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| ![]() "Sie schneiden uns einfache Gläubigen von unseren Zufluchtsorten ab ..."26. Juli 2021 in Spirituelles, 16 Lesermeinungen "...wohin wir fliehen können, wenn in der eigenen Pfarrei (im eigenen Bistum) eine ordnungsgemässe Feier des Heiligen Messopfers nicht mehr gewährleistet ist" - Offener Brief von Stefan Fleischer, Katholik aus der Schweiz, an Papst Franziskus Chur (kath.net) Heiliger Vater, Ihre Sorgen, die Sie zum Schreiben Traditionis custodes geführt haben, verstehe ich gut. Weniger verstehe ich Ihr Vorgehen. Sie schneiden uns einfache Gläubigen von unseren Zufluchtsorten ab, wohin wir fliehen können, wenn in der eigenen Pfarrei (im eigenen Bistum) eine ordnungsgemässe Feier des Heiligen Messopfers und/oder eine vollständige Verkündigung der Lehre nicht mehr gewährleistet ist, ja wenn wir uns manchmal sogar fragen müssen, ob eine Eucharistiefeier noch eine gültige Heilige Messe war, weil darin die Realpräsenz und/oder das Opfercharakter diese Heiligen Geschehens, und anderes mehr, meist indirekt und in gesalbten Worten versteckt, oft sogar direkt geleugnet wurde. Dabei geht es nicht nur um uns, sondern auch um unsere Kinder, deren religiöse Erziehung vielerorts kaum noch zu bewerkstelligen ist. Ich bin überzeugt, wenn sich alle (oder zumindest die Mehrzahl) unserer Hirten wieder um eine ordnungsgemässe Feier der heiligen Geheimnisse und die vollständige, unverfälschte und ungeschönte Verkündigung Lehre unserer Kirche bemühen, werden sich auch alle Probleme zwischen den beiden Formen der Liturgie in Luft auflösen. In der Liebe unseres am Kreuz für unser aller Sünden gestorbenen und auferstandenen Herrn verbunden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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