Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Werden Sie auch an einem Sonntag mit einem Wortgottesdienst beglückt? Dann fliehen Sie!
  2. Vance: 'Das ist orwellianisch und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn zurückweisen'
  3. Klinikgruppe Elisabethenstift Darmstadt: ‚Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen‘
  4. Unsere Kirchen tragen Mitverantwortung für die Islamisten-Anschläge!
  5. Münsteraner Diözesanverband verlangt Rücktritt von kfd-Bundeschefin Mechthild Heil
  6. Franziskus zeigt Beginn einer beidseitigen Lungenentzündung
  7. Mit diesem Wahlaufruf ist die Kirche endgültig kommunikativ als NGO im „Deep state“ gelandet
  8. Nächster Islamisten-Anschlag - diesmal in Villach - 14-jähriger Bub ist tot
  9. Erzbischof Magri entschuldigte sich für „unbeabsichtigte Verletzung der liturgischen Normen“
  10. Kommt Papst-Rücktritt?
  11. Terrordrohung gegen Österreich und Deutschland: Der IS fordert zu Autoattentaten auf
  12. US-Bischofskonferenz verklagt die Regierung Trump
  13. Ahmad Mansour: ‚Islamismus ist eine ernstzunehmende Bedrohung, die Menschenleben kostet‘
  14. Zeitung: Zustand des Papstes war sehr ernst
  15. Phil Lawler: Der Brief des Papstes an die US-Bischöfe zur Migrationspolitik war ‚katastrophal‘

Motu proprio 'Indissolubilitatis custodes' - 'Wächter der Unauflöslichkeit'

29. Juli 2021 in Kommentar, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Aus dem Motu proprio „Indissolubilitatis custodes“ von Papst Johannes Paul III. - Ein satirischer Beitrag von Basilius


Linz (kath.net)

In seinem Begleitschreiben zum Motu proprio „Traditionis custodes“ vom 16. Juli 2021 hatte Papst Franziskus unter anderem den Bischöfen geschrieben: „In Beantwortung Eurer Bitten treffe ich die feste Entscheidung, alle Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten außer Kraft zu setzen, die diesem Motu Proprio vorausgegangen sind, und die liturgischen Bücher, die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgiert wurden, als einzige Ausdrucksform der Lex orandi des Römischen Ritus anzusehen. (…). Bei der Beschreibung der Katholizität des Volkes Gottes erinnert das Zweite Vatikanische Konzil daran, dass es »in der kirchlichen Gemeinschaft zu Recht Teilkirchen [gibt], die sich eigener Überlieferungen erfreuen, unbeschadet des Primats des Stuhles Petri, welcher der gesamten Liebesgemeinschaft vorsteht, die rechtmäßigen Verschiedenheiten schützt und zugleich darüber wacht, dass die Besonderheiten der Einheit nicht nur nicht schaden, sondern ihr vielmehr dienen«. Während ich in Ausübung meines Dienstes an der Einheit die Entscheidung treffe, die von meinen Vorgängern gewährten Befugnisse zurückzuziehen, bitte ich Euch, als Ausdruck der Teilhabe an der Sorge für die ganze Kirche diese Last mit mir zu teilen“.


Papst Johannes Paul III. schrieb den Bischöfen mit Datum vom 22. Juni 202X (Gedenktag des Hl. Thomas Morus) in seinem Begleitbrief zum Motu proprio „Indissolubilitatis custodes“ (Wächter der Unauflöslichkeit) folgendes: „In Beantwortung Eurer Bitten treffe ich die feste Entscheidung, alle Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten außer Kraft zu setzen, die diesem Motu Proprio vorausgegangen sind, und die Enzykliken sowie Apostolischen Schreiben, die von den heiligen Päpsten Paul VI. und Johannes Paul II. in Übereinstimmung mit den Dekreten des Zweiten Vatikanischen Konzils promulgiert wurden (Humanae Vitae, Familiaris Consortio, Reconciliatio et poenitentiae), als einzige Ausdrucksform der kirchlichen Lehre über die Unauflöslichkeit der Ehe anzusehen.(…). Bei der Beschreibung der Katholizität des Volkes Gottes erinnert das Zweite Vatikanische Konzil daran, dass es »in der kirchlichen Gemeinschaft zu Recht Teilkirchen [gibt], die sich eigener Überlieferungen erfreuen, unbeschadet des Primats des Stuhles Petri, welcher der gesamten Liebesgemeinschaft vorsteht, die rechtmäßigen Verschiedenheiten schützt und zugleich darüber wacht, dass die Besonderheiten der Einheit nicht nur nicht schaden, sondern ihr vielmehr dienen«. Während ich in Ausübung meines Dienstes an der Einheit die Entscheidung treffe, die von meinem Vorgänger gewährten Befugnisse zurückzuziehen, bitte ich Euch, als Ausdruck der Teilhabe an der Sorge für die ganze Kirche diese Last mit mir zu teilen“.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Chris2 29. Juli 2021 
 

@girsberg74

Ich glaube, da ist eine Kürzung passiert, so dass das Mysterium unaufgelöst bleibt, ob unter Johannes Paul III. nun die Unauflöslichkeit der Ehe oder deren Auflöslichkeit* aufgelöst würde werden können.
* die ja lediglich per Überdenwolkenspontaninterviewantwort auf eine Journalistenfrage zur Allgemeingültigkeit eines Kommentars Kardinal Schönborns zu einer Fußnote zu "Amoris Laetitiae" unfeierlich definiert worden war


0
 
 girsberg74 29. Juli 2021 
 

Ein Prinzip überzogen

Zu unübersichtlich für einen, der nicht mit Textanalysen sein Geld verdient.

Spass sollte ja auch noch dabei sein.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Werden Sie auch an einem Sonntag mit einem Wortgottesdienst beglückt? Dann fliehen Sie!
  3. Vance: 'Das ist orwellianisch und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn zurückweisen'
  4. Franziskus zeigt Beginn einer beidseitigen Lungenentzündung
  5. Mit diesem Wahlaufruf ist die Kirche endgültig kommunikativ als NGO im „Deep state“ gelandet
  6. Kommt Papst-Rücktritt?
  7. Klinikgruppe Elisabethenstift Darmstadt: ‚Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen‘
  8. Dikasterium für die Heiligsprechungen: „Lasst uns für unseren Papst Franziskus beten“
  9. Wie schwer ist der Papst wirklich erkrankt? - Krankheit ist "komplex": Therapie erneut angepasst
  10. Papst weiter im Spital: Kaum Kommunikation über Zustand - Ist sein Zustand ernst?
  11. Unsere Kirchen tragen Mitverantwortung für die Islamisten-Anschläge!
  12. Terrordrohung gegen Österreich und Deutschland: Der IS fordert zu Autoattentaten auf
  13. Zeitung: Zustand des Papstes war sehr ernst
  14. Die Selbststrangulation der Kirche in den deutschsprachigen Ländern
  15. Münsteraner Diözesanverband verlangt Rücktritt von kfd-Bundeschefin Mechthild Heil

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz