Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Der alte und künftige römische Ritus
  2. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  3. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  4. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  7. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. Christbaum für Petersplatz: Proteste gegen Fällung uralter Tanne - "Anachronistisches Massaker"
  10. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  13. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
  14. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  15. Alle Macht den synodalen Räten?

Artikel gegen ‚Homo-Cliquen’: Polnischer Vize-Justizminister weist deutsches Urteil zurück

5. August 2021 in Deutschland, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Marcin Romanowski: Das Urteil gegen einen polnischen Priester, der die Aktivitäten homosexueller Seilschaften in der Kirche anprangert, bedroht Grundfreiheiten.


Warschau (kath.net/jg)

Der Strafbefehl eines deutschen Gerichts gegen einen polnischen Priester wegen Volksverhetzung hat zu Reaktionen in dessen Heimatland geführt. Der polnische Vize-Justizminister Marcin Romanowski hat das Urteil als Beispiel für „freiheitsfeindliche Tendenzen im deutschen Rechtsschutzsystem“ bezeichnet, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).


Prof. Dr. Dariusz Oko, der an der päpstlichen Universität Johannes Paul II. in Krakau unterrichtet, hatte in einem Artikel in der Zeitschrift „Theologisches“ kritisch über die Tätigkeit homosexueller Seilschaften in der Kirche berichtet und dabei Worte wie „rücksichtslose Parasiten“ und „Krebsgeschwür“ verwendet. Das Amtsgericht Köln hat gegen ihn und Prof. Dr. Johannes Stöhr, den Chefredakteur von „Theologisches“, Strafbefehle in Höhe von jeweils mehreren Tausend Euro erlassen.

Romanowski betonte, dass die vom Gericht beanstandeten Formulierungen im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit zu sehen seien. Die „willkürliche Beurteilung“ eines wissenschaftlichen Beitrags als Verbreitung von Hass wirft nach seiner Ansicht „auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit Zweifel auf“. „Die Verhängung von Strafen für wissenschaftliche Tätigkeiten ist eine Bedrohung der Grundfreiheiten und europäischen Standards“, sagte er wörtlich der dpa.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Christa.marga 7. August 2021 
 

@Marianus

"Nach dieser wissenschaftlichen Arbeit kann es zur Existenz homosexueller Netzwerke und deren satanisches Treiben in der Kirche bis in den Vatikan hinein keine Zweifel geben."

Sie haben vollkommen recht mit Ihrer Sichtweise. Warum will die Kirche das nicht zugeben? Menschen, die sich getroffen fühlen, die schlagen um sich. So wie dieser "Whisky-Vikar" namens Wolfgang F. Rothe.
Es läuft so manches schief im Hause 'Kirche', da wird man als Gläubiger Mensch nur noch verunsichert.


0
 
 Chris2 6. August 2021 
 

@Grego

Weil 80% der Missbrauchsopfer im kirchlichen Umfeld weltweit Buben waren. Den praktisch zwingenden Schluss daraus darf man allerdings nicht ziehen, weil sonst gewisse Lobbygruppen aufschreien. Hoffentlich wird wenigstens der nächste Papst endlich aufräumen...


1
 
 Chris2 5. August 2021 
 

Was soll das weinerliche Getue?

In Deutschland hetzen die Regierenden und ihre Unterstützer in großen Teilen von Opposition und Presse ja auch permanent (und stets ohne jede Beweise) gegen die größe Oppositionspartei und Andersdenkende generell als "Nazis", "Rassisten", "Homophobe" oder was auch immer, neuerdings neben der AfD (die mit weitem Abstand die meisten Anschläge und Gewalttaten aller deutschen Parteien abbekommt) auch noch gegen FDP und Freie Wähler. Und dann ist man pikiert, wenn nach Jahren der aggressiven Diskursverweigerung doch noch irgendwann ein wenig Lärm aus anderen Meinungsverstärkungsblasen in der eigenen Echokammer ankommt? In diesem Fall sogar aus einem Nachbarland, denn hier hat niemand mehr ... Mut. Merke: Früher galt: Wie man in den Wald ruft, so tönt es heraus. Aber womöglich war ja auch genau das die Absicht dahinter?


3
 
 Marianus 5. August 2021 

Wenn also ein dt. Gericht sich ermächtigt,

einen katholischen Wissenschaftler wg. dessen wissenschaftlich begründeten Aussagen in einer katholischen Publikation zu den Machenschaften homosexueller Netzwerke in der Kirche zu verurteilen, haben wir es hier m. E. mit einem Fall von Christenverfolgung zu tun. Punkt.
Er und alle seine Mitstreiter gegen Homohäresie in der Kirche stehen im direkten Kampf gegen Satan und bedürfen auch aus diesem Grund unseres eindringlichen Gebets.
Heiliger Erzengel Michael, verteidige uns im Kampfe gegen die Bosheit und die Machenschaften des Teufels, insbesondere in der Kirche! Sei Du unser Schutz! Gott gebiete ihm, so bitten wir flehentlich. Du aber, Fürst der himmlischen Heerscharen, stürze den Satan und die anderen bösen Geister, die zum Verderben der Seelen die Welt durchziehen, durch die Kraft Gottes in die Hölle. Amen.


8
 
 Marianus 5. August 2021 

DDr. habil. Dariusz Oko

ist bei diesem Thema keineswegs irgendwer. Bereits 2010 hat er während des Pontifikats von Benedikt XVI für den Vatikan eine hochinteressante Studie vorgelegt. Thema: "Mit dem Papst gegen Homohäresie":
http://www.theologisches.net/files/2012%20-%20Theolog%20-%2009%20+%2010.pdf
Nach dieser wissenschaftlichen Arbeit kann es zur Existenz homosexueller Netzwerke und deren satanisches Treiben in der Kirche bis in den Vatikan hinein keine Zweifel geben.
Zu erinnern ist an dieser Stelle an die Feststellung von Erzbischof Viganò: "Homo-Mafia' verhindert Missbrauchs-Aufarbeitung" in den USA: http://www.kath.net/news/68220
Die von Oko benannten Tatsachen sind nicht zuletzt ursächlich verantwortlich für den schrecklichen Missbrauchsskandal der Kirche.
Folgerichtig warnt auch der Psychologe Gerard van den Aardweg vor einer Zulassung Homosexueller zum Priesteramt:
https://www.die-tagespost.de/kirche-aktuell/Es-ist-das-Unglueck-des-Versklavten;art312,197984


5
 
 lesa 5. August 2021 

Eine solche Rechtssprechung und Politik gefährdet die Betroffenen

Bei uns wurden zwei Transgender-Menschen brutal tätlich angegriffen. Schlimm und höchst bedauerlich. Aber Solches ist mit die Folge dieser Politik bzw. Rechtssprechung. Moralische Anarchie und Chaos lösen Gewalt aus.
Das Gebot schützt die Einzelnen und die ganze Gesellschaft - es bedeutet Gewaltprävention - abesehen vom Verlust des ewigen Seelenheils, das auf dem Spiel steht.
"Die Bindung an Gott schenkt auch die rechte Zuordnung zueinander. Deshalb haben die Israeliten das Gesetz aufgefaßt als eine Gabe von Gott her, mit der er ihnen zeigt, wie man richtig lebt – wie man ein Volk miteinander sein kann." (Benedikt XVI.)


3
 
 chriseeb74 5. August 2021 
 

Ob man in einer wissentschaftlichen Arbeit...


0
 
 girsberg74 5. August 2021 
 

@Winthir: N.N. „hat es nun in die Medien geschafft“

Wer „Opfer“ ist, hat das Recht, Mitleid zu beanspruchen; meines hat er und zwar reichlich.


2
 
 girsberg74 5. August 2021 
 

Es scheint hinsichtlich der Meinungsfreiheit so zu sein,

dass man nur noch bestimmte Richter braucht, nachdem man Gesetze für bestimmte Anliegen passender gemacht hat.


5
 
 winthir 5. August 2021 

Wolfgang Rothe hat es nun in die Medien geschafft,

(siehe ein Beispiel in untenstehendem link),

bekommt Haß-mails aus Polen (was wohl zu erwarten war, und was ich sehr übel finde),

- und kann sich als Opfer inszenieren.

Daß er (siehe link) die polnischen mails "mühsam übersetzen" muß, kann nur daran liegen, daß er automatische Übersetzungen, wie sie das Internet anbietet, nicht kennt ;)

Mein Mitleid hält sich in Grenzen.

www.br.de/nachrichten/bayern/homo-lobby-hass-mails-aus-polen-an-muenchner-priester,SevnRVI


2
 
 winthir 5. August 2021 

Dass es schwule Netzwerke in der Kirche erst seit der Konzilszeit gab,

wird oft behauptet, ist jedoch nicht beweisbar, mangels Quellen.

In Deutschland z.B. war bis 1969 der Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen Männern eine Straftat (endgültig aufgehoben wurde der §175 StGB dann 1994).

Also war früher höchste(!) Geheimhaltung angesagt - sonst bestand die Gefahr, im Gefängnis zu landen. Wer möchte das schon?


1
 
 ThomasR 5. August 2021 
 

Homo-Cliquen hat es nachweisich in Deutshland innerhalb der Kirche gegeben

vgl. über google: Pastorosa und München

Pastorosa war nachweislich auch kein Gebetskreis.


4
 
 winthir 5. August 2021 

ich nehme das nicht so tragisch -

zum Einen kennt niemand (!) außer dem Staatsanwaltschaft und Wolfgang Rothe den Text der Anzeige,

zum Andern wollte wohl die Staatsanwaltschft "die Sache schnell vom Tisch haben", worauf auch die relativ niedrige Höhe hindeutet (der Richter ist nun vermutlich sauer auf den Staatsanwalt, weil der ihm einiges an Arbeit beschert).

Dass nun die Politik agiert, verwundert mich auch nicht - schließlich steht das polnische Rechtssystem derzeit ziemlich in der Kritik, und, wie das Sprichwort sagt: "Angriff ist die beste Verteidigung".


1
 
 Chris2 5. August 2021 
 

Prof. Oko hat ja offenbar die Netzwerke gemeint,

die sich seit der Konzilszeit weltweit in der Kirche breitgemacht und systematisch v.a. Buben missbraucht haben. Falls dies so ist (offenbar ist der Text noch nicht frei verfügbar) sind die Vorwürfe ohnehin gegenstandslos.
Oder ist etwa das neue Gesetz gegen "verhetzende Beleidigung" schon inkraftgetreten, das "die Lücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung schließen soll" und es der Kirche vermutlich verwehren wird, große Teile ihre Morallehre überhaupt noch zu vertreten (vgl. die Verfahren in Finnland?, von denen hier berichtet wurde)?
Außerdem kenne ich mindestens einen Fall, bei dem jemand wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, obwohl er eindeutig nicht eine Gruppe, sondern ganz bestimmte Gewalttäter gemeint hatte. Zum Glück hatte damals eine Zeitung nicht nur einen Ausschnitt aus einem Screenshot veröffentlicht, sondern "the whole picture": Das Urteil gegen Bachmann war ein glasklarer Fall von politischer Justiz...


4
 
 Unplayed Records 5. August 2021 

Wieder der Whisky-Vikar...

Und wieder verurteilt ein deutsches Gericht einen polnischen Priester... Angezeigt durch einen deutschen Priester Wolfgang F. Rothe, dem „Whisky-Vikar“... Hat er nicht neulich durch Segnung homosexueller Paar in der Öffentlichkeit geglänzt?


11
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Der alte und künftige römische Ritus
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. „Das Wunder der Welle“
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. 'Das einzige Argument, das uns bleibt, ist die Heiligkeit'
  9. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  10. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  11. Kardinal Eijk: „Wir müssen die katholische Sexualethik an die junge Generation weitergeben“
  12. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  13. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  14. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  15. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz