![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Artikel gegen ‚Homo-Cliquen’: Polnischer Vize-Justizminister weist deutsches Urteil zurück5. August 2021 in Deutschland, 15 Lesermeinungen Marcin Romanowski: Das Urteil gegen einen polnischen Priester, der die Aktivitäten homosexueller Seilschaften in der Kirche anprangert, bedroht Grundfreiheiten. Warschau (kath.net/jg) Der Strafbefehl eines deutschen Gerichts gegen einen polnischen Priester wegen Volksverhetzung hat zu Reaktionen in dessen Heimatland geführt. Der polnische Vize-Justizminister Marcin Romanowski hat das Urteil als Beispiel für „freiheitsfeindliche Tendenzen im deutschen Rechtsschutzsystem“ bezeichnet, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Prof. Dr. Dariusz Oko, der an der päpstlichen Universität Johannes Paul II. in Krakau unterrichtet, hatte in einem Artikel in der Zeitschrift „Theologisches“ kritisch über die Tätigkeit homosexueller Seilschaften in der Kirche berichtet und dabei Worte wie „rücksichtslose Parasiten“ und „Krebsgeschwür“ verwendet. Das Amtsgericht Köln hat gegen ihn und Prof. Dr. Johannes Stöhr, den Chefredakteur von „Theologisches“, Strafbefehle in Höhe von jeweils mehreren Tausend Euro erlassen. Romanowski betonte, dass die vom Gericht beanstandeten Formulierungen im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit zu sehen seien. Die „willkürliche Beurteilung“ eines wissenschaftlichen Beitrags als Verbreitung von Hass wirft nach seiner Ansicht „auch unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit Zweifel auf“. „Die Verhängung von Strafen für wissenschaftliche Tätigkeiten ist eine Bedrohung der Grundfreiheiten und europäischen Standards“, sagte er wörtlich der dpa.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |