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Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte: Kirchenrecht soll dem Heil der Seelen dienen

vor 1 Stunden in Weltkirche, 1 Lesermeinung
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Die Einladung, das Dikasterium zu leiten, sei für ihn ein Ruf zum Dienst für die Kirche gewesen. Er habe darauf vertraut, dass die Gnade Gottes ihn auf seinem Weg ausreichend unterstützen werde, sagte Erzbischof Randazzo.


Vatikan (kath.net/jg)
Erzbischof Anthony Randazzo (59), der neue Präfekt des Dikasteriums für die Gesetzestexte, hat in seinem ersten Interview seit Amtsantritt Einblicke in die geistlichen Grundlagen seines Dienstes, seine Zusammenarbeit mit Papst Leo XIV. und die Bedeutung des Kirchenrechts gegeben. Gegenüber dem australischen Magazin The Catholic Leader betont er, dass die Arbeit des Dikasteriums fest im Glaubensgut, der Heiligen Schrift und der lebendigen Tradition der Kirche verwurzelt bleiben müsse.

Obwohl das Dikasterium relativ klein sei, trage es große Verantwortung, da das Kirchenrecht den Glauben und den Alltag der Gläubigen berühre. Das Team sei international zusammengesetzt, die Mitarbeiter kommen aus Europa, Asien, Afrika und Amerika. Erzbischof Randazzo stammt aus Australien. 

Rom ist ihm nicht fremd. In den 1990er-Jahren hat er dort studiert. Von 2004 bis 2008 hat er bei der Kongregation (heute Dikasterium) für die Glaubenslehre gearbeitet. Danach hat er pastorale und diözesane Erfahrungen in Australien gesammelt, wo er unter anderem Weihbischof von Sydney und Bischof von Broken Bay war. Die Rückkehr nach Rom empfinde er daher als zugleich vertraut und neu.


An Papst Leo XIV., der selbst Kirchenrechtler ist, beeindrucke ihn nicht primär dessen juristische Kompetenz, sondern die Wärme seiner Menschlichkeit und die Tiefe seines Glaubens. Der Papst sei vor allem Hirte. Randazzo versteht sein Amt als Dienst am gesetzgeberischen Auftrag des Papstes als Stellvertreter Christi. Die Ratschläge des Dikasteriums sollen klar, rechtlich fundiert, pastoral sensibel und kanonisch solide sein. Das Kirchenrecht diene dem Evangelium und dem Heil der Seelen. Es sei kein Selbstzweck.

Erzbischof Randazzo sprach auch über das Gebet, das er in seiner Position für unverzichtbar hält. Die wichtigsten Elemente seines spirituellen Lebens seien das persönliche Gebet, Schriftmeditation, die tägliche heilige Messe, regelmäßige Beichte und marianische Frömmigkeit. Besonders der Rosenkranz gebe ihm Kraft. Nur so bleibe die Arbeit ein geistlicher Dienst und werde nicht zur bloßen Profession, betont der Erzbischof.

Die Umstände seiner Ernennung seien ungewöhnlich gewesen. Auf dem Flug nach Rom habe er bei einer Zwischenlandung in Dubai den Flughafen verlassen müssen, da dieser von Raketen beschossen worden sei. Er habe überhaupt nicht daran gedacht, Präfekt einer der wichtigsten Dikasterien der Römischen Kurie zu werden.

Nachdem er Rom erreicht hatte, sprach er mit Papst Leo über seine Ernennung. Er sei von dem Vertrauen, das der Papst in ihn gesetzt habe, sehr bewegt gewesen. Er habe die Position angenommen, weil er sich an das Gehorsamsversprechen gebunden gefühlt habe, welches er bei der Priesterweihe gegeben habe. Die Einladung, das Dikasterium zu leiten, sei für ihn ein Ruf zum Dienst für die Kirche gewesen. Er habe darauf vertraut, dass die Gnade Gottes ihn auf seinem Weg ausreichend unterstützen werde. 

Gehorsam bestehe nicht darin, einfach Ja zu sagen, sondern sei eine Frucht des Hörens. Im Gehorsam stelle sich der Gläubige dem Willen Gottes und den Bedürfnissen der Kirche zur Verfügung. Erzbischof Randazzo versteht den Gehorsam ähnlich wie Maria bei der Verkündigung: als Einladung zuzuhören, zu erwägen und in einen Dialog mit Gott einzutreten und dann großzügig zu antworten: „Mir geschehe nach Deinem Wort“.

 


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Lesermeinungen

 Wilolf vor 35 Minuten 
 

Damit das Kirchenrecht dem Heil der Seelen dienen kann,

muss es aber auch angewandt werden. Der Missbrauchsskandal war eine direkte Folge davon, dass das Kirchenrecht eben NICHT angewandt wurde.
Die antiautoritäre übertriebene „Barmherzigkeit“ gegenüber Tätern ignoriert das Unrecht und missachtet die Opfer.


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