Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  3. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  4. Laienseelsorger der Diözese Innsbruck führen ‚tröstende Salbung‘ durch
  5. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  6. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  7. „Welt“-Kolumnist Gideon Böse: Der Westen „muss wieder christlich werden“
  8. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  9. Nicht nur Kardinäle an der Spitze: Papst ändert Vatikanverfassung
  10. Anmeldeformular für Volksschule mit sechs Möglichkeiten bei Angabe des Geschlechts
  11. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  12. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  13. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr
  14. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  15. Scharfes Hirtenwort der Bischöfe in Sudan und Südsudan

Deutsche Pfarrei rudert bei „3-G-Regel“ nach kath.net-Anfrage zurück

15. September 2021 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Erzdiözese Köln verwies in ihrer Antwort auf die kath.net-Presseanfrage darauf, dass auch Gläubige, die die „3-G-Regel“ nicht erfüllen wollen, in keinem Fall ausgeschlossen werden dürfen.


Köln (kath.net/mk) Die katholische Pfarrgemeinde St. Michael und Paulus in Velbert (Erzdiözese Köln) hat mit Anfang September die „3-G-Regel“ für alle Gottesdienste in der Pfarrei eingeführt - kath.net hat berichtet (siehe Link). Offenbar auf Druck von außen hat die Pfarrei vor kurzem auf ihrer Homepage zur entsprechenden Verlautbarung noch folgenden Absatz hinzugefügt: „In Ausnahmefällen ermöglicht die Pfarrei nach vorheriger telefonischer Absprache und seelsorglichen Einzelgesprächen auch allen Menschen, die die 3-G-Vorgaben nicht erfüllen können oder wollen, die Teilnahme am Gottesdienstleben. Hier werden dann das Abstandsgebot, die Maskenpflicht sowie der Verzicht auf Gesang vorher mit den Verantwortlichen abgesprochen.“


kath.net hatte eine Presseanfrage sowohl an die Pfarrei als auch an das Erzbistum Köln gestellt, mit Verweis darauf, dass die 3-G-Regel bisher immer nur für „nicht lebensnotwendige“ Bereiche gedacht war und gerade nicht etwa für Gottesdienste oder Supermärkte, und dass eine solche Einschränkung des Gottesdienstbesuchs auch kirchenrechtlich nicht haltbar ist, weil danach jeder Getaufte, der nicht etwa durch Exkommunikation daran gehindert ist, zur Eucharistie zugelassen werden muss. Die Anfrage an die Pfarrei blieb unbeantwortet. Das Erzbistum jedoch schrieb zurück, dass die 3-G-Regel nicht für reguläre Gottesdienste gelte, sondern höchstens für besondere Feierlichkeiten wie eine Erstkommunion vorgesehen werden könne, um möglichst vielen Menschen die Mitfeier zu ermöglichen. „In keinem Fall sollen Gläubige, die die 3-G-Regelung nicht erfüllen können/wollen, ausgeschlossen werden“, erklärte die Pressereferentin der Erzdiözese.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Papst plant breite Ausnahmen für sogenannte "Alte Messe"
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Warteschlangen vor den Kinos: Der Film „Sacré Coeur“ bricht in Frankreich Zuschauerrekorde!
  4. Papst spricht mit Traditionalisten-Bischof
  5. Drei Liturgieverständnisse im Spiegel der neueren Kirchengeschichte
  6. Verherrlichung eines tragischen Todes – zum assistierten Suizid von Alice und Ellen Kessler
  7. "Die Katholische Kirche schwimmt mit dem Zeitgeist, sie ist parteipolitisch nach links gekippt!"
  8. "Jedes Land hat das Recht zu bestimmen, wer, wie und wann Menschen einreisen dürfen"
  9. Auch Erzbistum Köln geht auf Distanz zum umstrittenen DBK-Papier über sexuelle Orientierung
  10. Der neue Erzbischof von Wien und der Islam
  11. New York: Messbesucherzahlen und Konversionen gehen rasant in die Höhe
  12. Glaube ohne Feuer: Wie die Kirche Angst vor der eigenen Botschaft bekommt
  13. Die Kirche bleibt der Welt fremd
  14. Traurige Änderung beim Gelöbnis der neuen Rekruten der Bundeswehr
  15. „Welt“-Kolumnist Gideon Böse: Der Westen „muss wieder christlich werden“

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz