Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  2. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  3. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  4. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  5. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  6. Johannes Hartl: „Junge Menschen fragen wieder nach Gott! Atheismus ist eher für ältere Generation“
  7. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  8. „Die Bibel steht eindeutig im Visier der Regierung“
  9. „Kein bloßer Verein“: Kardinal Woelki betont die Kirche als „Leib Christi“
  10. Radikale Feministin Michelle Bachelet könnte nächste UN-Generalsekretärin werden
  11. „Junge Menschen, die zum Glauben zurückkehren, wollen den ‚vollen fetten Glauben‘“
  12. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  13. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  14. Ostern – oder die Frage, die wir vermeiden
  15. Propst Höslinger: Papst Leo hat Ruhe in die Kirche gebracht

Deutsche Pfarrei rudert bei „3-G-Regel“ nach kath.net-Anfrage zurück

15. September 2021 in Deutschland, 6 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Erzdiözese Köln verwies in ihrer Antwort auf die kath.net-Presseanfrage darauf, dass auch Gläubige, die die „3-G-Regel“ nicht erfüllen wollen, in keinem Fall ausgeschlossen werden dürfen.


Köln (kath.net/mk) Die katholische Pfarrgemeinde St. Michael und Paulus in Velbert (Erzdiözese Köln) hat mit Anfang September die „3-G-Regel“ für alle Gottesdienste in der Pfarrei eingeführt - kath.net hat berichtet (siehe Link). Offenbar auf Druck von außen hat die Pfarrei vor kurzem auf ihrer Homepage zur entsprechenden Verlautbarung noch folgenden Absatz hinzugefügt: „In Ausnahmefällen ermöglicht die Pfarrei nach vorheriger telefonischer Absprache und seelsorglichen Einzelgesprächen auch allen Menschen, die die 3-G-Vorgaben nicht erfüllen können oder wollen, die Teilnahme am Gottesdienstleben. Hier werden dann das Abstandsgebot, die Maskenpflicht sowie der Verzicht auf Gesang vorher mit den Verantwortlichen abgesprochen.“


kath.net hatte eine Presseanfrage sowohl an die Pfarrei als auch an das Erzbistum Köln gestellt, mit Verweis darauf, dass die 3-G-Regel bisher immer nur für „nicht lebensnotwendige“ Bereiche gedacht war und gerade nicht etwa für Gottesdienste oder Supermärkte, und dass eine solche Einschränkung des Gottesdienstbesuchs auch kirchenrechtlich nicht haltbar ist, weil danach jeder Getaufte, der nicht etwa durch Exkommunikation daran gehindert ist, zur Eucharistie zugelassen werden muss. Die Anfrage an die Pfarrei blieb unbeantwortet. Das Erzbistum jedoch schrieb zurück, dass die 3-G-Regel nicht für reguläre Gottesdienste gelte, sondern höchstens für besondere Feierlichkeiten wie eine Erstkommunion vorgesehen werden könne, um möglichst vielen Menschen die Mitfeier zu ermöglichen. „In keinem Fall sollen Gläubige, die die 3-G-Regelung nicht erfüllen können/wollen, ausgeschlossen werden“, erklärte die Pressereferentin der Erzdiözese.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  3. „Der heißeste Club der Stadt“: Warum New Yorks Jugend plötzlich die Kirchen stürmt
  4. ACH TONI - hat der Wiener Dompfarrer ein Zölibatsproblem?
  5. König Charles - Eine Botschaft zum Ramadan - Schweigen zum Osterfest der Christen!
  6. Ludger Schepers wirre Osterbotschaft
  7. Papstsekretär: Leo XIV. bleibt "Padre Roberto"
  8. Der Kreuzweg mit Papst Leo
  9. Hab Erbarmen mit uns und mit der ganzen Welt
  10. Missio-Nationaldirektor P. Wallner sieht Renaissance des Glaubens
  11. Die Kraft der Auferstehung, der Wille zum Frieden und der Weg der Menschheit
  12. 'Um die Auferstehung Jesu Christi zu feiern'
  13. Britisches Innenministerium stoppt Ermittlungen gegen legale Online-Posts
  14. Terror-Warnung zu Ostern: ISIS ruft zu Anschlägen auf Kirchen und Synagogen auf
  15. 'Tödliche Bedrohung': Bischof Barron warnt vor Kollaps der westlichen Zivilisation

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz