
Vorwürfe gegen Schönstatt-Gründer - Berliner Gericht lehnt Unterlassungsantrag ab20. September 2021 in Deutschland, 19 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Das Landgericht Berlin hat vergangene Woche einen Unterlassungsantrag auf einstweilige Verfügung der Schönstätter Marienschwestern gegen eine Buch der Historikerin Alexandra von Teuffenbach abgelehnt,
Berlin (kath.net)
Das Landgericht Berlin hat vergangene Woche einen Unterlassungsantrag auf einstweilige Verfügung der Schönstätter Marienschwestern gegen eine Buch der Historikerin Alexandra von Teuffenbach abgelehnt, in dem der Gründer der katholischen Schönstatt-Bewegung, Pater Josef Kentenich Machtmissbrauch und sexuelle Übergriffe vorgeworfen werden. Ob die Schwestern gegen das Urteil berufen werden, ist derzeit noch nicht bekannt. In dem Buch kommen auch Schwestern mit schweren Anschuldigungen zu Wort. 
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |