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Papst: Für das Beichtgeheimniss werfe ich "das ganze Gewicht meines Lehramtes in die Waagschale"

21. November 2021 in Aktuelles, 13 Lesermeinungen
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Papst verteidigt Beichtgeheimnis als "unverrückbar" - Römische Zeitung zitiert aus Treffen von Franziskus mit Kurienleitern: Bereit, für Verteidigung des Beichtgeheimnisses "das ganze Gewicht meines Lehramtes in die Waagschale zu werfen"


Rom (kath.net/KAP) Der Papst hat das Beichtgeheimnis der katholischen Kirche als unverletzlich verteidigt. "Das Siegel des Beichtsakramentes" sei ein Punkt, "der unverrückbar und unveräußerlich bleiben wird; um ihn zu verteidigen, bin ich bereit, das ganze Gewicht meines Lehramtes in die Waagschale zu werfen", zitiert die Zeitung "Il Messaggero" (Samstag) Franziskus aus seinem jüngsten Treffen mit Leitern der vatikanischen Kurie am 8. November.

Anlass der Äußerung sind Debatten in Frankreich, Australien und anderen Ländern. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Berichten zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche hatten Politiker das Beichtgeheimnis infrage gestellt. In Australien haben bereits mehrere Bundesstaaten entsprechende Gesetze erlassen, laut denen katholische Priester Kenntnisse über Missbrauch, die sie bei einem Beichtgespräch erfahren haben, an die Behörden weitergeben müssen.


Zuletzt hatte der Kinderschutzexperte Hans Zollner neue Regelungen zum Beichtgeheimnis vorgeschlagen. Diese sollten sowohl das Beichtgeheimnis bekräftigen als auch die persönliche Verantwortung des Beichtvaters betonen, schrieb der Jesuit in einem Gastbeitrag des britischen Wochenmagazins "The Tablet".

Demnach könnte ein Geistlicher dazu verpflichtet werden, einen beichtenden Straftäter dazu zu bewegen, sich selbst den staatlichen Autoritäten zu stellen und therapeutische Hilfe zu suchen. Ebenso könne durch neue Instruktionen erneut betont werden, "dass Absolution für die Sünde des Missbrauchs nicht erteilt werden kann, solange der Täter nicht nur ehrliche Reue, sondern auch den Willen gezeigt habe, den von ihm verursacht Schaden zu sühnen", erklärte der Ordensmann.

In Österreich wäre ein Konflikt um das katholische Beichtgeheimnis kaum denkbar, da es in Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes der Verfassung geschützt ist, lautete kürzlich die Einschätzung des Wiener Kirchenrechtlers Andreas Kowatsch zum Thema. Ebensowenig dürfe ein Priester - selbst wenn er als Zeuge bei einem Prozess aussagen muss - von der Exekutive zu Inhalten der Beichte befragt oder vernommen werden.

Copyright 2021 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten

VIDEO - Papst Franziskus beichtet und hört danach selbst die Beichte im Petersdom

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Lesermeinungen

 savonarola2 23. November 2021 
 

Ist in der Verteidigung des "Siegels des Hl. Beichtsakramentes"

glaubwürdig, wer geschiedenen/wiederverheirateten Personen, die beharrlich more uxorio leben, ein Recht auf Empfang der Heiligen Kommunion einräumt?


0
 
 Adamo 22. November 2021 
 

Es geht doch um das Sakrament der hl.Beichte und das Beichtgeheimnis, oder?

Mich nervt das bla, bla wie hier um das Sakrament
der hl.Beichte geschwafelt wird!


0
 
 girsberg74 22. November 2021 
 

„2000 Jahre“

@Richelius an @Chris2

Schon in Ordnung Ihre Anmerkung betreffend 2000 Jahre. - Mit einer Telefonnummer wäre ich natürlich nicht so umgegangen, meint: ich hätte eine solche nicht gerundet.


0
 
 Chris2 22. November 2021 
 

@claude

Richtig: Der Nachbar und (so sieht es aus) womöglich die eigene Frau. Es ehrt Sie, dass Sie das nicht verstanden haben...


2
 
 Richelius 22. November 2021 
 

@Chris2

Ich wollte nur darauf hinweisen, daß das Argument mit den 2000 Jahren falsch ist.


0
 
 claude 22. November 2021 
 

@chris2

"Oder wer würde ruhig bleiben, wenn der Nachbar Ehebruch begangen hat, der eigene Weiler aber nur aus 2 Höfen besteht?"

Hä?

Zum Ehebruch gehören ZWEI.


1
 
 girsberg74 21. November 2021 
 

Danke für den „Senf“, meine Geschmacksrichtung!

@Monika32 „Darf ich ...“

Nur um eine letzte Sicherheit zu gewinnen: Ich sehe richtig, dass Sie mit „den deutschen (europäisch agierenden) Adeligen“ den neuen nicht erblichen Adel meinen?


0
 
 Monika32 21. November 2021 
 

Darf ich ...

meinen "Senf" dazugeben? ;-)
Eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses würde keinerlei Besserstellung im Hinblick auf die Aufklärung oder sogar die Verhinderung von Mißbrauchsfällen brigen. Dies ist doch allen bewusst. Ich denke, dass es darum geht endlich eine deutsche Staatskirche nach Muster der Ev.-Luth. Kirche einzuführen. Dies wäre der Politik sehr hilfreich, a man widerspenstige Geistliche einfach per Brief abberufen lassen kann. So ein Papst in Rom, auch wenn er bei der Impfsache mitspielt, war den deutschen (europäisch agierenden) Adeligen hinderlich, und ist es auch heute noch.


2
 
 Chris2 21. November 2021 
 

@Richelius

Was sich aber nicht bewährt hat. Wem wäre nicht mulmig, wenn man einen Kinderschänder, Mörder, Vergewaltiger oder Räuber in der Gemeinde wüsste, selbst, wenn die Taten Jahrzehnte zurückliegen? Oder wer würde ruhig bleiben, wenn der Nachbar Ehebruch begangen hat, der eigene Weiler aber nur aus 2 Höfen besteht?
Generell: Sehr gut, dass Franziskus hier keinen Zweifel lässt. Aber auch @girsberg74 hat damit recht, dass die Kirche das Thema jetzt nicht ohne Not selbst am Köcheln halten sollte. Das würde nur den Feinden der Kirche nutzen...


2
 
 Richelius 21. November 2021 
 

@ girsberg74

Nur war das Schuldbekenntnis in den ersten Jahrhunderten öffentlich…


0
 
 girsberg74 21. November 2021 
 

Es wäre völlig ausreichend gewesen,

wenn er auf zweitausend Jahre Kirche Jesu Christ verwiesen hätte – und dann Punkt. Denn mir geht es langsam gegen den Strich, dass dieses Thema immer öfter ins Gerede kommt, unnötigerweise gerade innerkirchlich.

Gemäß seiner Rede muss man sich nun über sein „Gewicht“ Gedanken machen, das er ohnehin nicht selbst trägt, sondern das jeder einzelne Priester persönlich zu tragen hat.

Um nicht missverstanden zu werden: ich spreche nicht von „Gewicht“ im Sinne eines bestimmten Prälaten, den jeder der hier geführten Sprache kennt, sondern „Gewicht“ wie man es bei einer Klärung der „Dubia gegen jeden Zweifel in Anschlag bringt.


3
 
 Richelius 21. November 2021 
 

Staatsgrundgesetz

Das gibt es in Österreich gar nicht. Ich vermute, er meint das Bundesverfassungsgesetz.


1
 
 Adamo 21. November 2021 
 

Dank sei unserem Papst Franziskus gesagt,

dass er das "Siegel des Hl.Beichtsakramentes" als unverletzlich vertreidigt hat.

Hierzu erinnere ich an den Heiligen Johannes von Nepomuk, der nach Verhaftung und Folter von den Schergen des Köngs Wenzel von der Karlsbrücke in Prag lebend in die Moldau gestürzt wurde, weil er das Beichtgeheimnis der Untreue-Verdächtigung seiner Frau nicht preisgeben wollte.

Viel später wurde in seiner skelettierten Leiche die unverweste rote Zunge entdeckt!

Dieses Wunder bezeugt doch die höchste Anerkennung der Wirkung des Beichtgeheimnisses durch Gott persönlich!

An diese Begebenheit sollten sich alle Politiker erinnern, die jetzt eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses fordern!


3
 

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