Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  2. Papst warnt vor eigenmächtigen Änderungen bei der Messe
  3. „Trägt der synodale Prozess dazu bei, die Seelen Christus und dem ewigen Heil näherzubringen?“
  4. Katholiken fordern Exkommunikation der „katholischen“ US-Gouverneurin Maura Healey
  5. 500 Euro für ein Sakrament oder was ist das wirkliche Problem?
  6. Der integre Leib der Gottesmutter und ihr unbeflecktes Herz
  7. Warum der Teufel das Braune Skapulier so sehr hasst!
  8. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  9. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  10. Der Glaube, der Gott nicht loslässt
  11. Ablehnung ökumenischer Konzile ist modernistisch
  12. Schwuler Aktivist übt scharfe Kritik an Jens Spahn: „Es gibt kein Grundrecht auf ein Kind!“
  13. "Satanisches Lachen" - US-Demokraten aus Massachusetts feiern Ermorden von Kindern bis zur Geburt!
  14. Frau, dein Glaube ist groß! Die Gnade, die Grenzen überschreitet
  15. Kardinal Aveline: „Der christliche Glaube hat heute viel mit Widerstand zu tun“

Papst präzisiert Strafrecht: Mehr Spielraum für Ordensobere

29. April 2022 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Obere dürfen in bestimmten Fällen selbst über etwaigen Ausschluss von Ordensangehörigen im Zuge einer Bestrafung wegen sexueller Vergehen entscheiden


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat das 2021 geänderte Strafrecht der katholischen Kirche an einer Stelle präzisiert. Demnach erhalten Ordensobere einen größeren Handlungsspielraum bei der Bestrafung sexueller Vergehen ihrer Mitglieder. Das geht aus einem am Dienstag vom Vatikan veröffentlichten päpstlichen Schreiben, einem sogenannten Motu Proprio, hervor. Bislang musste ein Ordensangehöriger von seinem Oberen aus dem Orden entlassen werden, wenn er mit bestimmten Straftaten, vor allem in Form von sexueller und körperlicher Gewalt, gegen das kirchliche Strafrecht verstoßen hat. Mit dem neuen Erlass dürfen Ordensobere in bestimmten Fällen selbst entscheiden, ob sie den Täter aus dem Orden ausschließen oder ob sie der Ansicht sind, "dass auf andere Weise ausreichend für die Besserung des Ordensangehörigen und die Wiederherstellung der Gerechtigkeit oder für die Wiedergutmachung des Skandals gesorgt werden kann".


Dazu zählen insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt, ebenso sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen. Von den neuen Befugnissen unberührt bleiben die vorgesehenen "gerechten Strafen" des katholischen Kirchenrechts in diesen Fällen, etwa die Entlassung aus dem Klerikerstand. Im Dezember war das neue Strafrecht der katholischen Kirche in Kraft getreten. Mit der Reform wurden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Sanktionen sind detaillierter formuliert und Kirchenoberen ist nicht mehr freigestellt, ob sie bei erwiesener Schuld bestrafen oder nicht. 

 

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. "Satanisches Lachen" - US-Demokraten aus Massachusetts feiern Ermorden von Kindern bis zur Geburt!
  3. "Mit Leib und Seele bei Gott – unsere Berufung zur Vollendung"
  4. "... der Sieg, der die Welt besiegt hat, ist unser Glaube” (1 Joh 5,4)"
  5. Bistum Limburg: Franziskaner verlassen nach mehr als 150 Jahren Kloster Marienthal
  6. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  7. Kardinal Aveline: „Der christliche Glaube hat heute viel mit Widerstand zu tun“
  8. ‚Waldbrände in der Kurie‘
  9. Ein Fall für den Staatsfunk: Wie Georg Restle Verschwörungsmythen als „Haltung“ verkauft
  10. Frankreich: Massenansturm auf Kartenreservierungen für die Papst Leo-Reise!
  11. Karekin II. – persönliche Erinnerungen und der Versuch einer nüchternen Bilanz
  12. Trauer im Bistum Hongkong: Ältester Trappist der Welt im Alter von 108 gestorben
  13. Jugendliche: Mladifest in Medjugorje "Tankstelle für den Glauben"
  14. Katholisches College erwirbt Freimaurertempel
  15. Generalstaatsanwalt von Texas: „Baby Gabriel verdient eine Chance auf Leben“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz