Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  5. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  6. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  7. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  8. Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
  9. Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
  10. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  11. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  12. Gehört der menschliche Leichnam der Allgemeinheit?
  13. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  14. Priesterboom in den USA - Erneut mehr als 400 katholische Neupriester
  15. P. Regoli, Präsident der Ratzingerstiftung: Immer mehr junge Menschen wenden sich Benedikt XVI. zu

Papst präzisiert Strafrecht: Mehr Spielraum für Ordensobere

29. April 2022 in Weltkirche, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Obere dürfen in bestimmten Fällen selbst über etwaigen Ausschluss von Ordensangehörigen im Zuge einer Bestrafung wegen sexueller Vergehen entscheiden


Vatikanstadt (kath.net/KAP) Papst Franziskus hat das 2021 geänderte Strafrecht der katholischen Kirche an einer Stelle präzisiert. Demnach erhalten Ordensobere einen größeren Handlungsspielraum bei der Bestrafung sexueller Vergehen ihrer Mitglieder. Das geht aus einem am Dienstag vom Vatikan veröffentlichten päpstlichen Schreiben, einem sogenannten Motu Proprio, hervor. Bislang musste ein Ordensangehöriger von seinem Oberen aus dem Orden entlassen werden, wenn er mit bestimmten Straftaten, vor allem in Form von sexueller und körperlicher Gewalt, gegen das kirchliche Strafrecht verstoßen hat. Mit dem neuen Erlass dürfen Ordensobere in bestimmten Fällen selbst entscheiden, ob sie den Täter aus dem Orden ausschließen oder ob sie der Ansicht sind, "dass auf andere Weise ausreichend für die Besserung des Ordensangehörigen und die Wiederherstellung der Gerechtigkeit oder für die Wiedergutmachung des Skandals gesorgt werden kann".


Dazu zählen insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt, ebenso sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und anderen schutzbedürftigen Personen. Von den neuen Befugnissen unberührt bleiben die vorgesehenen "gerechten Strafen" des katholischen Kirchenrechts in diesen Fällen, etwa die Entlassung aus dem Klerikerstand. Im Dezember war das neue Strafrecht der katholischen Kirche in Kraft getreten. Mit der Reform wurden vor allem Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet. Sanktionen sind detaillierter formuliert und Kirchenoberen ist nicht mehr freigestellt, ob sie bei erwiesener Schuld bestrafen oder nicht. 

 

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
  2. Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!
  3. Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
  4. Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
  5. Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
  6. Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
  7. 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
  8. Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
  9. Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
  10. Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
  11. Johannes Laichner neuer "Missio"-Nationaldirektor in Österreich
  12. „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
  13. „Man kann die priesterlichen Vollmachten nicht beliebig aufteilen und funktionalistisch outsourcen“
  14. P. Regoli, Präsident der Ratzingerstiftung: Immer mehr junge Menschen wenden sich Benedikt XVI. zu
  15. Öffentlich-rechtliches Jugendformat Funk bringt Bibel als Beispiel für ‚Müll auf dem Mond‘

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz