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| ![]() Limburg: Das Kirchengericht verurteilt ehemaligen Priester7. Juni 2022 in Deutschland, 2 Lesermeinungen Geistlicher missbrauchte Minderjährigen über einen Zeitraum von sechs Jahren - Im Urteil wird die Schwere der Schuld ausdrücklich festgehalten. Limburg/Rom (kath.net/pbl) Nach mehr als drei Jahren ist nun das kirchenrechtliche Strafverfahren gegen einen ehemaligen Priester des Bistums Limburg beendet. Für das kirchliche Gericht steht fest, dass der Mann von 1986 bis 1993 einen minderjährigen Jungen mehrfach sexuell missbraucht hat. Im Urteil wird die Schwere der Schuld ausdrücklich festgehalten. Da der Täter während des Verfahrens aus dem Klerikerstand ausgeschieden ist, konnte die Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand, die vom Kirchenrecht vorgesehen ist, nicht mehr verhängt werden. Dem Täter wurde zudem eine Geldstrafe auferlegt und er gilt kirchlicherseits als verurteilter Sexualtäter. Das Urteil ist rechtskräftig. Nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie im September 2018 meldete sich das Opfer bei der beauftragen Ansprechperson für Fälle von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Bamberg und zeigte den sexuellen Missbrauch an. Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt, weil die vorgeworfenen Taten verjährt waren. Aufgrund der Zugehörigkeit des ehemaligen Priesters zum Bistum Limburg beauftragte Bischof Georg Bätzing nach Erhalt der Meldung eine sogenannte kirchenrechtliche Voruntersuchung und gab die Ergebnisse samt Stellungnahme an die Glaubenskongregation in Rom. Die zuständigen Stellen im Vatikan beauftragten dann Bischof Bätzing ein ordentliches kirchenrechtliches Strafverfahren zu eröffnen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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