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Ist Markus Söder katholisch geworden?

17. Juni 2022 in Deutschland, 32 Lesermeinungen
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Der bayerische Minsterpräsident Markus Söder nahm am Donnerstag an der Fronleichnamsprozession in München teil und empfing auch die hl. Eucharistie


München (kath.net)

Ist der bayerische Minsterpräsident Markus Söder katholisch geworden? Der CSU-Chef nahm am Donnerstag laut einem Bericht des "Merkurs" an einer katholischen Prozession und einer Hl. Messe mit Kardinal Reinhard Marx teil. Bei der Messe predigte der  Münchner Erzbischof zu: "Wir werden nicht diesen Mächten des Bösen das letzte Wort überlassen".  Söder empfing dann ebenfalls die hl. Eucharistie, bereitwillig von einem Priester gereicht und dokumentiert von einem Foto des Merkurs. Ist Markus Söder katholisch geworden? Söder galt bis jetzt in der Öffentlichkeit als evangelischer Christ, bis April 2018 war er Mitglied der Evangelischen Landessynode in Bayern.

Das  Bistum Augsburg thematisiert übrigens die Frage "Katholische Kommunion für einen Evangelischen? – Nur in Todesgefahr und bei Annahme der katholischen Glaubenslehre über die Sakramente"


Einem nicht katholischen Christen, der nicht zu einer Kirche, sondern einer kirchlichen Gemeinschaft gehört, die nach katholischem Verständnis keine gültig geweihten Bischöfe und daher auch keine gültige Eucharistie haben, dürfen in der Regel die Sakramente der Buße, der Eucharistie oder der Krankensalbung nicht gespendet werden. Davon betroffen sind beispielsweise die „Evangelischen Kirchen“, die keine „Kirchen“ sind, wie die Glaubenskongregation in der Erklärung „Dominus Iesus“ v. 06.08.2000 bekräftigt: „Die kirchlichen Gemeinschaften …, die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, sind nicht Kirchen im eigentlichen Sinn“ (Nr. 17).

[...]

Für den Eucharistieempfang eines nichtkatholischen Christen, der einer solchen „kirchlichen Gemeinschaft“ angehört, die keine gültig geweihten Bischöfe und keine gültige Eucharistie haben, gibt es allerdings eine Ausnahme:

„Wenn Todesgefahr besteht oder wenn nach dem Urteil des Diözesanbischofs bzw. der Bischofskonferenz eine andere schwere Notlage dazu drängt, spenden katholische Spender diese Sakramente erlaubt auch den übrigen nicht in der vollen Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehenden Christen, die einen Spender der eigenen Gemeinschaft nicht aufsuchen können und von sich aus darum bitten, sofern sie bezüglich dieser Sakramente den katholischen Glauben bekunden und in rechter Weise disponiert sind“ (c. 844, § 4 CIC).

Richtig disponiert, d.h. mit der rechten inneren Haltung ausgestattet, ist ein nichtkatholischer Christ aber nur, wenn er die katholischen Glaubenslehren über diese Sakramente annimmt, also z.B. dass ausschließlich ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi verwandeln kann. Darauf hat der Papst eigens in seiner Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ aufmerksam gemacht: „Die Ablehnung einer oder mehrerer Glaubenswahrheiten über diese Sakramente, etwa die Leugnung der Wahrheit bezüglich der Notwendigkeit des Weihepriestertums zur gültigen Spendung dieser Sakramente, hat zur Folge, dass der Bittsteller nicht für ihren rechtmäßigen Empfang disponiert ist.“ (Nr. 46).

Insgesamt heißt das, dass ein evangelischer Christ die katholische Kommunion nur dann empfangen darf, wenn alle folgenden Punkte erfüllt sind:

Todesgefahr oder andere schwere Notlage nach dem Urteil des Bischofs oder der Bischofskonferenz

ein Spender der eigenen kirchlichen Gemeinschaft ist nicht erreichbar

der Empfänger bittet von sich aus um die Sakramente (der Buße, Eucharistie, Krankensalbung)

der Empfänger bekundet den Glauben in bezug auf diese Sakramente, d.h. wahrhafte, wirkliche und wesenhafte Gegenwart Jesu Christi unter den Gestalten von Brot und Wein; Notwendigkeit, dass nur ein gültig geweihter Priester Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi wandeln kann, etc.

der Empfänger ist recht disponiert (übernatürlicher Glaube an die Wirkung der Sakramente, bei Eucharistie: Freisein von schwerer Sünde; bei Buße: Reue).

 

"Wer also unwürdig von dem Brot isst und aus dem Kelch des Herrn trinkt, macht sich schuldig am Leib und am Blut des Herrn. Jeder soll sich selbst prüfen; erst dann soll er von dem Brot essen und aus dem Kelch trinken. Denn wer davon isst und trinkt, ohne zu bedenken, dass es der Leib des Herrn ist, der zieht sich das Gericht zu, indem er isst und trinkt." (1 Kor 11,27 ff)


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