Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  2. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  3. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  4. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  5. Spanien am moralischen Abgrund
  6. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  7. Besser keine Laienpredigt
  8. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!
  9. Die ÖVP - eine "Wählertäuschung"
  10. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  11. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  12. Dienst, Ordnung, Sendung: Die hierarchische Gestalt der Kirche
  13. Wien: Einziger Christ in der Klasse wird "Schwein" genannt
  14. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  15. IOC klärt: Künftig nehmen keine Transfrauen mehr an Frauenwettbewerben bei Olympischen Spielen teil!

Italien: Erster Todesfall durch medizinisch assistierten Suizid

21. Juni 2022 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


44-jähriger querschnittsgelähmter Mann nahm sich nach jahrelangem Rechtsstreit am Donnerstag das Leben.


Rom (kath.net/ KAP)

In Italien ist erstmals ein Mann legal durch medizinisch assistierten Suizid gestorben. Federico Carboni (44), bekannt geworden als "Fall Mario", nahm am Donnerstag selbst das tödliche Medikament zu sich, wie die Zeitung "Il Messaggero" berichtet. Vorausgegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit. Ende 2021 war die offizielle Erlaubnis zu assistiertem Suizid erteilt worden. Carboni war nach einem Autounfall seit zwölf Jahren querschnittsgelähmt.


Das italienische Strafrecht belegt bislang grundsätzlich Anstiftung und Beihilfe zum Suizid mit fünf bis zwölf Jahren Freiheitsentzug. Allerdings hatte Italiens Verfassungsgericht bereits 2019 entschieden, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. Ein Gesetz zu medizinisch assistiertem Suizid für Personen, die an einer irreversiblen Krankheit mit tödlicher Prognose oder an einem irreversiblen medizinischen Zustand leiden, ist derzeit in Arbeit.

 

Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Euthanasie-Skandal in Spanien: Wurde Noelia Castillo Ramos der Widerruf verweigert?
  2. Große SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Spanien am moralischen Abgrund
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. Leo XIV. möchte bei "Alter Messe" "konkrete und großzügige Lösungen"
  6. Belgischer Bischof Johan Bonny kündigt Weihe verheirateter Männer zu Priestern an
  7. Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ wird neuer Bischof von Münster
  8. Papst Leo gratuliert der neuen Erzbischöfin von Canterbury
  9. „Genau das, was wir heute in Deutschland beim Synodalen Weg erleben, dieselben Themen, Ansichten“
  10. Wenn das künftige nominelle Kirchenoberhaupt mit dem eigenen Glauben fremdelt
  11. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  12. Kardinal Eijk zelebriert erstes Hochamt im Vetus Ordo: „Eindrückliches, unvergessliches Erlebnis“
  13. Norwegen: Bischof Hansen bittet, dass jeder Gläubige des Bistums Oslo zur Beichte geht
  14. Besser keine Laienpredigt
  15. Christliche Werte unerwünscht - Einschränkung der Meinungsfreiheit in Finnland!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz