Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  2. Katholische Kirche in Island hilft Menschen mit homosexuellen Neigungen enthaltsam zu leben
  3. Der stumme Gott unserer Zeit
  4. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  5. Niedersachsen plant Religionsunterricht ohne Gott!
  6. BDKJ Nordrhein-Westfalen will Verbot der AfD
  7. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  8. Ramadan sorgte für Unfrieden an Wiener Schulen!
  9. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  10. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  11. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  12. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  13. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen
  14. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  15. Michelle Obama ermutigt Mütter arbeiten zu gehen

Nordische Bischofskonferenz besorgt über schwedische Situation bezüglich der Religionsfreiheit

9. September 2022 in Weltkirche, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


NBK: „In Schweden scheint Religion als Problem wahrgenommen zu werden. Wir vermuten, dass sie nicht nur einen säkularen Staat aufrechterhalten wollen, sondern auch eine säkulare Gesellschaft anstreben, in der Religion etwas völlig Privates ist.“


Kopenhagen (kath.net/Nordische Bischofskonferenz) kath.net dokumentiert die Erklärung der Vollversammlung der Nordischen Bischofskonferenz (NBK) in Hildesheim/Deutschland in voller Länge:

Die Nordische Bischofskonferenz möchte ihre Besorgnis über die Situation in Schweden in Bezug auf die Haltung gegenüber Religion und Religionsfreiheit, aber auch über die mangelnde Achtung der internationalen Menschenrechtskonventionen zum Ausdruck bringen.

Hintergrund sind die beiden Gesetzesentwürfe, die im Frühjahr 2022 vorgelegt wurden, wobei wir insbesondere den Vorschlag, die Einrichtung von unabhängigen Schulen und unabhängigen Freizeitzentren mit konfessioneller Ausrichtung zu unterbinden, als sehr bedenklich ansehen.

Heute besucht 1 % der schwedischen Schüler Privatschulen mit konfessioneller Ausrichtung. Die überwiegende Mehrheit dieser Schulen funktioniert hervorragend und trägt positiv dazu bei, dass Kinder und Jugendliche ihre Religionsfreiheit ausüben können. In diesen Schulen erhalten Kinder und Jugendliche Zugang zu religiösen Überzeugungen und Praktiken, lernen diese kennen und machen Erfahrungen mit ihnen. Dies trägt dazu bei, dass sie in einem multireligiösen sozialen Umfeld Menschen mit anderen Religionen begegnen können.


Nach den Europäischen Menschenrechtskonventionen (EMRK) hat der Staat das Recht der Eltern zu achten, ihren Kindern eine Erziehung und Bildung zukommen zu lassen, die ihren religiösen und philosophischen Überzeugungen entspricht. In der UN-Konvention über die Rechte des Kindes - die seit 2020 schwedisches Recht ist - heißt es ebenfalls, dass Kinder das Recht auf Religionsfreiheit und geistige Entwicklung haben. Der schwedische Vorschlag, die Einrichtung von freien Schulen mit religiöser Ausrichtung zu verbieten, verstößt daher gegen beide Konventionen.

In anderen europäischen Ländern sind konfessionelle Privatschulen ein selbstverständlicher Teil der Gesellschaft. In Dänemark besuchen 25 % der Schüler eine freie religiöse Schule, in den Niederlanden sind es 75 %.

In Schweden dagegen scheint die Religion als Problem wahrgenommen zu werden. Wir vermuten, dass sie nicht nur einen säkularen Staat aufrechterhalten wollen, sondern auch eine säkulare Gesellschaft anstreben, in der Religion etwas völlig Privates ist.

Das gleiche Misstrauen gegenüber der Religion und den Religionsgemeinschaften sehen wir im Gesetzentwurf über neue demokratische Bedingungen für die staatliche Unterstützung der Zivilgesellschaft und der Religionsgemeinschaften. Wenn der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form umgesetzt wird, besteht die Gefahr, dass er die Stellung der Religionsgemeinschaften in der schwedischen Gesellschaft langfristig gefährdet.

Wir sollten nicht vergessen, dass Religionsfreiheit auch das Recht aller Menschen auf freie Religionsausübung bedeutet.  

Hildesheim 5. September 2022

+Czeslaw Kozon (Vorsitzender der Nordischen Bischofskonferenz, Bischof von Kopenhagen)
+Anders Kardinal Arborelius (Vizepräsident, Bischof von Stockholm)
+Erik Varden (Bischofsprälat von Trondheim)
+Berislav Grgic (Bischofsprälat von Tromsö)
+David Tencer (Bischof von Reykjavik)
Pater Marco Pasinato (Administrator von Helsinki)

Foto NBK in Hildesheim (c) Nordische Bischofskonferenz


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDUNG nur mehr bis 25. MÄRZ möglich!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Vier von sieben: Die unglaubliche Berufungs-Geschichte der Familie Morrison
  4. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  5. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  6. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  7. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  8. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  9. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen
  10. Abtreibungs-Aktivisten greifen Profemina-Beratungszentrum an
  11. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  12. Realitätsverlust im Bistum Chur
  13. 'Ich verstehe Gott nicht': Ältester Deutscher feiert 110. Geburtstag
  14. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen
  15. Junge Katholiken suchen in der Kirche lehramtliche Klarheit und nicht Anpassungsfähigkeit

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz