Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. DUBIA - Keine (klaren) Antworten von Papst Franziskus
  2. Nuntius Eterović: „Gott erschuf den Menschen als sein Bild … Männlich und weiblich erschuf er sie“
  3. Bischof Bonnemain: Sexualmoral ‚kann und muss ... vertieft und weiterentwickelt werden’
  4. Bischof Oster bei DBK: „Die Polarisierungen wurden stärker“
  5. Bischof Bonnemain lässt die 'Schweizer Katze' aus dem Sack
  6. Katholischer Bischof von Erfurt: Reli-Lehrer dürfen keine AfD-Mandatsträger sein
  7. Erzbischof Koch bei DBK: „Geben wir Gott bewusst in allem, was wir tun, die Ehre?“
  8. Keinen Euro mehr für Zeitgeist-Bischöfe, die Unmoral als Moral verkaufen
  9. Eine Geschichte in der Geschichte. Abwarten, wissend um das Unkraut, hoffend und wartend in Geduld
  10. Beten für die Synode - Offizielle Texte liegen auf Deutsch vor
  11. Der Fuldaer Bischof Michael Gerber ist neuer stellvertretender Vorsitzender der DBK
  12. Wer schenkt dem Generalvikar von Essen ein Lächeln und ein Kollarhemd?
  13. Staatsbegräbnis für Italiens Ex-Präsidenten Napolitano
  14. Schneider in Rom bangen um rote Seide für Kardinalsgewänder
  15. Werden Sie Schutzengerl für kath.net!

Deutsche Rechtsexperten: Autofahrer dürfen sich gegen 'Klima-Terroristen' wehren

22. November 2022 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht: "Die Klima-Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen."


Berlin (kath.net)

Deutsch Rechtsexperten haben jetzt aufgeklärt, dass sich Autofahrer in Deutschland gegen die Klima-Blockaden auf den Straßen wehren dürfen. "Die Klima-Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen.". Dies stellt Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht an der Universität Würzburg, laut "Welt" fest. Auch gegen verhältnismäßig geringfügige Angriffe dürfe man sich "mit robusten Mitteln" zur Wehr setzen.. Elisa Hoven, eine Juristin betont dem Zusammenhang, dass man auch Aktivisten von der Fahrbahn loszureißen und wegzutragen dürfe. Dies sei eindeutig zulässig, auch wenn das wegen des Klebers zu erheblichen Handverletzungen führen sollte. Es sei auch nicht entscheidend, wie lange die Blockade dauere. Das Recht auf Notwehr ende allerdings, sobald die Polizei vor Ort sei oder ihr Eintreffen erkennbar kurz bevorstehe.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Tante Ottilie 23. November 2022 
 

NIEMAND steht über dem Gesetz!

Auch ich rate strikt von Selbstjustiz ab.
Man darf ganz gewiss keinen angeklebten Aktivisten gewaltsam losreißen, so dass er z.B. Hautverletzungen davonträgt.
Das ist gewiss nicht mehr verhältnismäßig, es sei denn, 3s ginge für einen selbst um Leben und Tod - ein äußerst seltener und wenig wahrscheinlicher Extremfall.


2
 
 Richelius 23. November 2022 
 

Zumindest in Österreich nicht möglich. Und wir sind was Notwehr anbelangt eigentlich großzügiger als die Deutschen. Eine Anzeige wegen Nötigung sollte aber drinnen sein.


1
 
 winthir 22. November 2022 

Genau.

Ich überlasse die Verfolgung von Straftaten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten.

Der obige Artikel klingt für mich etwas sehr nach "Selbstjustiz".

Ich würde (als Autofahrer, der ich nicht bin) zu meinem Mobiltelefon greifen (das ich besitze) und die 110 anrufen.

Übrigens: Daß Bayern den "Unterbindungsgewahrsam" hat, und im geschilderten Sachverhalt auch mehrfach ausgeübt hat, finde ich gar nicht so schlecht.

Einige "Klebebegeisterte" haben sich ja, kaum der polizeilichen Vernehmung entronnen, stante pede wieder festgeklebt :-)


1
 
 Martinus Theophilus 22. November 2022 
 

Vorsicht!

Die zitierte Aussage von Professor Hilgendorf ist sachlich richtig. Ob man Klimakleber allerdings gewaltsam von der Fahrbahn entfernen und welche Verletzungen man dabei in Kauf nehmen darf, ist eine komplexe juristische Frage, die man nicht so pauschal in wenigen Sätzen beantworten kann, wie dies hier mit Bezug auf Frau Hoven geschieht.

Wer an Sitz- und Klebeblockaden teilnimmt, begeht eine Straftat und muss deshalb konsequent verfolgt und bestraft werden. Im Wiederholungsfall finde ich auch den Gewahrsam nach dem bayerischen PAG angemessen. Dennoch rate ich als Christ zur Vorsicht bei der Gewaltanwendung durch betroffene Bürger. Die rechtlichen Spielräume im Rahmen der Notwehr sind begrenzt und je nach Gericht wird man leider schnell selbst als Täter einsortiert.


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net!
  2. Ostern 2024 im HEILIGEN LAND - Kommen Sie mit! - Eine EINMALIGE CHANCE!
  3. Nuntius Eterović: „Gott erschuf den Menschen als sein Bild … Männlich und weiblich erschuf er sie“
  4. Keinen Euro mehr für Zeitgeist-Bischöfe, die Unmoral als Moral verkaufen
  5. Wer schenkt dem Generalvikar von Essen ein Lächeln und ein Kollarhemd?
  6. Bischof Oster bei DBK: „Die Polarisierungen wurden stärker“
  7. DUBIA - Keine (klaren) Antworten von Papst Franziskus
  8. Missbrauchsopfer: Papst soll Glaubenspräfekt Fernandez absetzen
  9. Bischof Bonnemain lässt die 'Schweizer Katze' aus dem Sack
  10. Kardinal Tucho ? Das macht jetzt auch nichts mehr
  11. Eine Geschichte in der Geschichte. Abwarten, wissend um das Unkraut, hoffend und wartend in Geduld
  12. Kopfschütteln bei Christen über "Predigtpreis" für 'Langstrecken-Luisa'
  13. „Christen verschanzen sich nicht hinter glaubensfeindlichen Ideologien“
  14. Der Fuldaer Bischof Michael Gerber ist neuer stellvertretender Vorsitzender der DBK
  15. Rennfahrer Habsburg: Habe in Medjugorje großen Frieden verspürt

© 2023 kath.net | Impressum | Datenschutz