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Deutsche Rechtsexperten: Autofahrer dürfen sich gegen 'Klima-Terroristen' wehren22. November 2022 in Deutschland, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht: "Die Klima-Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen."
Berlin (kath.net)
Deutsch Rechtsexperten haben jetzt aufgeklärt, dass sich Autofahrer in Deutschland gegen die Klima-Blockaden auf den Straßen wehren dürfen. "Die Klima-Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen.". Dies stellt Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht an der Universität Würzburg, laut "Welt" fest. Auch gegen verhältnismäßig geringfügige Angriffe dürfe man sich "mit robusten Mitteln" zur Wehr setzen.. Elisa Hoven, eine Juristin betont dem Zusammenhang, dass man auch Aktivisten von der Fahrbahn loszureißen und wegzutragen dürfe. Dies sei eindeutig zulässig, auch wenn das wegen des Klebers zu erheblichen Handverletzungen führen sollte. Es sei auch nicht entscheidend, wie lange die Blockade dauere. Das Recht auf Notwehr ende allerdings, sobald die Polizei vor Ort sei oder ihr Eintreffen erkennbar kurz bevorstehe. 
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Lesermeinungen | Tante Ottilie 23. November 2022 | | | NIEMAND steht über dem Gesetz! Auch ich rate strikt von Selbstjustiz ab.
Man darf ganz gewiss keinen angeklebten Aktivisten gewaltsam losreißen, so dass er z.B. Hautverletzungen davonträgt.
Das ist gewiss nicht mehr verhältnismäßig, es sei denn, 3s ginge für einen selbst um Leben und Tod - ein äußerst seltener und wenig wahrscheinlicher Extremfall. |  2
| | | Richelius 23. November 2022 | | |
Zumindest in Österreich nicht möglich. Und wir sind was Notwehr anbelangt eigentlich großzügiger als die Deutschen. Eine Anzeige wegen Nötigung sollte aber drinnen sein. |  1
| | | winthir 22. November 2022 | |  | Genau. Ich überlasse die Verfolgung von Straftaten der Polizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten.
Der obige Artikel klingt für mich etwas sehr nach "Selbstjustiz".
Ich würde (als Autofahrer, der ich nicht bin) zu meinem Mobiltelefon greifen (das ich besitze) und die 110 anrufen.
Übrigens: Daß Bayern den "Unterbindungsgewahrsam" hat, und im geschilderten Sachverhalt auch mehrfach ausgeübt hat, finde ich gar nicht so schlecht.
Einige "Klebebegeisterte" haben sich ja, kaum der polizeilichen Vernehmung entronnen, stante pede wieder festgeklebt :-) |  1
| | | Martinus Theophilus 22. November 2022 | | | Vorsicht! Die zitierte Aussage von Professor Hilgendorf ist sachlich richtig. Ob man Klimakleber allerdings gewaltsam von der Fahrbahn entfernen und welche Verletzungen man dabei in Kauf nehmen darf, ist eine komplexe juristische Frage, die man nicht so pauschal in wenigen Sätzen beantworten kann, wie dies hier mit Bezug auf Frau Hoven geschieht.
Wer an Sitz- und Klebeblockaden teilnimmt, begeht eine Straftat und muss deshalb konsequent verfolgt und bestraft werden. Im Wiederholungsfall finde ich auch den Gewahrsam nach dem bayerischen PAG angemessen. Dennoch rate ich als Christ zur Vorsicht bei der Gewaltanwendung durch betroffene Bürger. Die rechtlichen Spielräume im Rahmen der Notwehr sind begrenzt und je nach Gericht wird man leider schnell selbst als Täter einsortiert. |  7
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