Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  5. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  6. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  7. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  8. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  9. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  10. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  11. Jeder zweite Deutsche wünscht sich ein Leben nach dem Tod
  12. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  13. Glaubensbekenntnis vor Millionenpublikum: Spanische Fashion-Influencerin Susana Arcocha getauft
  14. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  15. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak

Deutsche Rechtsexperten: Autofahrer dürfen sich gegen 'Klima-Terroristen' wehren

22. November 2022 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht: "Die Klima-Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen."


Berlin (kath.net)

Deutsch Rechtsexperten haben jetzt aufgeklärt, dass sich Autofahrer in Deutschland gegen die Klima-Blockaden auf den Straßen wehren dürfen. "Die Klima-Blockaden sind ein rechtswidriger Angriff auf die Fortbewegungsfreiheit, gegen den Betroffene sich im Rahmen der Notwehr verteidigen dürfen.". Dies stellt Eric Hilgendorf, Professor für Strafrecht an der Universität Würzburg, laut "Welt" fest. Auch gegen verhältnismäßig geringfügige Angriffe dürfe man sich "mit robusten Mitteln" zur Wehr setzen.. Elisa Hoven, eine Juristin betont dem Zusammenhang, dass man auch Aktivisten von der Fahrbahn loszureißen und wegzutragen dürfe. Dies sei eindeutig zulässig, auch wenn das wegen des Klebers zu erheblichen Handverletzungen führen sollte. Es sei auch nicht entscheidend, wie lange die Blockade dauere. Das Recht auf Notwehr ende allerdings, sobald die Polizei vor Ort sei oder ihr Eintreffen erkennbar kurz bevorstehe.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  2. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  3. Erzbischof van Megen wird neuer Papst-Botschafter in Deutschland
  4. So nicht, Mr. Präsident!
  5. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  6. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  7. "Welcher Teufel reitet Sie, Frau Paganini?"
  8. Wissenschaftler zum Grabtuch von Turin: ‚Diese Energie haben wir auf der Erde nicht‘
  9. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  10. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  11. Visitation im Stift Heiligenkreuz abgeschlossen
  12. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  13. Gleichgültigkeit und Dekadenz – Die größte Hoffnung für iranische und russische Diktatoren
  14. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  15. Vatikan stoppt Seligsprechungsverfahren für argentinischen Bischof Jorge Novak

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz