Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  2. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  3. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  4. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  5. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  6. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  7. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  8. Die große Täuschung
  9. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  10. Voll in die Falle getappt
  11. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  12. Medienkrise verschärft sich: Dramatische Auflagenverluste für Tageszeitungen in Deutschland
  13. Fatales Gerichtsurteil in Deutschland: Chefarzt siegt gegen katholisches Klinik-Verbot
  14. Hunderte Einsprüche gegen Pfarrauflösung in der Diözese Linz - Keine Antworten aus Rom
  15. George Orwell wohnt in Brüssel, aber nicht nur dort!

US-Gericht hebt Regierungsverordnung auf, die christliche Ärzte zu Abtreibung zwingt

5. Dezember 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Verordnungen sollten auch alle Arbeitgeber zwingen, Abtreibungen und ‚Geschlechtsumwandlungen’ in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Ein Bundesgericht hat zwei Verordnungen der US-Regierung blockiert. Diese wollte mit der Verordnung alle Ärzte dazu zwingen Abtreibungen durchzuführen und an Eingriffen zur „Änderung des Geschlechts“ mitzuwirken. Christliche Ärzte haben dagegen Klage eingebracht.

Die Alliance Defending Freedom (ADF) vertrat die christlichen Ärzte juristisch bei der Anfechtung der beiden Verordnungen. Die erste sollte christliche Krankenhäuser und Ärzte dazu verpflichten, Eingriffe und Behandlungen zur „Änderung“ des biologischen Geschlechts durchzuführen und Patienten in dieser Hinsicht zu beraten. Die andere Verordnung sollte sie zur Durchführung von Abtreibungen verpflichten. Dies verletze die religiöse Überzeugung der Ärzte und Krankenhäuser, die dadurch in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt seien, argumentierte die ADF.


Die Verordnungen sollten darüber hinaus alle Arbeitgeber verpflichten, die genannten Leistungen in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen. Religiöse Arbeitgeber hätten auf diesem Weg  für medizinische Leistungen bezahlen müssen, die ihrem Glauben widersprechen.

Bereits im August hatte ein Berufungsgericht die Verordnungen aufgehoben. Religiöse Ärzte dürften nicht zu Behandlungen verpflichtet werden, die ihrer religiösen Überzeugung widersprechen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Regierung Biden hätte bis zum 25. November Zeit gehabt, Einspruch gegen diese Entscheidung zu erheben. Sie ließ diese Frist verstrichen. Damit bleibt die Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft und die Verordnungen sind aufgehoben.

Die Christian Medical & Dental Associations, eine Vereinigung christlicher Ärzte, bezeichnete dies als wichtigen Sieg für die Lebensschützer unter den Ärzten. Die Religionsfreiheit des medizinischen Personals bleibe damit unter dem Schutz des Rechts, sagte ein Vertreter der Organisation.

Alle Arbeitgeber hätten das Recht, ihr Geschäft im Einklang mit ihrer religiösen Überzeugung zu führen. Die von uns vertretenen Arbeitgeber sind der Ansicht, dass Gott die Menschen entweder weiblich oder männlich erschaffen hat. Daher würde es ihrem Glauben widersprechen, wenn sie für medizinische Maßnahmen zahlen müssten, die versuchen das biologische Geschlecht zu ändern, sagte ein Vertreter der ADF.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. „Recht auf Gebet“: Trump-Administration erlässt neue Richtlinien für US-Schulen
  2. Lebensschützer über Trump: Gemischte Bilanz nach dem ersten Jahr der zweiten Amtszeit
  3. Trump streicht Organisationen das Geld, die DEI-Projekte und LGBTQ-Ideologie verbreiten
  4. Aktuelle Umfrage zeigt: US-Amerikaner mehrheitlich gegen unbeschränkte Abtreibung
  5. Bibel-Podcast wieder unter den Top 10 der Apple Podcasts
  6. US-Regierung unterstützt Forschung mit Gewebe von abgetriebenen Babys künftig nicht mehr
  7. Vatikan prüft Teilnahme an Trumps Friedens-Rat für Gaza

Abtreibung

  1. Influencerin: Entscheidung für Abtreibung war einfacher als Bestellung bei McDonalds
  2. ‚Seien Sie die Person, die eine Frau mit der Hoffnung verbindet!‘
  3. Aktuelle Umfrage zeigt: US-Amerikaner mehrheitlich gegen unbeschränkte Abtreibung
  4. US-Regierung unterstützt Forschung mit Gewebe von abgetriebenen Babys künftig nicht mehr
  5. USA: Republikanische Politiker wollen Abgabe von Abtreibungspillen strenger regulieren
  6. Katholische Bischöfe Schottlands verurteilen Pufferzonen-Gesetz für Abtreibungskliniken
  7. Nun läutet auch in Italien die erste Glocke „Stimme der ungeborenen Kinder“






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. Endgültiger Bruch mit Rom droht: Priesterbruderschaft St. Pius X. kündigt Bischofsweihen an
  3. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  4. Bischof Oster legt nach: Grundsatzkritik am (deutsch-)Synodalen Weg
  5. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  6. Der Vatikan ist in Kontakt mit der Bruderschaft St. Pius X., um eine Spaltung zu vermeiden
  7. Für alle, die bis jetzt zweifelten: Nun gehen sie wieder ins Schisma!
  8. Voll in die Falle getappt
  9. Weihen ohne päpstliche Erlaubnis geplant: Papst Leo XIV. berät mit Vatikanbehörde
  10. Papst Leo XIV. empfing Katholiken, die mit gleichgeschlechtlicher Neigung keusch leben möchten
  11. Wohltuende Überraschung: Papst beruft norwegischen Bischof Erik Varden OCSO zu seinem Fastenprediger
  12. Schwere Zensur-Vorwürfe aus den USA: EU unterdrückt die Meinungsfreiheit
  13. Bischof Oster: „In der Sache selbst war ich ja in mehrfacher Hinsicht kritisch“
  14. Die synodale Sackgasse der Anderskatholischen
  15. Die große Täuschung

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz