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US-Gericht hebt Regierungsverordnung auf, die christliche Ärzte zu Abtreibung zwingt

5. Dezember 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Die Verordnungen sollten auch alle Arbeitgeber zwingen, Abtreibungen und ‚Geschlechtsumwandlungen’ in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Ein Bundesgericht hat zwei Verordnungen der US-Regierung blockiert. Diese wollte mit der Verordnung alle Ärzte dazu zwingen Abtreibungen durchzuführen und an Eingriffen zur „Änderung des Geschlechts“ mitzuwirken. Christliche Ärzte haben dagegen Klage eingebracht.

Die Alliance Defending Freedom (ADF) vertrat die christlichen Ärzte juristisch bei der Anfechtung der beiden Verordnungen. Die erste sollte christliche Krankenhäuser und Ärzte dazu verpflichten, Eingriffe und Behandlungen zur „Änderung“ des biologischen Geschlechts durchzuführen und Patienten in dieser Hinsicht zu beraten. Die andere Verordnung sollte sie zur Durchführung von Abtreibungen verpflichten. Dies verletze die religiöse Überzeugung der Ärzte und Krankenhäuser, die dadurch in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt seien, argumentierte die ADF.


Die Verordnungen sollten darüber hinaus alle Arbeitgeber verpflichten, die genannten Leistungen in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen. Religiöse Arbeitgeber hätten auf diesem Weg  für medizinische Leistungen bezahlen müssen, die ihrem Glauben widersprechen.

Bereits im August hatte ein Berufungsgericht die Verordnungen aufgehoben. Religiöse Ärzte dürften nicht zu Behandlungen verpflichtet werden, die ihrer religiösen Überzeugung widersprechen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Regierung Biden hätte bis zum 25. November Zeit gehabt, Einspruch gegen diese Entscheidung zu erheben. Sie ließ diese Frist verstrichen. Damit bleibt die Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft und die Verordnungen sind aufgehoben.

Die Christian Medical & Dental Associations, eine Vereinigung christlicher Ärzte, bezeichnete dies als wichtigen Sieg für die Lebensschützer unter den Ärzten. Die Religionsfreiheit des medizinischen Personals bleibe damit unter dem Schutz des Rechts, sagte ein Vertreter der Organisation.

Alle Arbeitgeber hätten das Recht, ihr Geschäft im Einklang mit ihrer religiösen Überzeugung zu führen. Die von uns vertretenen Arbeitgeber sind der Ansicht, dass Gott die Menschen entweder weiblich oder männlich erschaffen hat. Daher würde es ihrem Glauben widersprechen, wenn sie für medizinische Maßnahmen zahlen müssten, die versuchen das biologische Geschlecht zu ändern, sagte ein Vertreter der ADF.

 


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