Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  3. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  4. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  5. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  6. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  7. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  8. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  9. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  10. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  11. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  12. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  13. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  14. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  15. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm

US-Gericht hebt Regierungsverordnung auf, die christliche Ärzte zu Abtreibung zwingt

5. Dezember 2022 in Prolife, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Verordnungen sollten auch alle Arbeitgeber zwingen, Abtreibungen und ‚Geschlechtsumwandlungen’ in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Ein Bundesgericht hat zwei Verordnungen der US-Regierung blockiert. Diese wollte mit der Verordnung alle Ärzte dazu zwingen Abtreibungen durchzuführen und an Eingriffen zur „Änderung des Geschlechts“ mitzuwirken. Christliche Ärzte haben dagegen Klage eingebracht.

Die Alliance Defending Freedom (ADF) vertrat die christlichen Ärzte juristisch bei der Anfechtung der beiden Verordnungen. Die erste sollte christliche Krankenhäuser und Ärzte dazu verpflichten, Eingriffe und Behandlungen zur „Änderung“ des biologischen Geschlechts durchzuführen und Patienten in dieser Hinsicht zu beraten. Die andere Verordnung sollte sie zur Durchführung von Abtreibungen verpflichten. Dies verletze die religiöse Überzeugung der Ärzte und Krankenhäuser, die dadurch in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt seien, argumentierte die ADF.


Die Verordnungen sollten darüber hinaus alle Arbeitgeber verpflichten, die genannten Leistungen in die Krankenversicherungen ihrer Mitarbeiter aufzunehmen. Religiöse Arbeitgeber hätten auf diesem Weg  für medizinische Leistungen bezahlen müssen, die ihrem Glauben widersprechen.

Bereits im August hatte ein Berufungsgericht die Verordnungen aufgehoben. Religiöse Ärzte dürften nicht zu Behandlungen verpflichtet werden, die ihrer religiösen Überzeugung widersprechen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Regierung Biden hätte bis zum 25. November Zeit gehabt, Einspruch gegen diese Entscheidung zu erheben. Sie ließ diese Frist verstrichen. Damit bleibt die Entscheidung des Berufungsgerichts in Kraft und die Verordnungen sind aufgehoben.

Die Christian Medical & Dental Associations, eine Vereinigung christlicher Ärzte, bezeichnete dies als wichtigen Sieg für die Lebensschützer unter den Ärzten. Die Religionsfreiheit des medizinischen Personals bleibe damit unter dem Schutz des Rechts, sagte ein Vertreter der Organisation.

Alle Arbeitgeber hätten das Recht, ihr Geschäft im Einklang mit ihrer religiösen Überzeugung zu führen. Die von uns vertretenen Arbeitgeber sind der Ansicht, dass Gott die Menschen entweder weiblich oder männlich erschaffen hat. Daher würde es ihrem Glauben widersprechen, wenn sie für medizinische Maßnahmen zahlen müssten, die versuchen das biologische Geschlecht zu ändern, sagte ein Vertreter der ADF.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Gericht stoppt Zwang zur Suizidhilfe für katholische Nonnen in Illinois
  2. Universität Texas A&M: 650 Personen bereiten sich auf Eintritt in die katholische Kirche vor
  3. Zwei muslimische Feiertage könnten bald in Kalifornien staatlich anerkannt werden
  4. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  5. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  6. ‚Meine Aufgabe ist es, dich in den Himmel zu bringen, nicht nach Harvard‘
  7. US-Präsident Trump nominiert Lebensschützerin zur Direktorin der Arzneimittelbehörde FDA

Abtreibung

  1. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  2. US-Lebensschützer ändern Wortwahl nicht: Abtreibung ist Tötung eines Ungeborenen
  3. Argentinien tritt Lebensschutz-Koalition bei
  4. SPÖ-Ministerinnen fordern ‚Schutzzonen‘ um Abtreibungskliniken
  5. US-Senat bestätigt Todd Blanche als Justizminister – Pläne gegen Versandhandel mit Abtreibungspillen
  6. US-Bischöfe rufen Amerikaner zu Gebet und Aktionen gegen Abtreibungspillen auf
  7. Zürcher ‚Marsch fürs Läbe‘ erneut nach Oerlikon verlegt







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Zu jedem Zeitpunkt werden auf der Welt ungefähr 8.000 bis 9.000 Messen gefeiert
  3. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  4. Kardinal Aveline: Motto von Leos Frankreichreise hat auch mit dem Lebensschutz zu tun
  5. X ist Nummer 1 unter Europas Nachrichten-Apps
  6. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  7. Messermann brüllte „Allahu Akbar” in französischer Kirche – Festnahme
  8. Britisches Unterhaus stimmt erneut über Sterbehilfe-Gesetz ab
  9. 'Gott ist gut'
  10. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  11. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  12. Spanischer Erzbischof erinnert angesichts der Migrationskrise an die Reconquista
  13. Drei katholische Bischöfe werden am Marsch für das Leben teilnehmen
  14. Archäologen ‚absolut‘ sicher: Bethsaida gefunden
  15. Vatikan wirbt für Religionsdialog - Eine Islamfeindlichkeit im Westen?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz