Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Streuner zum Messdiener: Welpe „Johnny“ findet ein neues Zuhause
  2. Papst warnt erneut die Piusbrüder! Geste wäre "ein schismatischer Akt"
  3. Selektive Wahrheiten und die römische Geduld
  4. Homosexuellenapostolat Courage International kritisiert Synodenbericht
  5. Vom Benehmen mit Majestäten
  6. Ein Jahr Papst Leo XIV.
  7. Eine nötige Klarstellung aus Rom
  8. Vom Segen Gottes und dem Fake-Segen dieser Welt
  9. Ein Moment zum Schämen
  10. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts bei Unfall schwer verletzt
  11. „Klimaschützer“ fliegen am häufigsten
  12. Wuppertaler stellv. Stadtdechant: „Lebendige Bindung an die Weltkirche“ statt „deutsche Sonderwege“
  13. Ein Akt der Demut?
  14. Pompei: Keine irdische Macht wird die Welt retten!
  15. Solschenizyns düstere Prognose: Wenn die Seele der Zivilisation stirbt

Falls § 218 StGB gestrichen wird, wird Bayern beim Bundesverfassungsgericht klagen

11. Jänner 2023 in Prolife, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach Ankündigung der grünen Familienministerin Lisa Paus sagt Bayerns Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU): „Wir stehen zum Schutz von Mutter und Kind. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben“.


Berlin-München (kath.net) Falls § 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird, wird Bayern beim Bundesverfassungsgericht dagegen klagen. Das kündigte Bayerns Familien- und Frauenministerin Ulrike Scharf (CSU) an. Wörtlich sagte sie gemäß Pressemeldung auf der Seite des Bayrischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: „Wir stehen zum Schutz von Mutter und Kind. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben. Das scheint für die Bundesfamilienministerin überhaupt keine Rolle zu spielen – sie ignoriert diese Tatsache! Eine Streichung des § 218 StGB ist mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig. Wird der § 218 gestrichen, setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein, dass das Bundesverfassungsgericht das neue Gesetz überprüft.“ Denn „ohne Not will die Bundesfamilienministerin den nächsten Pfeiler eines sorgsam austarierten Kompromisses einreißen, der seit Jahrzehnten gut funktioniert und für gesellschaftlichen Frieden sorgt. Ihr Vorgehen ist ein Skandal und heizt Konflikte in einer ohnehin angespannten gesellschaftlichen Lage noch mehr an! Das ist ein Albtraum.“


Es geht der grünen Familienministerin Paus darum, den § 218 StGB vollständig abzuschaffen. kath.net dokumentiert den Paragraphen in voller Länge:

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. gegen den Willen der Schwangeren handelt oder

2. leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft

Archivfoto Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (c) kath.net/Petra Lorleberg

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE - SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  2. Selektive Wahrheiten und die römische Geduld
  3. Vom Streuner zum Messdiener: Welpe „Johnny“ findet ein neues Zuhause
  4. Papst warnt erneut die Piusbrüder! Geste wäre "ein schismatischer Akt"
  5. Eine nötige Klarstellung aus Rom
  6. Pompei: Keine irdische Macht wird die Welt retten!
  7. Vom Segen Gottes und dem Fake-Segen dieser Welt
  8. Überraschendes Blutwunder in Neapel bei Papstbesuch
  9. 'Der Papst sollte diese wöchentlichen Presse-Mehrkämpfe unterlassen'
  10. Wenn die Wahrheit unglaubwürdig ist: Bankmitarbeiterin beendete Telefonat mit Papst Leo
  11. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts bei Unfall schwer verletzt
  12. Solschenizyns düstere Prognose: Wenn die Seele der Zivilisation stirbt
  13. Ein Moment zum Schämen
  14. Vom Benehmen mit Majestäten
  15. Ein Akt der Demut?

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz