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| ![]() Vatikan: Neue Details zu Gänsweins Auszug13. Jänner 2023 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen Langjähriger Privatsekretär von Benedikt XVI. bezog vor Jahren eine Wohnung nahe dem Vatikan-Gästehaus - Medien hatten zuletzt einen Rauswurf Gänsweins aus "Mater ecclesiae" kolportiert - Was wird aus "Mater ecclesiae"? Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der Auszug des ehemaligen Papstsekretärs Georg Gänswein aus seinem Zimmer im Alterswohnsitz des verstorbenen Benedikt XVI. im Vatikan ist offenbar kein Rauswurf, wie in einigen Medien kolportiert. Wie die Nachrichtenagentur Kathpress aus Vatikankreisen erfuhr, hat Gänswein schon vor Jahren eine Wohnung zwischen dem vatikanischen Gästehaus und der Audienzhalle bezogen. Diese Dienstwohnung erwähnt Gänswein auch in seinem am Donnerstag veröffentlichten Buch; ebenso die Tatsache, dass es im Alterssitz des Papstes nur ein einzelnes Zimmer für ihn gab. In Medienberichten war zuvor von einer von Papst Franziskus persönlich unterschriebenen Kündigungsmitteilung zum 1. Februar die Rede; eine solche gab es aber offenbar nicht. Auch die vier sogenannten geweihten Jungfrauen, die einer Laienvereinigung angehören und den ehemaligen Papst in seinen letzten Lebensjahren betreuten, werden, wie es im Vatikan heißt, in den kommenden Wochen das einstige Kloster "Mater ecclesiae" in den Vatikanischen Gärten verlassen. Sie hatten dort bislang eine Etage für sich. Das gesamte Gebäude solle demnächst renoviert werden. Über die künftige Nutzung sei noch nicht entschieden. Copyright 2022 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Alle Rechte vorbehalten Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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