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| ![]() Die sterblichen Überreste des hl. Papstes Pius X. kommen im Oktober für kurze Zeit in seine Heimat18. Juli 2023 in Chronik, 4 Lesermeinungen Region Venetien erwartet zu diesem Anlass Hunderttausende Pilger - Anlass ist 120. Jahrestag der Wahl von Giuseppe Sarto zum Papst Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die sterblichen Überreste von Papst Pius X. (1903-1914) verlassen im Oktober den Petersdom in Richtung seiner norditalienischen Heimat. Anlass ist der 120. Jahrestag der Wahl von Giuseppe Sarto zum Papst, wie die Tageszeitung "Il Messaggero" am Wochenende berichtete. Papst Franziskus habe der außergewöhnlichen Reise vom 6. bis 15. Oktober zugestimmt, heißt es weiter. Nach eintägiger Aufbahrung in der Kathedrale von Treviso, verbleibt Pius X. über eine Woche in der Kirche von Cendrole, nahe seines Geburtsorts Riese. Die Region Venetien erwartet zu diesem Anlass Hunderttausende Pilger. Der am 2. Juni 1835 geborene Pius X. wurde 1954 heiliggesprochen. Unter Kirchenhistorikern gilt er als vielschichtige Persönlichkeit, die für einen strikten Antimodernismus wie für innerkirchliche Reformen steht - er ordnete etwa die Kurie neu und gab eine Überarbeitung des Kirchenrechts in Auftrag. Pius X. starb am 20. August 1914, rund drei Wochen nach Beginn des Ersten Weltkriegs. Es ist nicht das erste Mal, dass ein toter Papst seine letzte Ruhestätte verlässt. Bereits 2018 wurde Johannes XXIII. (1958-1963) in einem Glassarg in seine Heimatdiözese Bergamo gebracht. Anlass war auch damals der Jahrestag der Papstwahl - in jenem Fall der 60. Copyright 2023 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Foto: Archivbild von Pius X. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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