Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  2. DILEXI TE!
  3. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  4. „Bekreuzigen Sie sich, wenn Sie an einer Kirche vorbeigehen?“
  5. Vatikanbibliothek richtet Gebetsraum für Muslime ein
  6. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  7. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  8. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  9. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  10. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  11. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  12. Die Anglikanische Kirche von Nigeria trennt sich von der Kirche von England
  13. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  14. Studie: Gläubige Christen haben mehr Sex
  15. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!

USA: Mehrheit stimmt in Ohio für ‚Recht auf Abtreibung’

16. November 2023 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Abstimmungsergebnis bedeute aber nicht, dass es eine Mehrheit für Abtreibung bis zur Geburt gebe, betonen die Students for Life America. Dies zeigen Ergebnisse einer Befragung vor allem junger Wähler, die in ihrem Auftrag durchgeführt worden ist.


Columbus (kath.net/LifeNews/jg)
Im US-Bundesstaat Ohio haben die Wähler am 7. November mehrheitlich für eine Verfassungsbestimmung gestimmt, welche ein „Recht auf Abtreibung“ aus beliebigen Gründen während der gesamten Schwangerschaft in die Verfassung aufnimmt. 57 Prozent der Wähler stimmten für die Bestimmung, 43 Prozent dagegen.

Man dürfe daraus aber nicht den Schluss ziehen, dass die Wähler in Ohio mehrheitlich für uneingeschränkte Abtreibung eintreten würden. Zu diesem Ergebnis kommt die Lebensschutzorganisation Students for Life America (SFLA), die eine Wählerbefragung nach Verlassen des Wahllokals in Auftrag gegeben hat.

Die Befragung hat gezeigt, dass 33 Prozent der Wähler, die für das „Recht auf Abtreibung“ gestimmt haben, Abtreibungen nur unter eng begrenzten Umständen billigen, nämlich dann, wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest zustande gekommen ist oder das Leben der Mutter in Gefahr ist. Für 4 Prozent waren Rechte Minderjähriger ausschlaggebend für ihre Wahlentscheidung. Das heißt, sie wollen nicht, dass Eltern ein Mitspracherecht haben, wenn eine minderjährige junge Frau eine Abtreibung durchführen lassen will.


Wenn 33 Prozent der „Ja“-Wähler nur deshalb für das „Recht auf Abtreibung“ gestimmt haben, weil sie Abtreibung in wenigen Fällen billigen, bedeutet das im Umkehrschluss, dass sie Abtreibung in den meisten Fällen ablehnen, schreibt SFLA. Zählt man die 43 Prozent der Wähler, die gegen das „Recht auf Abtreibung“ gestimmt haben und das Drittel der „Ja“-Wähler, die für Abtreibung in engen Grenzen sind, zusammen, ergibt das eine Zahl von gut 60 Prozent der Wähler, die Abtreibung entweder ablehnen oder nur unter wenigen Umständen gutheißen. Das bestätigt die Ergebnisse vieler Umfragen, denen zufolge die US-Amerikaner Abtreibung entweder ganz oder in den meisten Fällen ablehnen, schreibt SFLA.

Die Befragung hat auch ergeben, dass 85 Prozent der „Nein“-Wähler gegen das „Recht auf Abtreibung“ gestimmt haben, weil sie gegen Abtreibungen bis zur Geburt sind, schreibt SFLA.

Die Organisation empfiehlt daher Lebensschutzorganisationen, dass sie weiterhin vor der Einführung von Abtreibungsmöglichkeiten bis zur Geburt warnen. Dies werde von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt.

Auch nach der Entscheidung „Dobbs v. Jackson“, die Abtreibungsverbote in den USA möglich gemacht hat, sei der Einsatz für den Lebensschutz ein Marathon und kein Sprint, schreibt SFLA.

Die Befragung wurde in sieben großen Städten von Ohio am Wahltag durchgeführt. 464 Personen konnten befragt werden. 80 Prozent der Befragten gehörten der „Generation Z“ an, waren also 18 bis 24 Jahre alt. 12 Prozent waren „Millenials“, also 25 bis 40 Jahre alt, 8 Prozent waren älter als 40 Jahre oder gaben ihr Alter nicht an. 37 Prozent gaben an, der Demokratischen Partei nahe zu stehen, 29 Prozent bezeichneten sich als Republikaner, 13 Prozent als Unabhängige, weitere 13 Prozent als einer anderen Partei zugehörig, 5 Prozent gaben keine politische Zugehörigkeit an.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2025 mit kath.net in MEDJUGORJE mit P. Leo MAASBURG
  2. Fünf Heilmittel gegen Traurigkeit
  3. DILEXI TE!
  4. Kardinal Ratzinger 1993: ‚Man kann Abtreibung nicht mit der Todesstrafe vergleichen‘
  5. Keine Zustimmung aus Rom zur Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz!
  6. Kardinal Müller im „Giornale“-Interview: „Der Papst ist kein Star – Nein zum LGBTQ+-Jubiläum“
  7. Trump macht es möglich! Historischer Nahost-Deal zwischen Israel und Hamas!
  8. Vier Bischöfe leiteten Sühneakt nach LGBT-‚Wallfahrt‘ im Petersdom
  9. "Eine wahre Schändung des heiligsten Ortes der Christenheit"
  10. Ein Nobelpreis für eine Rosenkranz-Beterin
  11. Spanischer Priester wegen Kritik am radikalen Islam verurteilt
  12. Liturgiewissenschaftler: Wort-Gottes-Feier ist kein Ersatz für die Messe
  13. Die Antifa in Wien – ein kleines Täterprofil
  14. Anglikanische Erzbischöfin von Canterbury in der Abtreibungsfrage für das Töten ungeborener Kinder!
  15. Was macht die Menschenwürde unantastbar?

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz