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| ![]() Alterswohnsitz von Benedikt XVI. im Vatikan hat neue Bewohnerinnen: Benediktinerinnen5. Jänner 2024 in Aktuelles, 1 Lesermeinung Argentinische Ordensfrauen in Kloster "Mater Ecclesiae" in den Vatikanischen Gärten eingezogen= Vatikanstadt (kath.net/KAP) Der ehemalige Alterswohnsitz von Papst Benedikt XVI. (2005-2013) hat neue Mieter. Nach umfassenden Renovierungsarbeiten sind nun sechs argentinische Ordensfrauen in das Kloster "Mater Ecclesiae" in den Vatikanischen Gärten eingezogen. Das berichtet das Portal "Vatican News" am Donnerstag. Die Schwestern eines Benediktinerordens aus Papst Franziskus' Heimat Buenos Aires sollen laut Vatikan von dort aus "den Heiligen Vater in seiner täglichen Sorge um die ganze Kirche" unterstützen. Mitte der 1990er-Jahre hatte Papst Johannes Paul II. (1978-2005) das Kloster errichten lassen. Im höher gelegenen Teil der Vatikanischen Gärten beherbergte es bis 2012 wechselnde geistliche Frauengemeinschaften. Benedikt XVI. wählte das Gebäude nach seinem Amtsverzicht im März 2013 als Ruhesitz. Bis zu seinem Tod am Silvestertag 2022 lebte er dort gemeinsam mit seinem Privatsekretär Georg Gänswein und vier Schwestern der Gemeinschaft "Memores Domini", die seinen Haushalt führten. Am Mittwoch hatte Papst Franziskus die ehemaligen Bewohner in Audienz empfangen. Über Gesprächsinhalte des Treffens mit Erzbischof Gänswein und den vier Frauen der Gemeinschaft "Memores Domini" verlautete bislang nichts. Zum ersten Todestag von Benedikt XVI. hatte Gänswein zu Silvester eine Messe im Petersdom gefeiert. Auch die Schwestern waren dabei anwesend. Copyright 2023 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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