Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Unwahrscheinlich aber eindeutig: Gemeinsamkeiten zwischen der Piusbruderschaft und Priesterinnen“
  2. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  3. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  4. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  5. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  6. „Warum bin ich Christ“
  7. USA: Zahl der Teenager-Mädchen, die sich als lesbisch oder bisexuell bezeichnen, sinkt stark
  8. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  9. Britischer Erzbischof Longley erlaubt zwei Messfeiern im vortridentinischen Sarum-Usus
  10. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe
  11. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  12. „Wenn du ihn verstehst, ist es nicht Gott“
  13. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  14. Hartl: Wenn das in Frankreich „Schülerproteste sind, warum weht so oft die Palästinenserfahne?“
  15. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“

Antisemitismusvorwürfe: Deutscher Bestsellerautor Krall gewinnt Prozess gegen kath.ch

24. Jänner 2024 in Schweiz, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das "Nachrichtenportal" der Schweizer Bischöfe wollte den Bestseller-Autor Markus Krall als Antisemit verunglimpfen. Dieser wehrte sich gegen die Verleumdung und bekam nun Recht


Chur (kath.net)
Der deutsche Bestseller-Autor und Finanzexperte Markus Krall hat gestern laut einem NZZ-Bericht einen Prozess gegen "kath.ch", dem "Nachrichtenportal" der Schweizer Bischöfe, gewonnen. Das Nachrichtenportal hatte vor geraumer Zeit in einem Artikel Krall vorgeworfen, er sei AfD-nah, judenfeindlich und würde eine antidemokratische Gesinnung verbreiten. Krall ist Mitglied der "Werteunion" und gilt als konservativer Influencer. Alleine auf X hat er 150.000 Follower. Die für den Bericht von "kath.ch" verantwortliche Journalistin wurde der üblen Nachrede schuldig gesprochen und zu einer 30 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt.


Krall, der auch Mitglied des päpstlichen Ritterordens vom Heiligen Grab ist, wurde 2022 vom Bistum Chur für einen Auftritt als Gastreferent eingeladen. Er wollte dort über die «Fünf Säulen zum Erhalt einer freiheitlich-christlichen Gesellschaftsordnung» sprechen. Nach Protesten, unter anderem von Professor Christian Cebulj, dem Rektor der Theologischen Hochschule Chur, lud das Bistum Krall wieder aus. Dabei hat die Journalistin dann in einem Artikel die verleumderischen Aussagen über Krall verbreitet und ihn als Antisemit verunglimpft, obwohl Krall dutzende Male in Israel war und sich immer für dessen Existenzrecht eingesetzt. Krall hat sogar jüdische Institutionen finanziell unterstützt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Krall selber hat im September gegenüber kath.net angekündigt, dass seine Anwälte eine Schadensersatzklage über mehrere Millionen Franken vorbereiten.

kath.net-Interview mit Markus Krall, deutscher Unternehmensberater und Autor, über eine Verleumdungskampagne vom Schweizer Portal "kath.ch", mehrere Gerichtsverfahren und eine kirchenrechtliche Anzeige in Rom:  https://www.kath.net/news/82557

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. 'The Chosen': Sechste Staffel ab Dezember auf Netflix
  3. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  4. Kanadas führende Tageszeitung verlangt Euthanasie in katholischen Krankenhäusern
  5. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  6. Ermittlungsverfahren gegen christliche YouTuber eingestellt
  7. Grünwidl bei Medjugorje-Friedensgebet: Beten und Frieden stiften
  8. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  9. „Warum bin ich Christ“
  10. Erneut ruhige Spitalnacht für Papst nach Krebs-Operation
  11. Mit dem Rosenkranz im Gym
  12. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  13. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  14. 'Jeden Tag sprach ich mit Gott und mit meiner Mutter'
  15. „Wenn du ihn verstehst, ist es nicht Gott“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz