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| ![]() Deutsche Regierung will, dass Männer noch leichter ‚Mütter’ werden können27. Jänner 2024 in Familie, 15 Lesermeinungen Ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums will das Abstammungsrecht reformieren. Auch die bisher verbotene Leihmutterschaft soll ermöglicht werden. Berlin (kath.net/jg) Durch das Personenstandsgesetz von 2021 ist es bereits jetzt möglich, dass Transfrauen zur „Mutter“ werden. In Zukunft soll es jedem Mann, der sein Geschlecht auf „Frau“ geändert hat, möglich sein, sich als „Mutter“ anerkennen zu lassen. Für lesbische Partnerinnen der biologischen Mutter eines Kindes soll es ebenfalls leichter werden, sich als zweite Mutter anerkennen zu lassen. Bis jetzt musste sie das Kind adoptieren. Das sei diskriminierend, heißt es nun. Nach dem Eckpunktepapier soll die „Ehefrau“ beziehungsweise „Partnerin“ der Frau, die das Kind geboren hat, automatisch „Mutter“ des Kindes werden. Die biologische Mutter solle insoweit kenntlich gemacht werden, als sie an die erste Stelle (Position Nr. 1) gesetzt werden, schreibt NIUS.de. Das Justizministerium werde allerdings erst nach der Reform des Abstammungsrechts Gespräche mit dem Innenministerium führen, welches für das Personenstandsrecht zuständig ist, erfuhr NIUS.de auf Anfrage vom Justizministerium. Ein weiterer Abschnitt des Eckpunktepapiers befasst sich mit dem Sorge- und Umgangsrecht der Mutter mit ihrem eigenen Kind. Dieses Recht soll in Zukunft leichter abgegeben werden können. Es sei offensichtlich, dass die Ampel-Regierung damit die Leihmutterschaft erleichtern wolle, auch wenn dies in dem Papier des Justizministeriums nicht explizit ausgeführt werde, schreibt NIUS.de.
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