Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Brasilianischer Erzbischof droht Teilnehmern an der Alten Messe Exkommunikation an
  2. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  3. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  4. Um Gottes willen: „die Waffen nieder“ – Kardinal Brandmüllers Ruf zur liturgischen Vernunft
  5. Toni Faber und der Zölibat - Beschwerdewelle gegen Wiener Dompfarrer
  6. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  7. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  8. Katholische Kirche in Island hilft Menschen mit homosexuellen Neigungen enthaltsam zu leben
  9. "Mit Hitler hat es keinen vernünftigen, authentischen und verantwortungsvollen Dialog gegeben!"
  10. Beschließen ohne zu entscheiden?
  11. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  12. Die Nazi-Projektion
  13. "Herr Kardinal Parolin, wieviele zehntausende Tote brauchen Sie noch im Iran, bis Sie aufwachen?"
  14. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen
  15. Abtreibungs-Aktivisten greifen Profemina-Beratungszentrum an

Deutsche Regierung will, dass Männer noch leichter ‚Mütter’ werden können

27. Jänner 2024 in Familie, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums will das Abstammungsrecht reformieren. Auch die bisher verbotene Leihmutterschaft soll ermöglicht werden.


Berlin (kath.net/jg)
Der deutsche Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat kürzlich ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Ziel sei es, ein „Familienrecht für alle“ zu schaffen. Beispielsweise soll es für Männer in Zukunft noch leichter werden, sich als „Mutter“ eines Kindes registrieren zu lassen, berichtet die Nachrichtenplattform NIUS.de.

Durch das Personenstandsgesetz von 2021 ist es bereits jetzt möglich, dass Transfrauen zur „Mutter“ werden. In Zukunft soll es jedem Mann, der sein Geschlecht auf „Frau“ geändert hat, möglich sein, sich als „Mutter“ anerkennen zu lassen.


Für lesbische Partnerinnen der biologischen Mutter eines Kindes soll es ebenfalls leichter werden, sich als zweite Mutter anerkennen zu lassen. Bis jetzt musste sie das Kind adoptieren. Das sei diskriminierend, heißt es nun. Nach dem Eckpunktepapier soll die „Ehefrau“ beziehungsweise „Partnerin“ der Frau, die das Kind geboren hat, automatisch „Mutter“ des Kindes werden.

Die biologische Mutter solle insoweit kenntlich gemacht werden, als sie an die erste Stelle (Position Nr. 1) gesetzt werden, schreibt NIUS.de. Das Justizministerium werde allerdings erst nach der Reform des Abstammungsrechts Gespräche mit dem Innenministerium führen, welches für das Personenstandsrecht zuständig ist, erfuhr NIUS.de auf Anfrage vom Justizministerium.

Ein weiterer Abschnitt des Eckpunktepapiers befasst sich mit dem Sorge- und Umgangsrecht der Mutter mit ihrem eigenen Kind. Dieses Recht soll in Zukunft leichter abgegeben werden können. Es sei offensichtlich, dass die Ampel-Regierung damit die Leihmutterschaft erleichtern wolle, auch wenn dies in dem Papier des Justizministeriums nicht explizit ausgeführt werde, schreibt NIUS.de.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Toni Faber und der Zölibat - Beschwerdewelle gegen Wiener Dompfarrer
  4. "Europa hat die Gefahr der islamischen Republik Iran noch immer nicht begriffen"
  5. Um Gottes willen: „die Waffen nieder“ – Kardinal Brandmüllers Ruf zur liturgischen Vernunft
  6. "Mit Hitler hat es keinen vernünftigen, authentischen und verantwortungsvollen Dialog gegeben!"
  7. Der Apostolische Stuhl und die FSSPX: Wenn Extreme sich berühren
  8. Brasilianischer Erzbischof droht Teilnehmern an der Alten Messe Exkommunikation an
  9. Vier von sieben: Die unglaubliche Berufungs-Geschichte der Familie Morrison
  10. Österreich: Liturgische Kommission wirbt für Kommunion in beiderlei Gestalt
  11. Ein Gott, der nichts mehr verlangt
  12. "Herr Kardinal Parolin, wieviele zehntausende Tote brauchen Sie noch im Iran, bis Sie aufwachen?"
  13. Die Nazi-Projektion
  14. Ab Juli müssen Besucher Eintritt für den Kölner Dom bezahlen
  15. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz