Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  8. Republik der Dünnhäutigen
  9. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  10. Die Achillesferse des Teufels
  11. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  12. Manuel Ostermann, Vize-Vorsitzender der Polizeigewerkschaft: „Die Kriminalität explodiert“
  13. US-Bischof Daniel Thomas/Ohio: „Gott hat Transsexualität nicht vorgesehen“
  14. Thomas von Aquin über Migration
  15. "Wir glauben nicht an eine Ökumene der Vermischung, sondern der versöhnten Verschiedenheit"

Deutsche Regierung will, dass Männer noch leichter ‚Mütter’ werden können

27. Jänner 2024 in Familie, 15 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums will das Abstammungsrecht reformieren. Auch die bisher verbotene Leihmutterschaft soll ermöglicht werden.


Berlin (kath.net/jg)
Der deutsche Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat kürzlich ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts vorgelegt. Ziel sei es, ein „Familienrecht für alle“ zu schaffen. Beispielsweise soll es für Männer in Zukunft noch leichter werden, sich als „Mutter“ eines Kindes registrieren zu lassen, berichtet die Nachrichtenplattform NIUS.de.

Durch das Personenstandsgesetz von 2021 ist es bereits jetzt möglich, dass Transfrauen zur „Mutter“ werden. In Zukunft soll es jedem Mann, der sein Geschlecht auf „Frau“ geändert hat, möglich sein, sich als „Mutter“ anerkennen zu lassen.


Für lesbische Partnerinnen der biologischen Mutter eines Kindes soll es ebenfalls leichter werden, sich als zweite Mutter anerkennen zu lassen. Bis jetzt musste sie das Kind adoptieren. Das sei diskriminierend, heißt es nun. Nach dem Eckpunktepapier soll die „Ehefrau“ beziehungsweise „Partnerin“ der Frau, die das Kind geboren hat, automatisch „Mutter“ des Kindes werden.

Die biologische Mutter solle insoweit kenntlich gemacht werden, als sie an die erste Stelle (Position Nr. 1) gesetzt werden, schreibt NIUS.de. Das Justizministerium werde allerdings erst nach der Reform des Abstammungsrechts Gespräche mit dem Innenministerium führen, welches für das Personenstandsrecht zuständig ist, erfuhr NIUS.de auf Anfrage vom Justizministerium.

Ein weiterer Abschnitt des Eckpunktepapiers befasst sich mit dem Sorge- und Umgangsrecht der Mutter mit ihrem eigenen Kind. Dieses Recht soll in Zukunft leichter abgegeben werden können. Es sei offensichtlich, dass die Ampel-Regierung damit die Leihmutterschaft erleichtern wolle, auch wenn dies in dem Papier des Justizministeriums nicht explizit ausgeführt werde, schreibt NIUS.de.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Vatikan-Kommission: Frauen können nicht zur Diakonenweihe zugelassen werden
  2. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  3. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  4. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  5. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  6. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  7. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  8. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  9. Die Achillesferse des Teufels
  10. Wer MEHR will, soll MEHR bekommen
  11. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  12. Papst-Attentäter Mehmet Ali Agca wollte in Iznik mit Papst Leo reden
  13. Thomas von Aquin über Migration
  14. Republik der Dünnhäutigen
  15. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz