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Bistum Chur: Ein Priesterrat ohne gültige Statuten12. Februar 2024 in Schweiz, 9 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Ein Gastkommentar von Kanonikus Dr. Martin Grichting, Kanonikus Pfr. Dr. Roland Graf und Dekan Pfr. Matthias Hauser zum Einspruch in Rom
Chur (kath.net)
Vor einigen Tagen hat das Dikasterium für den Klerus einen hierarchischen Rekurs von drei Priestern der Diözese Chur gutgeheissen und damit die bischöfliche Genehmigung der Statuten des Priesterrates vom 1. Dezember 2021 widerrufen. Das Dikasterium hat inzwischen Bischof Joseph Maria Bonnemain beauftragt, "neue Statuten" zu erlassen, die den kanonischen Vorgaben entsprechen".
Ein Gastkommentar von Kanonikus Dr. Martin Grichting, Kanonikus Pfr. Dr. Roland Graf und Dekan Pfr. Matthias Hauser zum Einspruch in Rom
Warum wir einen Hierarchischen Rekurs gegen die Genehmigung der Statuten des Priesterrats des Bistums Chur durch den Diözesanbischof eingereicht haben
Am 20. Januar 2024 hat Bischof Joseph Maria Bonnemain an mehrere hundert Priester, Diakone und Laienmitarbeiter eine interne Mailmitteilung versandt. Er hat darin bekannt gegeben, dass seitens des Dikasteriums für den Klerus einem Hierarchischen Rekurs stattgegeben wurde, den wir eingereicht haben. Es geht bei diesem Rekurs um die Gültigkeit der Statuten des Priesterrats. Eine Medienmitteilung erfolgte in der Sache seitens des Bischofs jedoch nicht.
Es wäre im Internetzeitalter naiv zu erwarten, dass der Versand eines internen Massenmails nicht bei den Medien landet. So ist es auch in diesem Fall geschehen. Wir haben seitens von Medien verschiedene Anfragen erhalten. Ebenfalls haben inzwischen zwei Medien (swiss-cath.ch und kath.net) aufgrund des Massenmails des Bischofs berichtet.
Da die Mailmitteilung des Bischofs weder den Kontext der Entscheidung des Dikasteriums für den Klerus erklärt noch den Inhalt verständlich wiedergibt, sind in der Öffentlichkeit Verunsicherung und Spekulationen entstanden. Die Verwirrung ist noch gesteigert worden durch die Berichterstattung seitens des Portals kath.ch vom 9. Februar 2024. Wir haben bisher zu allen Vorgängen geschwiegen und lediglich intern die Mitglieder des Churer Priesterkreises über den wahren Sachverhalt informiert. Aufgrund der chaotischen Berichterstattung durch kath.ch, die geeignet ist, unseren guten Ruf zu beschädigen, sehen wir uns nun jedoch gezwungen, Transparenz zu schaffen.
Bischof Joseph Maria Bonnemain ist aufgrund langjähriger Mitgliedschaft im Priesterrat bekannt, dass die Frage des Statuts umstritten ist. In der Zeit vor Bischof Vitus Huonder bestand ein Statut, dessen Legitimität bestritten wurde, da viele Laienmitarbeiter sich faktisch an der Wahl von Priesterratsmitgliedern beteiligt hatten. Denn sie haben zusammen mit den Priestern den Dekan gewählt, der dann ex officio Mitglied im Priesterrat war. Dieser Zustand war umso mehr stossend, als die Laienmitarbeiter und Diakone schon damals einen eigenen Rat wählen konnten, der analog zum Priesterrat den Bischof berät (Rat der Laientheologinnen, Laientheologen und Diakone im Bistum Chur, RLD). Bischof Vitus erliess deshalb im Jahr 2014 ein Statut, das den Vorgaben der Kleruskongregation und des Kirchenrechts entsprach und die Wahl der Mitglieder des Priesterrats auf die Priester beschränkte.
Nach seinem Amtsantritt im Jahr 2021 hat Bischof Bonnemain dieses Statut kommentarlos vom Tisch gewischt und eine Kommission ernannt, der niemand angehört hat, der das von Bischof Vitus erlassene kirchenrechtskonforme Statut befürwortet hat. Diese einseitig zusammengesetzte Kommission hat in der Folge ein neues Statut ausgearbeitet. Nachdem der Diözesanbischof dieses Statut genehmigt hat, haben wir ihn schriftlich um dessen Rücknahme gebeten, weil es in verschiedenen Punkten den kirchlichen Vorgaben widerspricht. Daraufhin hat der Diözesanbischof weder das Gespräch mit uns gesucht noch sich inhaltlich mit unseren Argumenten auseinandergesetzt. Stattdessen haben wir einen kurzen Brief erhalten, in dem der Bischof auf seinem Standpunkt beharrt hat.
Aufgrund dieses bischöflichen Vorgehens, das der stets betonten «Synodalität» widerspricht, haben wir beim Dikasterium für den Klerus einen Hierarchischen Rekurs eingelegt. Das Dikasterium hat nach reiflicher Überlegung – die Entscheidung ist nach fast zwei Jahren erfolgt – entschieden. Der Entscheid (LINK) gründet auf der vom II. Vatikanischen Konzil erneut betonten Lehre, dass das gemeinsame Priestertum der Gläubigen und das hierarchische Priestertum sich «dem Wesen nach» voneinander unterscheiden (Lumen Gentium, 10). Deshalb hat nach den Vorgaben der Kirche die Beratung des Diözesanbischofs durch einen Priesterrat zu erfolgen, der massgeblich von den Priestern des Bistums zu bestellen ist und weitere Priester umfasst, die der Diözesanbischof ernennt oder ex officio Mitglieder sind.
Das aktuelle, irreguläre Statut des Priesterrats widerspricht gemäss dem Dikasterium für den Klerus in verschiedenen Punkten dem übergeordneten Kirchenrecht: So missachtet es die Vorgabe, dass etwa die Hälfte der Mitglieder des Rats von den Priestern – und ausschliesslich von diesen – gewählt werden muss. Nach dem irregulären Statut sind nur zwei von dreissig Mitgliedern zu wählen, denn alle 16 Dekane des Bistums gehören dem Priesterrat ex officio an, die restlichen sind des Amtes wegen Mitglieder oder direkt durch den Bischof ernannt. Die Dekane sind zwar in den einzelnen Dekanaten gewählt. Dort wählen jedoch viele Laientheologen, Religionspädagogen und Diakone mit, die kein aktives Wahlrecht für den Priesterrat besitzen. In mehreren Dekanaten macht diese Personengruppe gar die Mehrheit der Mitglieder aus. Laientheologen und Diakone wählen also direkt die Mitglieder ihres Rats (RLD) und zudem – gemäss dem vom Apostolischen Stuhl widerrufenen Statut – indirekt die Mehrheit der Mitglieder des Priesterrats. Ebenfalls widerspricht die Überrepräsentation der Dekane der kirchenrechtlichen Vorgabe, dass die Priester des Bistums hinsichtlich der verschiedenen Dienste repräsentiert sein sollen. Das hat zur Folge, dass dem aktuellen Priesterrat keine Priester aus den Reihen der Pensionierten, der jüngeren Weihejahrgänge und der Vikare angehören.
Der Diözesanbischof muss nun auf Geheiss des Dikasteriums für den Klerus ein kirchenrechtskonformes Statut erlassen. Auf dessen Basis kann dann ein neuer Priesterrat berufen werden. Bis dieses Statut in Kraft ist, darf der Bischof den widerrechtlich zusammengesetzten Priesterrat nicht mehr einberufen. Damit ist es aber nicht getan, denn der 2021 berufene Priesterrat hat in den vergangenen zwei Jahren an mehreren für das Bistum bedeutsamen Entscheidungen mitgewirkt. Diese Entscheidungen erweisen sich nun im Lichte der Gutheissung des Hierarchischen Rekurses als nichtig. Namentlich geht es unter anderem um folgende Punkte:
«Pastoralkonzept und Pastoralplanung für ein Bistum der Zukunft»
«Revision Berufs-Nomenklatur» (Veränderung der Nomenklatur der Laienmitarbeiter: «Seelsorger» statt Pastoralassistent, «Theologe» statt Laientheologe)
«Verhaltenskodex» betreffend Übergriffe (falls er dem Priesterrat zur vorgängigen Beratung vorgelegt wurde)
«Handreichung für eine synodale Kirche».
Wir erwarten, dass der Diözesanbischof diese Dokumente bzw. Beschlüsse widerruft und von einem rechtskonform bestellten Priesterrat diskutieren und neu beurteilen lässt.
Chur/Unteriberg/Vals, 9. Februar 2024
Kan. Dr. Martin Grichting
Kan. Pfr. Dr. Roland Graf
Dekan Pfr. Matthias Hauser
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Lesermeinungen | Labrador 14. Februar 2024 | | | Lieber Chris2 - aus genau diesem Grund sitzt der Bischof doch in seinem Amt Warum sollte der Papst da etwas dagegen tun? | 0
| | | Martin H. 12. Februar 2024 | | | Link zum Entscheid des Dikasteriums der im Text genannte "Entscheid (LINK) ..." funktioniert nicht. Unten ein Link zum Dekret. @Chis2: Sie schreiben, dass Bischof Bonnemain "noch kurz vor seiner Weihe die Homo-Agenda vertrat". Können Sie das bitte konkretisieren (was hat er denn gemacht)? www.swiss-cath.ch/fileadmin/user_upload/dokumente/2024-22-17-Dekret-des-Dikasteriums-fuer-den-Klerus.pdf | 0
| | | SalvatoreMio 12. Februar 2024 | | | Das Apostelamt @Chris2: Danke für Ihre stets klaren Worte! Man ist auf vielerlei Weise tätig, die Frohbotschaft Jesu umzuändern. So ist es aktuell, aus heutigen "Jüngerinnen" - Apostelinnen macht - aus welchen Motiven auch immer. Daran wird offen oder versteckt gearbeitet, und wer glaubensunerfahren oder unsicher ist, nimmt es hin - oftmals mit Behagen. In Lukas 10, 1 ff heißt es: "Der Herr suchte 72 andere aus und sandte sie zu zweit voraus" Unser Priester las uns letztes Jahr vor: "Der Herr suchte 72 Jüngerinnen und Jünger aus". Als ihm daraufhin vorgehalten wurde, er habe nicht das Recht, die Hl. Schrift zu verändern, behauptete er, die Originalfassung sei halt den damaligen Gepflogenheiten geschuldet; Jesus habe auch Jüngerinnen losgesandt. - Es kam zu heftigem Disput. - Mittlerweile ist auch in gewissen Kinderbibeln von Apostelinnen die Rede. - So wird dem Gottesvolk eine falsche Lehre schleichend untergejubelt. Wer das korrigiert, ist theologisch und exegetisch nicht ausreichend gebildet. | 0
| | | Chris2 12. Februar 2024 | | | @Benno Faessler-Good Kein Bischof hat die Vollmacht von Gott erhalten, seine Priester und Laienmitarbeiter zu zwingen, ihre Unterschrift unter eine LGBT-Agenda zu setzen. Punkt.
Zu den "Räten": Ein Betriebsrat ist eine sicherlich sinnvolle Einrichtung, die in D ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl vorgeschrieben ist. Hier aber soll gegen den Willen Roms eine parallele Hierarchie erfunden werden, deren Beschlüsse für alle verbindlich sein sollen, sogar für die Bischofskonferenz (sic!), die selbst nur 1/3 aller Stimmberechtigten haben soll - also rechnerisch und sicher auch faktisch eine Minderheit wäre. Das wäre die institutionalisierte Revolution, ja geradezu ein Putsch gegen das Apostelamt und damit gegen die Kirche. Ein Schisma. | 2
| | | ThomasR 12. Februar 2024 | | | @Chris2 im geplanten deutschen Rätesystem schafft man sogar in der Institution Kirche beinahe jegliche Heuchelei unter Teppich zu fegen (und Untergang der Kirche über Forderung der Austrittwelle zu beschleunigen)
In einem Bistum in Süddeutschland schafft man jährlich bis zu 100 Mio EUR den Rücklagen zuzuführen. Bildung der Rücklagen soll u.A.Finanzierung der Bausanierungen von Kirchengebäuden dienen
Und trozdem im gleichen Bistum hat man begonnen, die Pfarrkirchen abzureissen (auch um an die Baugrundstücke zu kommen um diese z.B. mit Wohnblocks zu verbauen und auf diese Weise vorhandene LIquidität -hinter Rücklagen versteckt sich auch z.T. vorhandene Liquidität-zu investieren
Und das Ganze abgesegnet über Beschlüsse in unterschiedlichen Räte im Erzbistum(die Kreuzigung der Kirche erinnert sehr an die Kreuzigung Christi- hier hat man auch abgestimmt,bzw PIlatus hat versucht sich hinter einer Abstimmung zu verstecken
Wo gibt es eine andere Logik als Säkularisierung und Forderung der Austritte? | 2
| | | Benno Faessler-Good 12. Februar 2024 | | | In der Schweiz muss KEIN Bischof auf die Voreingenommenheit eines Betriebsrates Rücksicht nehmen @Chris
Wie weit der "Staat" sich in die Amtsgewalt eines Bischofes hat einmischen darf ist mit grosser Sicherheit rechtsverbindlich festgelegt!
Diese Amtsgewalt ist sicher auch der Bestandteil des CIS's!
Zum Stichwort Bischof und Amtsgewalt fällt mir der Begriff "Das Bistum in Besitz nehmen"!
Bischöfe handeln sicher nicht "diktatorisch" sonder ihm Rahmen der ihnen gegebenen Vollmachten! | 0
| | | Chris2 12. Februar 2024 | | | Das geplante deutsche Rätesystem @Johannes14,6 ... wäre jedenfalls gegen den Willen Gottes, weil Jesus zwar viele (und teils bis unter das Kreuz treue) Jüngerinnen und Jünger hatte, aber die Kirche auf Petrus und die anderen Apostel gebaut hat, obwohl alle außer Johannes angesichts des Kreuzes geflohen waren. Dass sich Bischöfe selbst zu einer Minderheit in einem selbstgebastelten Gremium machen, ist ein absolutes Unding. Dank an die vier (?) vor allem bayrischen Bischöfe, die sich diesem schismatischen Akt verweigern, den Rom klar abgelehnt hat. Und es wirft die Frage auf, welche Kompetenzen zufällig nach nationalen Grenzen zusammengewürfelte Bischofskonferenzen haben. Die Lehre zu ändern, jedenfalls nicht. Aber sie tun es, etwa über die Brechstange Arbeitsrecht... | 3
| | | Johannes14,6 12. Februar 2024 | | | Gut, daß der Rekurs der Churer Priester Erfolg gehabt hat Hier wohl der Alleingang EINES Bischofs, in D werden vielleicht mit einer Mehrheit der DBK Tatsachen geschaffen, denn die Deutsche Bischofskonferenz wird wahrscheinlich über den "Synodalen Ausschuss" beschließen:
"Vom 19. bis 22. Februar tagt in Augsburg die Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz. Wird sie dabei über die Satzung des Synodalen Ausschusses entscheiden? Der Vorgang wäre brisant und folgenreich. Papst Franziskus hat deutliche Kritik am vorgesehenen „Rätesystem“ der deutschen Kirche geäußert. Kirchenrechtler sehen die Gründung als unwirksam an.." neueranfang.online/deutsche-bischoefe-vor-rechtsbruch-und-ungehorsam-zum-papst/ | 4
| | | Chris2 12. Februar 2024 | | | Bonnemain handelt geradezu diktatorisch. Dieser Mann hätte niemals zum Bischof geweiht werden dürfen, als er noch kurz vor seiner Weihe die Homo-Agenda vertrat. Spätestes, als er alle seine Mitarbeiter unter Drohungen zwang, die Anerkennung von LGBT zu unterzeichnen, hätte Rom eingreifen müssen. Aber das ist ja das Absurde: Ausgerechnet ein zu 80 bis über 90% buchstäblich homosexueller Kindesmissbrauchsskandal wird regelmäßig zum Pushen der Agenda missbraucht. Und wir haben einen Papst, der regelmßig Homo-Aktivisten beruft und selbst Täter wie McCarrick oder Rupnik mit Samthandschuhen anfasst. Das (zweite) Münchener Missbrauchsgutachten warnt vor Erpressbarkeit innerhalb einer gut vernetzten und karrierefördenden Schwulenszene in der Kirche. Ist am Ende auch der Papst durch irgendetwas erpressbar? Warum tritt er dann nicht zurück? | 2
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