Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  2. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  5. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  6. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  7. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. 'Ich denke einfach, dass Gott unser Bestes verdient'
  10. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Erhebliches Defizit bei Vatikan-Pensionsfonds: Papst schlägt Alarm
  13. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  14. Alle Macht den synodalen Räten?
  15. Scorsese startet Film-Serie über Heilige

US-Bundesstaat: Eingefrorene Embryos sind Kinder im Sinne des Rechts! - Volle Persönlichkeitsrechte

22. Februar 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Höchstrichter von Alabama: Zerstörung von Embryonen in IVF-Klinken gilt als Kindestötung - Begründung mit "Unantastbarkeit des ungeborenen Lebens" - Verfechter der sogenannten "Reproduktionsmedizin" sprechen vom "gefährlichen Präzedenzfall"


Washington (kath.net/KAP) Auch eingefrorene menschliche Embryonen gelten im US-Bundesstaat Alabama künftig als Kinder mit vollen Schutz- und Persönlichkeitsrechten. Der dortige Oberste Gerichtshof entschied in einem Votum von 7:2 Stimmen, dass das in Alabama geltende Gesetz über den unrechtmäßigen Tod eines Kindes ("Wrongful Death of a Child Act") weit gefasst sei und sich "auch auf alle ungeborenen Kinder, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort" erstrecke. Damit hat erstmals in den USA ein Gericht erheblich die Bedingungen erschwert, unter in Fertilisationskliniken Dienste künstlicher Befruchtung anbieten können.

Der Befassung des Höchstgerichts am Montag vorausgegangen war die Klage mehrerer Eltern, deren eingefrorene Embryonen in einer Fruchtbarkeitsklinik versehentlich zerstört worden waren. Die Kläger beriefen sich auf das Gesetz über die fahrlässige Tötung Minderjähriger und wurden in erster Instanz zurückgewiesen. Infolge der nunmehrigen Entscheidung im Fall "LePage v. Mobile Infirmary Clinic, Inc" kann nun die Klinik doch belangt werden.


Die Richter begründeten ihr Urteil mit einem 2018 in Alabama durchgeführten Referendum, infolgedessen die "Unantastbarkeit des ungeborenen Lebens und die Rechte der ungeborenen Kinder" Verfassungsrang bekamen. Daraufhin erließ der Bundesstaat 2019 ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot, das schließlich 2022 mit der aufsehenerregenden Aufhebung des "Roe v. Wade"-Urteils über das Recht auf Abtreibung in Kraft trat.

Weiters habe der Begriff "minderjährig", so die Richter, sowohl im Gesetz über den unrechtmäßigen Tod eines Minderjährigen als auch in der Alltagssprache dieselbe Bedeutung: Er beziehe sich auf "ein ungeborenes oder neugeborenes Individuum" der menschlichen Spezies, von der Befruchtung bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Auch auf das Bibelzitat "Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen" wurde im Urteil verwiesen.

Bei der sogenannten In-vitro-Fertilisation (IVF) werden in der Regel mehr Eizellen befruchtet, als später bei den Empfängerinnen eingesetzt werden. Die verbliebenen Embryonen landen zur Aufbewahrung tiefgefroren in Spezialbehältern. Falls kein weiterer Kinderwunsch mehr besteht, werden sie zu einem späteren Zeitpunkt oft für Forschungszwecke genutzt - oder vernichtet. Gelegentlich - wie im aktuellen Anlassfall - kommt es auch zu einer versehentlichen Zerstörung von Embryonen.

Von einem "gefährlichen Präzedenzfall" mit möglichen Auswirkungen für die gesamten Vereinigten Staaten sprach die US-Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ASRM) in einer Aussendung. Das Urteil widerspreche sowohl der Wissenschaft als auch dem Menschenverstand und mache es für Fruchtbarkeitskliniken unmöglich, IVF-Behandlungen wie bisher anzubieten, da man nun zivil- oder strafrechtliche Anklagen befürchten müsse.

Vertreter der nationalen Pro-Life-Organisation "Live Action" sahen indes in der Entscheidung "die wissenschaftliche Realität bestätigt, dass ein neues menschliches Leben zum Zeitpunkt der Befruchtung beginnt". Schon von da an habe der Mensch einen "unschätzbaren Wert", der auch rechtlich geschützt werden müsse. Auch der 14. Zusatzartikel der Bundesverfassung der USA garantiere "jedem Menschen den gleichen Schutz vor dem Gesetz - auch dem ungeborenen Kind".

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 matthieu 22. Februar 2024 
 

Gleiches Recht für alle

das ist einer der Grundsätze, endlich wird er umgesetzt, auch für kleine Menschen, zumindest mal in einem Bundesstaat, mögen weitere folgen.
"...für Fruchtbarkeitskliniken unmöglich, IVF-Behandlungen wie bisher anzubieten..." - dann muss man sich halt etwas einfallen lassen, das mit der Menschenwürde vereinbar ist.


1
 
 rts 22. Februar 2024 
 

Einfach wunderbar

diese richterliche Entscheidung, welche sich hoffentlich schnell weltweit verbreitet.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Heiliges Jahr - Große ROMREISE zu OSTERN 2025 - 9 Tage - Mit Assisi, Loretto, Manoppello und Padua
  2. JETZT ANMELDEN - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  3. Wenn der Erzbischof von München das Trump-Bashing vom Spiegel nachplappert
  4. Unmittelbar vor der Todesspritze: Niederländerin (22) sagt NEIN zur Euthanasie
  5. Attacke auf die Schwarze Madonna im Kloster Einsiedeln
  6. Bischof von Speyer voll auf Zeitgeistkurs
  7. Linke Abtreibungsagenda soll auf den letzten Ampelmetern umgesetzt werden
  8. Erlösung durch Jesu Kreuzestod: Nein Danke?
  9. „Was, wenn Prof. Striet den Opfertod Christi leugnet und niemand zuhört?“
  10. Beeindruckend: Volvo präsentiert Werbung, die eine ungeplante Schwangerschaft und das Kind bejaht
  11. Neuer Prediger des Päpstlichen Hauses relativiert kirchliche Lehre zur Homosexualität
  12. Wird mich das Tattoo heiliger machen?
  13. JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
  14. Papst Franziskus hat neue Regeln für kommende Papst-Beerdigungen festgelegt
  15. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz