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| US-Bundesstaat: Eingefrorene Embryos sind Kinder im Sinne des Rechts! - Volle Persönlichkeitsrechte22. Februar 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen Höchstrichter von Alabama: Zerstörung von Embryonen in IVF-Klinken gilt als Kindestötung - Begründung mit "Unantastbarkeit des ungeborenen Lebens" - Verfechter der sogenannten "Reproduktionsmedizin" sprechen vom "gefährlichen Präzedenzfall" Washington (kath.net/KAP) Auch eingefrorene menschliche Embryonen gelten im US-Bundesstaat Alabama künftig als Kinder mit vollen Schutz- und Persönlichkeitsrechten. Der dortige Oberste Gerichtshof entschied in einem Votum von 7:2 Stimmen, dass das in Alabama geltende Gesetz über den unrechtmäßigen Tod eines Kindes ("Wrongful Death of a Child Act") weit gefasst sei und sich "auch auf alle ungeborenen Kinder, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort" erstrecke. Damit hat erstmals in den USA ein Gericht erheblich die Bedingungen erschwert, unter in Fertilisationskliniken Dienste künstlicher Befruchtung anbieten können. Der Befassung des Höchstgerichts am Montag vorausgegangen war die Klage mehrerer Eltern, deren eingefrorene Embryonen in einer Fruchtbarkeitsklinik versehentlich zerstört worden waren. Die Kläger beriefen sich auf das Gesetz über die fahrlässige Tötung Minderjähriger und wurden in erster Instanz zurückgewiesen. Infolge der nunmehrigen Entscheidung im Fall "LePage v. Mobile Infirmary Clinic, Inc" kann nun die Klinik doch belangt werden. Die Richter begründeten ihr Urteil mit einem 2018 in Alabama durchgeführten Referendum, infolgedessen die "Unantastbarkeit des ungeborenen Lebens und die Rechte der ungeborenen Kinder" Verfassungsrang bekamen. Daraufhin erließ der Bundesstaat 2019 ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot, das schließlich 2022 mit der aufsehenerregenden Aufhebung des "Roe v. Wade"-Urteils über das Recht auf Abtreibung in Kraft trat. Weiters habe der Begriff "minderjährig", so die Richter, sowohl im Gesetz über den unrechtmäßigen Tod eines Minderjährigen als auch in der Alltagssprache dieselbe Bedeutung: Er beziehe sich auf "ein ungeborenes oder neugeborenes Individuum" der menschlichen Spezies, von der Befruchtung bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Auch auf das Bibelzitat "Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen" wurde im Urteil verwiesen. Bei der sogenannten In-vitro-Fertilisation (IVF) werden in der Regel mehr Eizellen befruchtet, als später bei den Empfängerinnen eingesetzt werden. Die verbliebenen Embryonen landen zur Aufbewahrung tiefgefroren in Spezialbehältern. Falls kein weiterer Kinderwunsch mehr besteht, werden sie zu einem späteren Zeitpunkt oft für Forschungszwecke genutzt - oder vernichtet. Gelegentlich - wie im aktuellen Anlassfall - kommt es auch zu einer versehentlichen Zerstörung von Embryonen. Von einem "gefährlichen Präzedenzfall" mit möglichen Auswirkungen für die gesamten Vereinigten Staaten sprach die US-Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ASRM) in einer Aussendung. Das Urteil widerspreche sowohl der Wissenschaft als auch dem Menschenverstand und mache es für Fruchtbarkeitskliniken unmöglich, IVF-Behandlungen wie bisher anzubieten, da man nun zivil- oder strafrechtliche Anklagen befürchten müsse. Vertreter der nationalen Pro-Life-Organisation "Live Action" sahen indes in der Entscheidung "die wissenschaftliche Realität bestätigt, dass ein neues menschliches Leben zum Zeitpunkt der Befruchtung beginnt". Schon von da an habe der Mensch einen "unschätzbaren Wert", der auch rechtlich geschützt werden müsse. Auch der 14. Zusatzartikel der Bundesverfassung der USA garantiere "jedem Menschen den gleichen Schutz vor dem Gesetz - auch dem ungeborenen Kind". Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! Lesermeinungen
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