Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Werden Sie auch an einem Sonntag mit einem Wortgottesdienst beglückt? Dann fliehen Sie!
  2. Vance: 'Das ist orwellianisch und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn zurückweisen'
  3. Klinikgruppe Elisabethenstift Darmstadt: ‚Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen‘
  4. Unsere Kirchen tragen Mitverantwortung für die Islamisten-Anschläge!
  5. Münsteraner Diözesanverband verlangt Rücktritt von kfd-Bundeschefin Mechthild Heil
  6. Franziskus zeigt Beginn einer beidseitigen Lungenentzündung
  7. Mit diesem Wahlaufruf ist die Kirche endgültig kommunikativ als NGO im „Deep state“ gelandet
  8. Nächster Islamisten-Anschlag - diesmal in Villach - 14-jähriger Bub ist tot
  9. Erzbischof Magri entschuldigte sich für „unbeabsichtigte Verletzung der liturgischen Normen“
  10. Kommt Papst-Rücktritt?
  11. Terrordrohung gegen Österreich und Deutschland: Der IS fordert zu Autoattentaten auf
  12. US-Bischofskonferenz verklagt die Regierung Trump
  13. Ahmad Mansour: ‚Islamismus ist eine ernstzunehmende Bedrohung, die Menschenleben kostet‘
  14. Zeitung: Zustand des Papstes war sehr ernst
  15. Phil Lawler: Der Brief des Papstes an die US-Bischöfe zur Migrationspolitik war ‚katastrophal‘

US-Bundesstaat: Eingefrorene Embryos sind Kinder im Sinne des Rechts! - Volle Persönlichkeitsrechte

22. Februar 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Höchstrichter von Alabama: Zerstörung von Embryonen in IVF-Klinken gilt als Kindestötung - Begründung mit "Unantastbarkeit des ungeborenen Lebens" - Verfechter der sogenannten "Reproduktionsmedizin" sprechen vom "gefährlichen Präzedenzfall"


Washington (kath.net/KAP) Auch eingefrorene menschliche Embryonen gelten im US-Bundesstaat Alabama künftig als Kinder mit vollen Schutz- und Persönlichkeitsrechten. Der dortige Oberste Gerichtshof entschied in einem Votum von 7:2 Stimmen, dass das in Alabama geltende Gesetz über den unrechtmäßigen Tod eines Kindes ("Wrongful Death of a Child Act") weit gefasst sei und sich "auch auf alle ungeborenen Kinder, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort" erstrecke. Damit hat erstmals in den USA ein Gericht erheblich die Bedingungen erschwert, unter in Fertilisationskliniken Dienste künstlicher Befruchtung anbieten können.

Der Befassung des Höchstgerichts am Montag vorausgegangen war die Klage mehrerer Eltern, deren eingefrorene Embryonen in einer Fruchtbarkeitsklinik versehentlich zerstört worden waren. Die Kläger beriefen sich auf das Gesetz über die fahrlässige Tötung Minderjähriger und wurden in erster Instanz zurückgewiesen. Infolge der nunmehrigen Entscheidung im Fall "LePage v. Mobile Infirmary Clinic, Inc" kann nun die Klinik doch belangt werden.


Die Richter begründeten ihr Urteil mit einem 2018 in Alabama durchgeführten Referendum, infolgedessen die "Unantastbarkeit des ungeborenen Lebens und die Rechte der ungeborenen Kinder" Verfassungsrang bekamen. Daraufhin erließ der Bundesstaat 2019 ein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot, das schließlich 2022 mit der aufsehenerregenden Aufhebung des "Roe v. Wade"-Urteils über das Recht auf Abtreibung in Kraft trat.

Weiters habe der Begriff "minderjährig", so die Richter, sowohl im Gesetz über den unrechtmäßigen Tod eines Minderjährigen als auch in der Alltagssprache dieselbe Bedeutung: Er beziehe sich auf "ein ungeborenes oder neugeborenes Individuum" der menschlichen Spezies, von der Befruchtung bis zum Erreichen der Volljährigkeit. Auch auf das Bibelzitat "Noch ehe ich dich im Mutterleib formte, habe ich dich ausersehen" wurde im Urteil verwiesen.

Bei der sogenannten In-vitro-Fertilisation (IVF) werden in der Regel mehr Eizellen befruchtet, als später bei den Empfängerinnen eingesetzt werden. Die verbliebenen Embryonen landen zur Aufbewahrung tiefgefroren in Spezialbehältern. Falls kein weiterer Kinderwunsch mehr besteht, werden sie zu einem späteren Zeitpunkt oft für Forschungszwecke genutzt - oder vernichtet. Gelegentlich - wie im aktuellen Anlassfall - kommt es auch zu einer versehentlichen Zerstörung von Embryonen.

Von einem "gefährlichen Präzedenzfall" mit möglichen Auswirkungen für die gesamten Vereinigten Staaten sprach die US-Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (ASRM) in einer Aussendung. Das Urteil widerspreche sowohl der Wissenschaft als auch dem Menschenverstand und mache es für Fruchtbarkeitskliniken unmöglich, IVF-Behandlungen wie bisher anzubieten, da man nun zivil- oder strafrechtliche Anklagen befürchten müsse.

Vertreter der nationalen Pro-Life-Organisation "Live Action" sahen indes in der Entscheidung "die wissenschaftliche Realität bestätigt, dass ein neues menschliches Leben zum Zeitpunkt der Befruchtung beginnt". Schon von da an habe der Mensch einen "unschätzbaren Wert", der auch rechtlich geschützt werden müsse. Auch der 14. Zusatzartikel der Bundesverfassung der USA garantiere "jedem Menschen den gleichen Schutz vor dem Gesetz - auch dem ungeborenen Kind".

Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
 (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 matthieu 22. Februar 2024 
 

Gleiches Recht für alle

das ist einer der Grundsätze, endlich wird er umgesetzt, auch für kleine Menschen, zumindest mal in einem Bundesstaat, mögen weitere folgen.
"...für Fruchtbarkeitskliniken unmöglich, IVF-Behandlungen wie bisher anzubieten..." - dann muss man sich halt etwas einfallen lassen, das mit der Menschenwürde vereinbar ist.


1
 
 rts 22. Februar 2024 
 

Einfach wunderbar

diese richterliche Entscheidung, welche sich hoffentlich schnell weltweit verbreitet.


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE! Große Baltikum-Reise mit kath.net - Mit Erzbischof Gänswein!
  2. Werden Sie auch an einem Sonntag mit einem Wortgottesdienst beglückt? Dann fliehen Sie!
  3. Vance: 'Das ist orwellianisch und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn zurückweisen'
  4. Franziskus zeigt Beginn einer beidseitigen Lungenentzündung
  5. Mit diesem Wahlaufruf ist die Kirche endgültig kommunikativ als NGO im „Deep state“ gelandet
  6. Kommt Papst-Rücktritt?
  7. Klinikgruppe Elisabethenstift Darmstadt: ‚Wer sich für die AfD einsetzt, muss gehen‘
  8. Dikasterium für die Heiligsprechungen: „Lasst uns für unseren Papst Franziskus beten“
  9. Wie schwer ist der Papst wirklich erkrankt? - Krankheit ist "komplex": Therapie erneut angepasst
  10. Papst weiter im Spital: Kaum Kommunikation über Zustand - Ist sein Zustand ernst?
  11. Unsere Kirchen tragen Mitverantwortung für die Islamisten-Anschläge!
  12. Terrordrohung gegen Österreich und Deutschland: Der IS fordert zu Autoattentaten auf
  13. Zeitung: Zustand des Papstes war sehr ernst
  14. Die Selbststrangulation der Kirche in den deutschsprachigen Ländern
  15. Münsteraner Diözesanverband verlangt Rücktritt von kfd-Bundeschefin Mechthild Heil

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz