Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. BDKJ möchte, dass Sternsinger nicht mehr AfD-Politiker besuchen!
  2. AfD wirft Diakonie-Präsident 'Wählernötigung' vor
  3. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  4. ,Bild‘: Senatorin will Meinungsfreiheit einschränken
  5. Papst wirbt für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  6. Salzburg: Piusbruderschaft plant Kirchenerweiterung
  7. Warum man am 26. Mai NICHTS in den katholischen Kirchen in Deutschland spenden sollte!
  8. Vatikan legt neue Normen für Beurteilung von Marienerscheinungen fest
  9. Kirchenzeitungen kann man auch abbestellen!
  10. Frühere CDU-Spitzenpolitikerin Kristina Schröder: Bin für Wehrpflicht, aber warum auch für Frauen?
  11. Mehrheit der Deutschen hat Angst, Minderheit im eigenen Land zu werden
  12. Neue Räte braucht das Land
  13. ,Jesus ließe sich eher von Elon Musk einladen als von Rüdiger Schuch‘
  14. Deutschland: Rekord-Austritte bei der evangelischen Kirche
  15. Nancy Pelosi: Wenn sie gewinnen, werden Demokraten Abtreibung landesweit legalisieren

CDL widerspricht Kommissionsvorschlag zum § 218: Das Lebensrecht ist nicht teilbar

18. April 2024 in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


"Es ist im höchsten Maße befremdlich, dass die Kommission es ganz offenbar für ethisch und auch in juristischer Hinsicht gerechtfertigt hält, dem ungeborenen Kind im frühesten Stadium seiner Existenz kein umfassendes Lebensrecht zuzusprechen"


Berlin (kath.net/CDL/pl) Am Montag (15.) hat die von der Ampelregierung eingesetzte Kommission zur „Reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ in Berlin ihren Abschlussbericht vorgestellt. Hierzu nimmt die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL), Susanne Wenzel, wie folgt Stellung:

„Ausgerechnet zu Beginn der „Woche für das Leben“, die von der katholischen und evangelischen Kirche seit 30 Jahren begangen wird, stellt die von der Ampel-Regierung berufene „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ ihren Bericht vor. Das Ergebnis ist wenig überraschend, denn der Auftrag war klar definiert: die Abtreibung aus dem Strafrecht zu nehmen. Die Erwartung insbesondere der Bundesfamilienministerin wurde also erfüllt.

Es ist im höchsten Maße befremdlich, dass die Kommission es ganz offenbar für ethisch und auch in juristischer Hinsicht gerechtfertigt hält, dem ungeborenen Kind im frühesten Stadium seiner Existenz kein umfassendes Lebensrecht zuzusprechen. Bei der Vorstellung des Berichtes äußerten sich Vertreter der Kommission dahingehend, dass sich bei einer gleichwertigen Gewichtung des Lebensrechtes des Embryos und seiner Mutter keine Auflösung des Dilemmas bzw. des Konfliktes finden ließe, vielmehr würde der bisher geltende vollwertige Lebensschutz schon in der frühen Phase der Schwangerschaft ein vollständiges Verbot von Abtreibungen verlangen. Dies wäre tatsächlich konsequent.


Damit wurde durch die Expertenkommission im Grunde bestätigt, warum bislang keine Regierung der durch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von 1993 auferlegten Pflicht zur Überprüfung der Regelung „nach einem angemessenen Zeitraum“ nachgekommen ist: Das Ergebnis hätte nur sein können, die bisher bestehende Regelung mindestens nicht zu lockern, sondern sogar noch zu verschärfen.

Um aber nun an das von der Bundesfamilienministerin Paus geforderte Ergebnis, die Abtreibung „endlich“ straffrei zu stellen und zu legalisieren, irgendwie heranzukommen, haben die Mitglieder der Regierungskommission einen ethischen Winkelzug vorgenommen und kurzerhand erklärt, das Lebensrecht eines Menschen könne zu Beginn seines Lebens im Mutterleib nicht so gewichtet werden, wie die Interessen der Mutter.

Um das Selbstbestimmungsrecht der Mutter nicht zu gefährden und den Schwangerschaftskonflikt aufzulösen, wird das Lebensrecht unter den Vorbehalt der Lebensfähigkeit gestellt. Abhängig und ohne Hilfe nicht lebensfähig ist ein Kind aber auch nach seiner Geburt.

Die Würde des Menschen ist unantastbar, das Recht auf Leben ist ein Grundrecht. Beides wird nicht zugesprochen oder kann auch in einer frühen Phase nicht aberkannt werden. Nicht die (relative) Entwicklung des Menschen ist entscheidend, sondern allein dessen Existenz.

Seit 2022 steigen die Abtreibungszahlen kontinuierlich an, die Geburtenraten aber sind rückläufig.  In einer solchen Situation Abtreibungen fördern und forcieren zu wollen und gleichzeitig die Eizellspende zu legaliseren, ist unverständlich, entspringt aber der ideologischen Verblendung, die diese Bundesregierung immer wieder demonstriert. Wir brauchen eine große Offensive für das Leben mit einer guten Familienpolitik und nicht noch mehr Abtreibungen.

Die CDL begrüßt daher die Kritik aus CDU und CSU sowie die Ankündigung von Unionspolitikern, bei einer Änderung der Gesetzgebung erneut das Bundesverfassungsgericht anzurufen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  2. Warum man am 26. Mai NICHTS in den katholischen Kirchen in Deutschland spenden sollte!
  3. Vatikan legt neue Normen für Beurteilung von Marienerscheinungen fest
  4. Kirchenzeitungen kann man auch abbestellen!
  5. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  6. Salzburg: Piusbruderschaft plant Kirchenerweiterung
  7. AfD wirft Diakonie-Präsident 'Wählernötigung' vor
  8. Neue Räte braucht das Land
  9. BDKJ möchte, dass Sternsinger nicht mehr AfD-Politiker besuchen!
  10. Mehrheit der Deutschen hat Angst, Minderheit im eigenen Land zu werden
  11. Deutschland: Rekord-Austritte bei der evangelischen Kirche
  12. Associated Press: „Überall in den USA erlebt die katholische Kirche einen gewaltigen Wandel“
  13. ,Bild‘: Senatorin will Meinungsfreiheit einschränken
  14. „Von Beginn des Priesterwegs unseres Sohnes an war ich von einem großen Gefühl des Friedens erfüllt“
  15. ,Jesus ließe sich eher von Elon Musk einladen als von Rüdiger Schuch‘

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz