Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  2. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  3. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  4. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  5. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  6. Papst bereitet Debatte zu strittigen Lehren seines Vorgängers vor
  7. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  8. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  9. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  10. Leere der kirchlichen Lehre
  11. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  12. Maria, die Mutter des Friedens
  13. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  14. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  15. Gideon Böss: „Warum die Linken wegschauen, wenn Christen verfolgt werden“

Biologischer Mann fühlt sich als Frau, will ins Frauen-Fitnessstudio

7. Juni 2024 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Inhaberin lehnt ab und bekommt daraufhin einen Brief von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman.


Berlin (kath.net/jg)
Ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, hat Ende März versucht, sich in einem Frauen-Fitnessstudio in Bayern anzumelden. Die Person hat nach Angaben des Fitnessstudios keinen Ausweis vorgelegt, der sie juristisch als Frau identifiziert und habe sich auch keiner „geschlechtsangleichenden Operation“ unterzogen. Die Inhaberin berief sich auf das Hausrecht und lehnte ab.

„Das würde mein komplettes Geschäftskonzept konterkarieren. Ich habe meinen Kundinnen Schutz versprochen, sie haben sich bei mir angemeldet, weil sie nicht mit Männern trainieren, duschen oder sich umziehen möchten“, sagt die Inhaberin im Interview mit NiUS.de.

In ihrem Fitnesstudio gibt es nur einen großen Trainingsraum, nur eine Umkleide und nur eine Dusche. Zwanzig Prozent der Mitglieder seien Musliminnen, die es sicher nicht akzeptieren würden, mit einem biologischen Mann zu trainieren. Sie habe auch Frauen, die traumatisiert seien. Die Frauen kämen in ihr Studio um „in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren“, sagt sie wörtlich.


Im Interview mit NiUS.de sprechen zwei Frauen davon ihre Mitgliedschaft zu kündigen, wenn ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, Zugang zum Fitnessstudio bekäme.

Im Mai kommt ein Brief der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman, an das Fitnessstudio. Darin wird festgestellt, dass es sich „um einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Anm.) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts handeln“ könnte. Das AGG-Merkmal Geschlecht schütze auch „trans* Frauen“, und zwar „unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits eine Namen- und Personenstandsänderung und/oder geschlechtsangleichende Maßnahmen durch geführt hat“.

Atamans Antidiskriminierungsstelle schlägt dann vor, „zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen. Beispielweise würden wir vorschlagen, dass Sie Frau (...) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“

Das von den Regierungsparteien beschlossene „Selbstbestimmungsgesetz“ tritt erst am 1. November in Kraft. Es hebt die Vertragsfreiheit und das Hausrecht hervor. Wörtlich ist auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums zu lesen: „Das Selbstbestimmungsgesetz (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt.“

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat im Zusammenhang mit dem AGG in einem Interview mit dem ZDF ebenfalls betont, dass das Hausrecht unangetastet bleibt und sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Schutzräumen, wie etwa Frauen-Fitnessstudios oder Umkleideräumen, die Eigentümer bestimmen würden, wer diese benutzen dürfe und wer nicht. Sie dürften dabei auch auf das biologische Geschlecht abstellen, sagt Buschmann.

Die Eigentümerin des Frauen-Fitnessstudios will nicht aufgeben. Sie habe viel Unterstützung sowohl von Frauen als auch von Männern erhalten und sei sich sicher, dass das der richtige Weg sei.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Ein Mensch auf den Knien ist mächtiger als die Welt
  4. ‚Man kann nicht ‚Black Lives Matter‘ sagen, wenn das Leben schwarzer Babys nicht zählt‘
  5. COMECE veröffentlicht Positionspapier zur Frage der Löschung von Taufregistereinträgen
  6. Ein Schlag ins Gesicht: Wenn der Schutzengel zur Rüge greift
  7. Italiens Kirche nach weiterer Sterbehilfe-Legalisierung besorgt
  8. „Bruder, gib auf dich Acht!“ (Mt 18,15–20)
  9. Die Vision der Hölle und warum wir dringend die Göttliche Barmherzigkeit anrufen sollten
  10. Experte: Bedrohung durch islamistischen Terror ist "ernst"
  11. US-Justizministerium verurteilt Ermittlungen des FBI gegen ‚radikal-traditionalistische Katholiken‘
  12. 'Ruft AfD-Wähler auf, sich die Kirchensteuer zu sparen'
  13. Prophetische Theologie Benedikts XVI., gefunden in Paris
  14. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  15. Gideon Böss: „Warum die Linken wegschauen, wenn Christen verfolgt werden“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz