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Biologischer Mann fühlt sich als Frau, will ins Frauen-Fitnessstudio7. Juni 2024 in Deutschland, 10 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Die Inhaberin lehnt ab und bekommt daraufhin einen Brief von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman.
Berlin (kath.net/jg)
Ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, hat Ende März versucht, sich in einem Frauen-Fitnessstudio in Bayern anzumelden. Die Person hat nach Angaben des Fitnessstudios keinen Ausweis vorgelegt, der sie juristisch als Frau identifiziert und habe sich auch keiner „geschlechtsangleichenden Operation“ unterzogen. Die Inhaberin berief sich auf das Hausrecht und lehnte ab.
„Das würde mein komplettes Geschäftskonzept konterkarieren. Ich habe meinen Kundinnen Schutz versprochen, sie haben sich bei mir angemeldet, weil sie nicht mit Männern trainieren, duschen oder sich umziehen möchten“, sagt die Inhaberin im Interview mit NiUS.de.
In ihrem Fitnesstudio gibt es nur einen großen Trainingsraum, nur eine Umkleide und nur eine Dusche. Zwanzig Prozent der Mitglieder seien Musliminnen, die es sicher nicht akzeptieren würden, mit einem biologischen Mann zu trainieren. Sie habe auch Frauen, die traumatisiert seien. Die Frauen kämen in ihr Studio um „in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren“, sagt sie wörtlich.
Im Interview mit NiUS.de sprechen zwei Frauen davon ihre Mitgliedschaft zu kündigen, wenn ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, Zugang zum Fitnessstudio bekäme.
Im Mai kommt ein Brief der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman, an das Fitnessstudio. Darin wird festgestellt, dass es sich „um einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Anm.) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts handeln“ könnte. Das AGG-Merkmal Geschlecht schütze auch „trans* Frauen“, und zwar „unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits eine Namen- und Personenstandsänderung und/oder geschlechtsangleichende Maßnahmen durch geführt hat“.
Atamans Antidiskriminierungsstelle schlägt dann vor, „zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen. Beispielweise würden wir vorschlagen, dass Sie Frau (...) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“
Das von den Regierungsparteien beschlossene „Selbstbestimmungsgesetz“ tritt erst am 1. November in Kraft. Es hebt die Vertragsfreiheit und das Hausrecht hervor. Wörtlich ist auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums zu lesen: „Das Selbstbestimmungsgesetz (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt.“
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat im Zusammenhang mit dem AGG in einem Interview mit dem ZDF ebenfalls betont, dass das Hausrecht unangetastet bleibt und sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Schutzräumen, wie etwa Frauen-Fitnessstudios oder Umkleideräumen, die Eigentümer bestimmen würden, wer diese benutzen dürfe und wer nicht. Sie dürften dabei auch auf das biologische Geschlecht abstellen, sagt Buschmann.
Die Eigentümerin des Frauen-Fitnessstudios will nicht aufgeben. Sie habe viel Unterstützung sowohl von Frauen als auch von Männern erhalten und sei sich sicher, dass das der richtige Weg sei.
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Lesermeinungen | galicien1969 10. Juni 2024 | | |
Es ist ganz einfach. Die ganze Ampelregierung muss schläunigst abgeschafft werden. Die haben schon viel zu viel Unheil in diesem Land angerichtet und der dumme Michel macht immer noch mit. | 1
| | | modernchrist 9. Juni 2024 | | | Biologischer Mensch fühlt sich als Känguruh und will in den Tierpark!
Unser Wort ist nicht wirkmächtig wie Gottes Wort! Wir können Fakten nicht einfach durch Sprechakte ändern. Das ist der große Irrtum des butlerschen Genderismus, den Papst Franziskus zu recht diabolisch nennt. Das Geschlecht ist eben in keiner Weise ein Sprechakt! Fangen wir damit an, dann können wir Vernunft und Verstand entsorgen, dann löst sich alles auf in reines "Gefühl" und reine Hirngespinste, ja in Heuchelei, Verstellung und Betrug! Siehe Probleme beim Sport usw. Auch in der Medizin schaden sich solche Transen selbst. | 1
| | | Steve Acker 8. Juni 2024 | | | Das ist die Masche Sowas wird es immer mehr geben.
Diese Trans-Typen suchen sich explizit Frauen-Schutzbereiche, versuchen da reinzukommen.
Wenn sie abgewiesen werden, klagen sie über Diskriminierung.
Das „Selbstbestimmungs“ gesetz öffnet dafür Tür und Tor.
Ziel des Gesetzes und des ganzen LGBTQ -theater ist es maximale Verwirrung in der Gesellschaft zu erzeugen.
Der Verwirrer , der Teufel.
@Beda Venerabilis. : - richtig das ganze ist zutiefst satanisch.
Die versuchen ja auch auf Kinder und Jugendliche loszugehen , zb. In Kindergärten und Schulen einfluss zu nehmen.
Ja, es gibt bedauernswerte Menschen die ein Problem mit ihrem Geschlecht haben. Oftmals stehen erlittene Verletzungen dahinter.
Diesen Menschen sollte geholfen werden.
Aber genau das tut dieses Gesetz und das Lgbtq -Theater nicht.
Im Gegenteil , es missbraucht diese Menschen um sein Verwirrungswerk voranzubringen. | 2
| | | Steve Acker 8. Juni 2024 | | | . ..würden wir vorschlagen, dass Sie Frau (...) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“
Das wäre ja ein lukratives Geschäftsmodell
So ein Irrsinn | 2
| | | PoC 8. Juni 2024 | | |
Meine Frau würde auch nicht in ein Fitness-Studio gehen in dem im Duschraum für Frauen auch Männer duschen. Ganz gleich, ob diese Männer sich nun als Mann oder Frau fühlen. Zu gut kennt sie das äußerst miese und von Verachtung geprägte Frauenbild, das viele weiße Männer, vor allem im Süden der Vereinigten Staaten von Afroamerikanerinnen haben. Dieses Frauenbild haben sich diese Männer wohl zu Zeiten der Sklaverei "erworben" und seitdem nicht korrigiert.
Eine einzelne sich gerade duschende Frau kann nicht die Gedanken Mannes lesen und entscheiden, ob sich dieser "als Frau fühlt" oder ob dieser nur sein verachtungsvolles Frauenbild "bestätigen" muss. | 1
| | | SalvatoreMio 8. Juni 2024 | | | Klarheit ist erforderlich! @Beda Venerabolis: so ist es! Wir leben in Zeiten solcher Verwirrung, dass klare Ansagen notwendig sind: Erklärungen, soweit möglich, aber mit Standfestigkeit! | 1
| | | BedaVenerabilis 7. Juni 2024 | | | @Schillerkocke Das ist leider keine närrische Gesetzgebung, das ist das Werk des Teufels; das ist satanisch! | 1
| | | Schillerlocke 7. Juni 2024 | | | Ein Mensch mit Takt und Rücksichtnahme würde auf eine solche Zumutung verzichten und kein Fitnessstudio, das dezidiert nur für Frauen vorgesehen ist, aufsuchen - unabhängig davon, dass er sich eine andere Geschlechtszugehörigkeit, als sein Erscheinungsbild nahelegt, zugesprochen hat. Frau Ataman indes hätte besser daran getan, sich in diese bizarre Angelegenheit überhaupt nicht einzumischen. Vielleicht sollte es in gemischtgeschlechtlichen Studios eine kleine Extra-Nasszelle für Leute geben, die von Männlein, Weiblein und auch von Menschen mit individueller Geschlechtsselbstdefinition aufgesucht werden kann? Der ganze Vorgang ist absurd und lächerlich und die Folge einer närrischen Gesetzgebung. | 1
| | | Wirt1929 7. Juni 2024 | | | Karikatur Wenn das Thema nicht zu ernst wäre, könnte man meinen, ob jemand nicht ernsthaft versucht, die heutige Spassgesellschaft humoristisch unterhalten zu wollen. Bei nicht einkehrend wollender Vernunft werden uns derartige Auswüchse in naher Zukunft noch häufiger begegnen. Die links-grüne Politikerklientel wird uns wohl demnächst trotz rufens nach Bürokratieabbau mit weiterer Gesetzgebung fluten müssen. Dabei ist die Sachlage so einfach: Zwei Geschlechter im göttlichen Schöpfungsbewustsein und fertig. Bin aber leider nur konservativ. Somit liebe Gesellschaft, plagt euch damit. | 2
| | | Johannes14,6 7. Juni 2024 | | | Wenn Dummheit weh täte... "Das AGG-Merkmal Geschlecht schütze auch „trans* Frauen“, und zwar „unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits eine Namen- und Personenstandsänderung und/oder geschlechtsangleichende Maßnahmen durch geführt hat..
..würden wir vorschlagen, dass Sie Frau (...) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“
Ich würde vorschlagen, Frau ATAMAN zahlt der Betreiberin des Fitnessstudios 10.000€ Schmerzensgeld für erlittenes Unrecht, Stress und Nervenkrieg.
Und ich denke, eine Frau muß weder Muslimin noch traumatisiert sein, um in einem Frauenfitnessstudio als Frau unter Frauen bleiben zu wollen.
Soviel SELBSTBESTIMMUNG muss sein. | 3
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