Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. BREAKING NEWS - Der Papst hat Lungen-Krebs!
  2. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  3. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  4. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  5. „Warum bin ich Christ“
  6. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  7. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  8. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  9. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  10. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  11. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“
  12. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  13. 'The Chosen': Sechste Staffel ab Dezember auf Netflix
  14. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  15. Papst Leo XIV. verlässt heute das Gemelli-Krankenhaus

Biologischer Mann fühlt sich als Frau, will ins Frauen-Fitnessstudio

7. Juni 2024 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Inhaberin lehnt ab und bekommt daraufhin einen Brief von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung, Ferda Ataman.


Berlin (kath.net/jg)
Ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, hat Ende März versucht, sich in einem Frauen-Fitnessstudio in Bayern anzumelden. Die Person hat nach Angaben des Fitnessstudios keinen Ausweis vorgelegt, der sie juristisch als Frau identifiziert und habe sich auch keiner „geschlechtsangleichenden Operation“ unterzogen. Die Inhaberin berief sich auf das Hausrecht und lehnte ab.

„Das würde mein komplettes Geschäftskonzept konterkarieren. Ich habe meinen Kundinnen Schutz versprochen, sie haben sich bei mir angemeldet, weil sie nicht mit Männern trainieren, duschen oder sich umziehen möchten“, sagt die Inhaberin im Interview mit NiUS.de.

In ihrem Fitnesstudio gibt es nur einen großen Trainingsraum, nur eine Umkleide und nur eine Dusche. Zwanzig Prozent der Mitglieder seien Musliminnen, die es sicher nicht akzeptieren würden, mit einem biologischen Mann zu trainieren. Sie habe auch Frauen, die traumatisiert seien. Die Frauen kämen in ihr Studio um „in einer für sie sicheren Umgebung zu trainieren“, sagt sie wörtlich.


Im Interview mit NiUS.de sprechen zwei Frauen davon ihre Mitgliedschaft zu kündigen, wenn ein biologischer Mann, der sich als Frau fühlt, Zugang zum Fitnessstudio bekäme.

Im Mai kommt ein Brief der Antidiskriminierungsbeauftragten der Regierung, Ferda Ataman, an das Fitnessstudio. Darin wird festgestellt, dass es sich „um einen Verstoß gegen das AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz, Anm.) in Form einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts handeln“ könnte. Das AGG-Merkmal Geschlecht schütze auch „trans* Frauen“, und zwar „unabhängig davon, ob die betroffene Person bereits eine Namen- und Personenstandsänderung und/oder geschlechtsangleichende Maßnahmen durch geführt hat“.

Atamans Antidiskriminierungsstelle schlägt dann vor, „zu erwägen, welche Möglichkeiten und Ansatzpunkte für eine einvernehmliche Lösung der Angelegenheit von Ihrer Seite bestehen. Beispielweise würden wir vorschlagen, dass Sie Frau (...) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung zahlen.“

Das von den Regierungsparteien beschlossene „Selbstbestimmungsgesetz“ tritt erst am 1. November in Kraft. Es hebt die Vertragsfreiheit und das Hausrecht hervor. Wörtlich ist auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums zu lesen: „Das Selbstbestimmungsgesetz (beziehungsweise ein bestimmter Geschlechtseintrag) wird keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen vermitteln. Die bestehende Rechtslage in Bezug auf die Vertragsfreiheit und das private Hausrecht bleibt durch das Gesetz unberührt.“

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat im Zusammenhang mit dem AGG in einem Interview mit dem ZDF ebenfalls betont, dass das Hausrecht unangetastet bleibt und sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Schutzräumen, wie etwa Frauen-Fitnessstudios oder Umkleideräumen, die Eigentümer bestimmen würden, wer diese benutzen dürfe und wer nicht. Sie dürften dabei auch auf das biologische Geschlecht abstellen, sagt Buschmann.

Die Eigentümerin des Frauen-Fitnessstudios will nicht aufgeben. Sie habe viel Unterstützung sowohl von Frauen als auch von Männern erhalten und sei sich sicher, dass das der richtige Weg sei.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  3. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  4. 'Jeden Tag sprach ich mit Gott und mit meiner Mutter'
  5. Erkrankter Papst ruft Familien zu Mitarbeit in den Gemeinden auf
  6. 3,5 Millionen Ave Maria für den Papst
  7. Genesung des Papstes verläuft laut Ärzteteam nach Plan
  8. Wenn dir beim Rosenkranzgebet der Zahnarzttermin einfällt
  9. Kardinal Marx meint: "Die Kirche ist kein sinkendes Schiff, sie wird nur umgebaut"
  10. Die Familie als Schule der Liebe - Eine Kirche aus Familien
  11. Vatikan: Papst verbrachte nach Krebs-OP eine ruhige Nacht
  12. CDU-Politiker mahnt: Kirchen dürfen sich nicht auf ‚Sozialbuden‘ reduzieren
  13. EU finanziert Konferenz, welche die USA als ‚ausländische Informationsbedrohung‘ charakterisiert
  14. 'Christen können Todesstrafe in gutem Gewissen ablehnen'
  15. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz