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| Vatikan verhaftet ehemaligen Angestellten7. Juni 2024 in Aktuelles, keine Lesermeinung Laut Staatsanwaltschaft wollte der Italiener der Dombauhütte von St. Peter ein wertvolles Manuskript verkaufen, das er einst aus den Archiven des Petersdoms gestohlen hatte Vatikanstadt (kath.net/KAP) Die Vatikan-Polizei hat einen ehemaligen Angestellten der Dombauhütte von St. Peter verhaftet. Darüber berichtet die Zeitung "Il Post" (Freitag) unter Berufung auf die vatikanische Staatsanwaltschaft. Dem Italiener werden Hehlerei, Erpressung und Betrug vorgeworfen. Festgenommen wurde der frühere Vatikan-Mitarbeiter bei dem Versuch, Kardinal Mauro Gambetti ein historisches Manuskript zu verkaufen, das er selbst zuvor aus den Archiven der Dombauhütte geklaut hatte. Gambetti ist Erzpriester des Petersdoms und Präsident der Dombauhütte. Der meldete den Fall der vatikanischen Gendarmarie, die den Mann im Anschluss an ein gestelltes Verkaufstreffen verhaftete. Der Ex-Angestellte wartet laut Zeitung derzeit in einer vatikanischen Arrestzelle auf eine mögliche Anklageerhebung. Bei dem Dokument soll es sich um ein technisches Handbuch aus dem Umfeld des italienischen Bildhauers Gian Lorenzo Bernini (1598-1680) handeln. In dem Manuskript aus dem 17. Jahrhundert seien die Methoden zur Vergoldung der Baldachin-Säulen im Petersdom beschrieben, so die Zeitung. Den fast 30 Meter hohen Baldachin schuf Bernini zwischen 1624 und 1633. Das barocke Prunkwerk steht unter der Kuppel des Petersdoms und über dem Hochaltar der Basilika - und somit über dem Grab des Apostels Petrus, des ersten Papstes und Namensgebers der Kirche. Derzeit wird der Baldachin restauriert und ist daher durch Planen verhüllt. Copyright 2024 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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