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| Türkisches Verfassungsgericht bestätigt: Die Ausweisung von neun ausländischen Christen sei rechtens17. Juni 2024 in Weltkirche, keine Lesermeinung Die neun Christen planen nun offenbar, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Berufung zu gehen. Ankara (kath.net) Neun ausländische Christen hatten gegen ihre Ausweisung beim türkischen Verfassungsgericht in Ankara geklagt. Das Verfassungsgericht bestätigte aber, dass nach türkischem Recht ihre Ausweisung rechtens sei. Das berichtete die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“. Diese neun Christen gehörten zu den über 30 ausländischen Christen, die zuvor von den türkischen Behörden mit dem „N-82“-Code belegt worden waren, weil sie im Land religiös tätig sind, der „N-82“-Code stuft die Christen aufgrund von Behauptungen des türkischen Geheimdienstes als angebliches „Risiko für die nationale Sicherheit“ ein. Das Verfassungsgericht fällte die Entscheidung mit 7 gegen 6 Stimmen der Richter. Zühtü Arslan, der immerhin früherer Präsident des Verfassungsgerichts ist, erklärte nach Darstellung von „idea“ in seinem abweichenden Votum: „Es gibt weder in den Verwaltungs- noch in den Gerichtsverfahren in diesem Fall eine konkrete Begründung dafür, dass die Aktivitäten der Antragsteller eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit darstellen.“ Auch sei es unmöglich, „die gegen die Antragsteller gerichtete ‚missionarische‘ Tätigkeit kategorisch und abstrakt als Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit zu betrachten“. Die neun ausgewiesen Personen können nun noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Berufung gehen, einer der Anwälte der neun Christen, hat bereits die Fortführung des Verfahrens angekündigt Kelsey Zorzi (New York), ADF-Direktorin für globale Religionsfreiheit, übte schwere Kritik an der türkischen Regierung, berichtete „idea“ weiter. Deren „diskriminierendes Vorgehen“ gegen christliche Mitarbeiter, „die alle seit vielen Jahren friedlich in der Türkei leben, stellt einen klaren Verstoß sowohl gegen die Europäische Menschenrechtskonvention als auch gegen die internationalen Pakte dar, denen die Türkei beigetreten ist“. Die ADF schätzt, das inzwischen bereits 185 nichttürkische evangelische Geistliche aus der Türkei abgeschoben worden waren oder seit einigen Jahren nicht mehr einreisen dürfen – und dies, obwohl das Land nicht einmal eine verfassungsmäßig anerkannte Staatsreligion habe. Nach Darstellung der Türkischen Evangelischen Allianz haben auch die Fälle von Hassrede gegen Christen im Jahr 2023 zugenommen, sowohl in sozialen Medien wie auch körperliche Angriffe gegen Christen – die Türkische Allianz nennt allerdings keine Zahlen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | Mehr zu | Top-15meist-gelesen
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