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| ![]() Deutscher Verfassungsschutzbericht: Zum islamistischen Personenpotenzial gehören 27.200 Personen19. Juni 2024 in Deutschland, 1 Lesermeinung Die Zahl antisemitischer Straftaten in Deutschland ist seit dem Angriff der radikalislamischen Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober drastisch gewachsen. Köln (kath.net) Die gegen Israel gerichtete Bewegung „Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen“ (BDS) wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz erstmals als extremistischer Verdachtsfall gelistet. Das berichtet die Evangelische Nachrichtenagentur „idea“ über den am 18. Juni vorgestellten aktuellen Verfassungsschutzbericht des in Köln ansässigen Bundesamtes. Die BDS-Bewegung habe Bezüge zum säkularen palästinensischen Extremismus. Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, wies darauf hin, dass im Oktober 2022 208 antisemitische Straftaten bekannt geworden waren, im Oktober 2023 (also im Monat des Angriffs der Hamas auf Israel) 1.342. Haldewang führte aus, dass der Nahostkonflikt „wie ein Brandbeschleuniger“ auf den Antisemitismus in Deutschland gewirkt habe, berichtete „idea“ weiter. Nach Haldewangs Einschätzung ist das Risiko dschihadistischer Anschläge seit dem Terrorangriff der Hamas auf Israel weiter gestiegen. Dabei stehe Deutschland im Fokus. Auch radikalisierte Einzeltäter ohne erkennbare Anbindung an Terrororganisationen würden eine große Gefahr darstellen. Weiter seien die links- und die rechtsextremistischen Straftaten zahlenmäßig gestiegen, so der Bericht. Dabei werden 40.600 Personen zum Personenpotenzial im Rechtsextremismus gezählt, 37.000 zum linksextremen Personenpotential. Erstmals stuft die Verfassungsschutzbehörde die Klimaschutzbewegung „Ende Gelände“ als linksextremistischen Verdachtsfall ein, damit kann sie nun nachrichtendienstlich überwacht werden. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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