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| ![]() Verbot von Gehsteigberatungen ist eine unnötige Kriminalisierung von Betern und Beratern7. Juli 2024 in Prolife, 15 Lesermeinungen Ärzte für das Leben e.V.: Bundestagsbeschluss, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist massiver Eingriff in Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Lebensrechtlern genauso zu gewähren sind wie etwa Umwelt- und Klimaschützern. Berlin (kath.net/Aktion Lebensrecht für Alle) Zum vom Bundestag beschlossenen Verbot der Beratung von Schwangeren vor Abtreibungseinrichtungen und Beratungsstellen erklärten Priv.-Doz. Dr. Dr. Kai Witzel und Julia Kim, Vorstand der Ärzte für das Leben, am Freitag in Berlin: Der Beschluss des Bundestags, Gebetswachen vor Beratungsstellen zu verbieten, ist ein massiver Eingriff in die Rechte auf Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die Lebensrechtlern genauso zu gewähren sind wie etwa Umwelt- und Klimaschützern. Das zur Rechtfertigung dieser Grundrechtseinschränkungen angeführte Ziel, damit „Belästigungen“ von ärztlichem Personal in Abtreibungseinrichtungen zu unterbinden, ist eine Fata Morgana. Jedes Gericht, das sich bisher mit Verfahren zur sogenannten „Gehsteigbelästigung“ befasst hat – bis hin zum Bundesverwaltungsgericht Leipzig – hat feststellen müssen, dass diese angeblichen „Belästigungen“ weder in Zahl noch in Ausmaß rechtlich zu beanstanden wären. Selbst im Verlauf der Anhörung der Bundesregierung zum Gesetzesvorhaben konnte kein Fall einer solchen „Belästigung“ geschildert werden, noch konnten Zeugen benannt werden, die dergleichen selbst erlebt hätten. Die Behauptung, friedlich für das Recht auf Leben eintretende Menschen hinderten ärztliches Personal in Abtreibungseinrichtungen an ihrer Berufsausübung, ist an den Haaren herbeigezogen: Wäre das tatsächlich ein Problem, wären die Medien voll gewesen von Berichten über solche Vorfälle. Vielmehr konnten Ärzte so ungestört arbeiten, dass sie die Abtreibungszahlen innerhalb von zwei Jahren im zweistelligen Prozentbereich steigern konnten. Die zudem auch noch angeführte Behauptung, es käme „zunehmend“ zu Vorfällen von „Belästigungen“, konnte daher die Bundesregierung auf Anfrage hin auch nicht mit Zahlen belegen. Das hinter diesem Gesetzesvorhaben stehende Frauenbild ist zudem erschütternd. Während einerseits seitens der Befürworter von Abtreibungen häufig behauptet wird, Frauen schritten selbstbestimmt zur Abtreibung, die schließlich auch nichts anderes sei als die Entfernung von unerwünschtem „Schwangerschaftsgewebe“, so wird mit diesem Gesetz das Bild einer schwachen, beinflussbaren Frau gezeichnet, die auf dem Weg zur Abtreibung durch eine Handvoll Lebensrechtler völlig aus dem Gleichgewicht geworfen wird. Und auch für ärztliches Personal in Abtreibungseinrichtungen gilt: Wer zutiefst überzeugt ist, Frauen in existenzieller Not mit einer Abtreibung zu helfen, und darin nichts weiter sieht als die Entleerung einer Gebärmutter, der wird die Aussage von Lebensrechtlern, hier handele es sich um vorgeburtliche Kindstötung, bestenfalls belächeln. Dass Ärzte in Abtreibungseinrichtungen sie stattdessen aber als Behinderung ihrer Arbeit und Belästigung betrachten zeigt daher vor allem eins: Sie wissen, was sie tun. Angesichts dieser Tatsachen drängt sich der Verdacht auf, dass es der Bundesregierung nicht um den Schutz von ärztlichem Personal geht, sondern um die Stigmatisierung und Kriminalisierung von Menschen, die für das fundamentalste Menschenrecht überhaupt eintreten: Das Recht auf Leben. Der Verein „Ärzte für das Leben“ fordert eine uneingeschränkte Kultur des Lebens in der medizinischen Praxis und Forschung auf der Grundlage der hippokratischen Tradition. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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