Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  2. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  3. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  4. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  5. „Warum bin ich Christ“
  6. USA: Zahl der Teenager-Mädchen, die sich als lesbisch oder bisexuell bezeichnen, sinkt stark
  7. „Unwahrscheinlich aber eindeutig: Gemeinsamkeiten zwischen der Piusbruderschaft und Priesterinnen“
  8. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  9. Britischer Erzbischof Longley erlaubt zwei Messfeiern im vortridentinischen Sarum-Usus
  10. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe
  11. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  12. „Wenn du ihn verstehst, ist es nicht Gott“
  13. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  14. Hartl: Wenn das in Frankreich „Schülerproteste sind, warum weht so oft die Palästinenserfahne?“
  15. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“

Die Menschenwürde vorgeburtlicher Kinder wird im neuen Gesetzentwurf nicht erwähnt

19. November 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


„Es ist absurd, die vorgeburtlichen Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen, wovon ihr Leben abhängt.“


Berlin (kath.net/BVL) "In einer krisengeschüttelten Zeit haben Abgeordnete der gescheiterten Regierungskoalition nichts Besseres zu tun, als ihre Ideologie durchzupeitschen: Der Gesetzesentwurf zu § 218 StGB beinhaltet unter anderem die Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Abschaffung der Wartefrist nach Beratung. Mit dem 'Geschenk', die Pflichtberatung beizubehalten, hofft man offenbar, Mehrheits-Stimmen aus anderen Parteien zu bekommen." Das sagte sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., in Berlin zum Gesetzentwurf einer Gruppe von Abgeordneten in Bezug auf § 218.

Weiter erläuterte sie:
Unter „A. Probleme“ steht: Das „Recht, selbst zu entscheiden, ob und unter welchen Umständen ein Mensch Kinder bekommen möchte, wird auch als reproduktive Freiheit oder als Grundrecht auf reproduktive Selbstbestimmung bezeichnet.“ Dem ist uneingeschränkt zuzustimmen, solange kein Kind mit eigenen Grundrechten existiert. Ein Eingriff in die unantastbare Menschenwürde Schwangerer sei, so weiter, „in keinem Fall zu rechtfertigen“. Auch das ist korrekt und gilt ebenso für die Menschenwürde vorgeburtlicher Kinder, die jedoch nicht erwähnt wird. Und das ist der wirkliche Bruch mit der Menschenwürde: Wer Abtreibung aus dem Strafrecht entfernt, schafft Grundrechte von Kindern ab. Damit findet die Entmenschlichung dieser Kinder ihren Höhepunkt, vorbereitet durch Vokabular (Gebärmutterinhalt, Schwangerschaftsgewebe …) und Fotos, die beweisen sollen, dass nichts Menschliches im Ergebnis einer Abtreibung zu finden ist. Jeder, der Abtreibungen durchführt, jeder, der sich mit der Wissenschaft der Embryologie beschäftigt, jeder, der eine frühe Fehlgeburt erlebt und den „Zellhaufen“ gesehen hat, weiß, dass es um Menschenleben geht.


Ebenso vehement wird ein „Versorgungsmangel“ konstatiert. Bei über 1.100 gemeldeten Abtreibungseinrichtungen und etwa 100.000 Abtreibungen in einem Jahr kann davon nicht die Rede sein. Noch mehr „Versorgung“ mit Abtreibung bedeutet mehr Abtreibung und weniger Augenmerk auf Unterstützung. Das ist in Berlin besonders gut zu sehen, wo es allein 135 gemeldete Abtreibungsstellen, aber nur 60 Beratungsstellen gibt.

Der Tenor des Vorhabens lautet: Eine nicht erwünschte Schwangerschaft sei grundsätzlich eine Bedrohung der Autonomie und Gesundheit von Frauen, legale, flächendeckende Abtreibung sei Gesundheitsversorgung zur Rettung und Stärkung ihrer Rechte. Das ist sowohl im Hinblick auf die Natur des Menschen und der Schwangerschaft als auch im Hinblick auf Ethik und eine Definition von Selbstbestimmung auf Kosten anderer absurd. Und es ist absurd, die vorgeburtlichen Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen, wovon ihr Leben abhängt: Wenn sie gewollt sind, sind sie Menschen und sollen mit einem geänderten § 218 StGB strafrechtlich geschützt bleiben. Wenn sie ungewollt sind, sind sie keine Menschen und ihre Mütter können den „Abbruch der Schwangerschaft auf Verlangen“ in Anspruch nehmen.

Die Realität von Frauen sieht so aus: Frauen im Schwangerschaftskonflikt brauchen Problemlösung – sie möchten ihre Kinder behalten. Frauen ohne Kinderwunsch können ihre Lebensweise entsprechend gestalten – sie haben reproduktive Selbstbestimmung. Frauen, die schwanger werden, haben Mit-Verantwortung bei der Entstehung und für die Lebenszukunft und Rechte ihres Kindes – sie sind emanzipiert und gleichberechtigt. Frauen, die nicht selbstbestimmt schwanger werden, brauchen mit ihren Kindern Schutz – die Beseitigung ihrer Kinder löst ihre Probleme nicht.

Staaten, die für ihre Bevölkerung eine lebenswerte und menschenwürdige Zukunft möchten, müssen insbesondere diejenigen schützen, die dies nicht selbst können. Und das sind insbesondere vorgeburtliche Kinder, Menschen in schwierigen Lebenslagen und Menschen am Ende ihres Lebens – unabhängig davon, ob diese Menschen gewollt oder ungewollt sind.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. 'The Chosen': Sechste Staffel ab Dezember auf Netflix
  3. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  4. Kanadas führende Tageszeitung verlangt Euthanasie in katholischen Krankenhäusern
  5. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  6. Ermittlungsverfahren gegen christliche YouTuber eingestellt
  7. Grünwidl bei Medjugorje-Friedensgebet: Beten und Frieden stiften
  8. Deutsche Caritas-Präsidentin fordert CDU-Annäherung an 'Die Linke'
  9. „Warum bin ich Christ“
  10. Erneut ruhige Spitalnacht für Papst nach Krebs-Operation
  11. Mit dem Rosenkranz im Gym
  12. Meghan Markle-Fans ‚terrorisieren‘ Priester wegen Kritik an ihrem Adventskalender
  13. 'Wenn ich zurückkönnte, würde ich sie wieder wählen – genau wie sie sind'
  14. 'Jeden Tag sprach ich mit Gott und mit meiner Mutter'
  15. „Wenn du ihn verstehst, ist es nicht Gott“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz