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| ![]() Die Menschenwürde vorgeburtlicher Kinder wird im neuen Gesetzentwurf nicht erwähnt19. November 2024 in Prolife, 2 Lesermeinungen „Es ist absurd, die vorgeburtlichen Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen, wovon ihr Leben abhängt.“ Berlin (kath.net/BVL) "In einer krisengeschüttelten Zeit haben Abgeordnete der gescheiterten Regierungskoalition nichts Besseres zu tun, als ihre Ideologie durchzupeitschen: Der Gesetzesentwurf zu § 218 StGB beinhaltet unter anderem die Legalisierung der Abtreibung in den ersten 14 Schwangerschaftswochen und die Abschaffung der Wartefrist nach Beratung. Mit dem 'Geschenk', die Pflichtberatung beizubehalten, hofft man offenbar, Mehrheits-Stimmen aus anderen Parteien zu bekommen." Das sagte sagte Alexandra Linder, Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V., in Berlin zum Gesetzentwurf einer Gruppe von Abgeordneten in Bezug auf § 218. Weiter erläuterte sie: Ebenso vehement wird ein „Versorgungsmangel“ konstatiert. Bei über 1.100 gemeldeten Abtreibungseinrichtungen und etwa 100.000 Abtreibungen in einem Jahr kann davon nicht die Rede sein. Noch mehr „Versorgung“ mit Abtreibung bedeutet mehr Abtreibung und weniger Augenmerk auf Unterstützung. Das ist in Berlin besonders gut zu sehen, wo es allein 135 gemeldete Abtreibungsstellen, aber nur 60 Beratungsstellen gibt. Der Tenor des Vorhabens lautet: Eine nicht erwünschte Schwangerschaft sei grundsätzlich eine Bedrohung der Autonomie und Gesundheit von Frauen, legale, flächendeckende Abtreibung sei Gesundheitsversorgung zur Rettung und Stärkung ihrer Rechte. Das ist sowohl im Hinblick auf die Natur des Menschen und der Schwangerschaft als auch im Hinblick auf Ethik und eine Definition von Selbstbestimmung auf Kosten anderer absurd. Und es ist absurd, die vorgeburtlichen Kinder in zwei willkürliche Qualitäts-Klassen einzuteilen, wovon ihr Leben abhängt: Wenn sie gewollt sind, sind sie Menschen und sollen mit einem geänderten § 218 StGB strafrechtlich geschützt bleiben. Wenn sie ungewollt sind, sind sie keine Menschen und ihre Mütter können den „Abbruch der Schwangerschaft auf Verlangen“ in Anspruch nehmen. Die Realität von Frauen sieht so aus: Frauen im Schwangerschaftskonflikt brauchen Problemlösung – sie möchten ihre Kinder behalten. Frauen ohne Kinderwunsch können ihre Lebensweise entsprechend gestalten – sie haben reproduktive Selbstbestimmung. Frauen, die schwanger werden, haben Mit-Verantwortung bei der Entstehung und für die Lebenszukunft und Rechte ihres Kindes – sie sind emanzipiert und gleichberechtigt. Frauen, die nicht selbstbestimmt schwanger werden, brauchen mit ihren Kindern Schutz – die Beseitigung ihrer Kinder löst ihre Probleme nicht. Staaten, die für ihre Bevölkerung eine lebenswerte und menschenwürdige Zukunft möchten, müssen insbesondere diejenigen schützen, die dies nicht selbst können. Und das sind insbesondere vorgeburtliche Kinder, Menschen in schwierigen Lebenslagen und Menschen am Ende ihres Lebens – unabhängig davon, ob diese Menschen gewollt oder ungewollt sind. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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