![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Facebooks Verzicht auf ‚Faktenchecker‘ – Hoffnung für Christen22. Jänner 2025 in Chronik, 1 Lesermeinung Die Meinungsfreiheit ist aber nicht nur durch Plattformen wie Facebook bedroht, sondern auch durch Maßnahmen der Regierungen und Parlamente, warnt Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF-International. Wien (kath.net/jg) Coleman sieht in Zuckerbergs Ankündigung „eine Veränderung in der öffentlichen Landschaft“. Diese lasse darauf hoffen, „dass unser Recht auf freie Meinungsäußerung respektiert wird – ob online oder offline“. Gleichzeitig betont Coleman, dass die Meinungsfreiheit auch von Regierungen und Parlamenten bedroht sei. Beispiele seien der Prozess gegen finnische Christdemokratin Päivi Räsänen und die Einrichtung von Bannmeilen um Abtreibungskliniken in England und Wales. Christen könnten heute rechtliche Schwierigkeiten bekommen, wenn sie die Wahrheiten des Evangeliums verkünden, warnt Coleman. Genau dazu seien sie jedoch verpflichtet, da das Christentum eine missionarische Religion sei. Coleman kommt zu einem positiven Fazit. Wörtlich schreibt er: „Wir haben noch einen weiten Weg vor uns, um unser ausgehöhltes Recht auf Meinungsfreiheit besser zu schützen, und müssen weiterhin Regierungen für ihre Zensur zur Verantwortung ziehen.“ Zuckerbergs Entscheidung sei aber ein weiterer deutlicher Hinweis, „dass wir die Nadel in die richtige Richtung drehen.“
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |