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Lebensschützerin in Großbritannien vor Gericht, weil sie Gespräche angeboten hat

21. Februar 2025 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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‚Bin hier um zu reden, wenn Sie wollen‘ war auf dem Schild zu lesen, mit dem Livia Tossici-Bolt vor einer Abtreibungsklinik in Bournemouth stand.


Bournemouth (kath.net/LifeNews/jg)
In Großbritannien wird am 6. März ein Gerichtsprozess gegen Livia Tossici-Bolt (63), eine pensionierte Medizinerin, beginnen. Tossici-Bolt hat vor einer Abtreibungsklinik in Bournemouth ein Schild mit der Aufschrift „here to talk, if you want“ (dt. „Bin hier um zu reden, wenn Sie wollen“) gehalten.

Sie wurde von mehreren Personen angesprochen, die mit ihr über persönliche Angelegenheiten ins Gespräch kamen. „Es ist nichts Falsches daran, wenn zwei Erwachsene ein einvernehmliches Gespräch auf der Straße führen. Ich sollte deshalb nicht wie eine Kriminelle behandelt werden“, sagt Tossici-Bolt.


Die Behörden werfen ihr vor, die Bannmeile vor der örtlichen Abtreibungsklinik verletzt zu haben. Die Bestimmungen verbieten jeden Ausdruck von „Zustimmung oder Ablehnung von Abtreibung“. Sie stellten Tossici-Bolt einen Bußgeldbescheid aus, den sie aber nicht bezahlte, weil sie der Ansicht ist, sie habe die Bestimmungen nicht verletzt und habe das Recht, einvernehmliche Gespräche anzubieten.

Sie habe seit mehreren Jahren Frauen eine helfende Hand angeboten, die Alternativen zur Abtreibung suchen und sie auf Möglichkeiten hingewiesen, wie sie finanzielle und praktische Hilfe erhalten können, wenn sie das wollen, sagt Tossici-Bolt. Es könne nicht falsch sein, Hilfe anzubieten.

Die Prinzipien der Rede- und Gedankenfreiheit müssten innerhalb und außerhalb von Bannmeilen verteidigt werden, sagt Jeremiah Igunnubole, Rechtsberater der Alliance Defendig Freedom (ADF), die Tossici-Bolt juristisch unterstützt. Es könne nicht sein, dass die Polizei Zeit und Ressourcen für die Verfolgung friedlicher Bürger wie Tossici-Bolt verwende, die Gesprächsmöglichkeiten anbieten, während gleichzeitig die Kriminalität im ganzen Land zunehme. Keine freie und demokratische Gesellschaft kriminalisiere ihre Bürger für die Ausübung ihres Rechtes auf Redefreiheit, insbesondere, wenn es sich um harmlose und einvernehmliche Gespräche handle, stellt Igunnubole fest.

 


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