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| ![]() Milde Jugendstrafe für geplantes islamistisches Attentat auf Kirche: Zwei Jahre Haft auf Bewährung22. Februar 2025 in Deutschland, 9 Lesermeinungen ARD: Der 16-Jährige hatte sich laut der Ermittler über Propagandamaterial der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) im Internet radikalisiert“, er wollte mit anderen „Kirchen in Brand zu setzen“, Kirchenbesucher niederschießen oder abstechen. Stuttgart (kath.net) Ein zur Tatzeit 16-Jähriger aus Ostfildern (Baden-Württemberg) wurde vom Landgericht Stuttgart schuldig gesprochen, gemeinsam mit drei weiteren Jugendlichen Pläne zum gemeinschaftlichen Mord, zur Brandstiftung mit Todesfolge und zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verfolgt zu haben. Das Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung. Das berichtete die ARD. Die Prozesse gegen die mutmaßlichen Mittäter laufen noch und finden am Landgericht Düsseldorf statt. Die ARD berichtete wörtlich: „Der zur Tatzeit 16-Jährige hatte sich laut der Ermittler über Propagandamaterial der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) im Internet radikalisiert und mit drei anderen Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen vernetzt. Zusammen sollen die Vier konkrete Anschlagspläne geschmiedet haben. Mit Molotowcocktails planten sie, Kirchen in Brand zu setzen und die Besucherinnen und Besucher dort niederzuschießen oder auf sie einzustechen.“ Die Bewährungsstrafe ist immerhin an strenge Auflagen geknüpft, darunter stationäre Heimerziehung sowie eine Orientierungsphase beim Kompetenzzentrum gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex). Die Strafe wurde deshalb zur Bewährung ausgesetzt, weil nach Einschätzung des Gerichts sowie eines jugendpsychiatrischen Sachverständigen der Angeklagte glaubhaft Reue gezeigt habe. Er habe ein vollständiges Geständnis abgelegt. kath.net hatte bereits zuvor berichtet: Vier Jugendliche vor Gericht – Planten möglicherweise IS-Terrorattentat auf Kirchen Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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