Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Antwerpens Bischof Bonny droht jetzt dem Papst
  2. Zehn Jahre ‚Amoris laetitia‘ – Die Kunst, eine Lehre zu ändern, ohne sie zu ändern
  3. Tschechischer Bischof Holub meint: Neuer Ritus ist 'wesentlich' für Synodalität
  4. Schwester Helen und angebliche Flirt-Fantasien der Dominikaner
  5. Papst verkündet neuen Friedensappell der Weltreligionen in Assisi
  6. 25 Jahre KATH.NET: Kardinal Müller wird Schirmherr, Peter Seewald journalistischer Berater!
  7. NZZ: 'Die Kirchen arbeiten an der Ächtung der AfD mit'
  8. Zehn Jahre Amoris laetitia: die Schule des Zuhörens
  9. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  10. Wir können NICHT schweigen!
  11. Bischöfe beauftragen Familien als Missionare
  12. Papst versetzt umstrittenen Kurienkardinal Gambetti vom Petersdom in die Provinz
  13. US-Diözese führt Rosenkranzwochenende ein
  14. Papst Leo: 'Ehe offenbart etwas von Gottes Geheimnis'
  15. Christliche Eltern beten für den Mann, der ihre Töchter bei Autounfall tötete

Gewissensfreiheit in Gefahr: Katholische Ordensschwestern verklagen den Staat New York

13. April 2026 in Weltkirche, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Eine staatliche Richtlinie zwingt sie dazu, Transgender-Behandlungen in ihren Einrichtungen anzubieten – bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis.Der Fall hat das Potenzial, bis vor den Obersten Gerichtshof der USA zu gehen


New York City (kath.net/gem/rn)

Ein brisanter Rechtsstreit erschüttert das Gesundheitswesen im US-Bundesstaat New York. Die „Dominican Sisters of Hawthorne“, eine Gemeinschaft katholischer Ordensfrauen, die sich seit über einem Jahrhundert der Pflege unheilbar kranker Krebspatienten widmet, ziehen vor Gericht. Der Grund: Eine neue staatliche Richtlinie zwingt sie dazu, Transgender-Behandlungen in ihren Einrichtungen anzubieten – bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis.

Die Ordensschwestern betreiben das „Rosary Hill Home“, ein Hospiz, das ausschließlich Patienten in der Endphase ihres Lebens aufnimmt. Die Pflege dort ist für alle Patienten kostenlos; die Schwestern finanzieren sich rein aus Spenden. Doch das neue Gesetz des Staates New York zur Antidiskriminierung im Gesundheitswesen lässt keine Ausnahmen für religiöse Einrichtungen zu.


Die Richtlinie verlangt von Gesundheitsdienstleistern, Patienten unabhängig von ihrem biologischen Geschlecht alle gewünschten Behandlungen zur Geschlechtsumwandlung zu ermöglichen. Dies umfasst die Verabreichung von Hormonen bis hin zu chirurgischen Eingriffen.

Für die Dominikanerinnen ist dies ein unüberwindbarer Gewissenskonflikt. In ihrer Klage betonen sie, dass ihre Mission darin besteht, „das Leben zu ehren und Schmerzen zu lindern“, während sie Behandlungen, die den Körper verstümmeln oder gegen das katholische Menschenbild verstoßen, nicht mit ihrem Glauben vereinbaren können.

Unterstützt werden die Schwestern von der juristischen Organisation „Becket Law“, die auf Religionsfreiheit spezialisiert ist. „Diese Schwestern tun etwas, das sonst kaum jemand tut: Sie pflegen Sterbende kostenlos und mit unendlicher Hingabe“, erklärte ein Sprecher von Becket. „Dass der Staat nun droht, sie ins Gefängnis zu stecken oder ihre Arbeit zu ruinieren, weil sie ihrem Glauben treu bleiben, ist ein massiver Übergriff auf die verfassungsmäßigen Rechte.“

Die Schwestern argumentieren, dass ihr Fokus auf der palliativen Pflege liegt – also der Begleitung in den Tod – und nicht auf elektiven medizinischen Eingriffen, die nichts mit der Krebsdiagnose ihrer Patienten zu tun haben.

Sollten die Schwestern sich weigern, die Vorschriften umzusetzen, sieht das Gesetz drakonische Strafen vor:

Geldstrafen in Millionenhöhe.

Entzug der Betriebserlaubnis, was das Ende des Hospizes bedeuten würde.

Gefängnisstrafen für die verantwortlichen Ordensmitglieder wegen Missachtung staatlicher Anordnungen.

Der Fall hat das Potenzial, bis vor den Obersten Gerichtshof der USA zu gehen. Es ist nicht das erste Mal, dass religiöse Institutionen in den USA gegen progressive Gesetze auf Bundesstaatsebene kämpfen. Kritiker der Regierung in New York werfen dem Bundesstaat vor, eine „radikale Ideologie“ über das Wohl von Patienten und die Religionsfreiheit zu stellen.

Die Ordensschwestern hoffen nun auf eine einstweilige Verfügung, die es ihnen erlaubt, ihren Dienst am Nächsten fortzusetzen, ohne gegen ihre tiefsten religiösen Überzeugungen verstoßen zu müssen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu








Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. USA: Monat des Respekts für das Leben im Zeichen des Kampfs gegen Abtreibungspillen
  3. Florentiner Klosterapotheke entwickelte eines der frühesten Cola-Rezepte
  4. Gericht in Tschechien rehabilitiert "Märtyrer-Kardinal" Trochta
  5. Thilo Sarrazin warnt vor Folgen der demografischen Entwicklung in Berlin
  6. Vatikan beendet Reflexionsprozess bei den Servi Jesu et Mariae
  7. „Meine Lieben! Darum soll der Rosenkranz nicht vergessen auf dem Boden einer Schublade liegen“
  8. Der verworfene Stein wurde zum Fundament: Gott wirft unser Leben niemals weg
  9. Diözese Linz: In der Hälfte der Klassenzimmer in der Stadt Wels fehlten die Kreuze
  10. Christliche Eltern beten für den Mann, der ihre Töchter bei Autounfall tötete
  11. Ukrainischer Bischof: "Es gibt so unglaublich viel Leid"
  12. Ägyptisch-amerikanischer Pastor warnt vor ‚unheiliger Allianz‘ zwischen Linken und Islamisten
  13. Rom: "Krippe von Bethlehem" zu sehen
  14. Der Heilige und das Tier
  15. Wie die Geschichte von Baby Miran ungeborene Kinder rettete

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz