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| ![]() Mutter-Teresa-Schwestern vom Kinderhandel-Vorwurf freigesprochenvor 3 Stunden in Weltkirche, 1 Lesermeinung Schwere Kritik seitens kirchlicher Repräsentanten am "politisch motiviertem Verfahren" sowie Forderung nach Rehabilitierung Neu-Delhi (kath.net/KAP) Ein Gericht im indischen Bundesstaat Jharkhand hat eine Ordensschwester der Missionarinnen der Nächstenliebe und zwei weitere Beschuldigte in einem weltweit beachteten Fall von angeblichem Menschenhandel freigesprochen. Damit endet ein achtjähriges Verfahren, das zu schweren Vorwürfen gegen die von Mutter Teresa (1910-1997) gegründeten Kongregation geführt hatte. Die Entscheidung des Bezirksgerichts in Ranchi vom vergangenen Donnerstag betrifft Sr. Concilia MC, die 2018 gemeinsam mit zwei Mitarbeiterinnen eines Hauses für unverheiratete Mütter in der Stadt Ranchi festgenommen worden war. Ihnen war vorgeworfen worden, ein 14 Tage altes Kind illegal vermittelt zu haben. Die Vorwürfe basierten auf einer Anzeige der lokalen Kinderschutzbehörde. Im Verlauf des Verfahrens war die Angeklagte zunächst in Untersuchungshaft genommen und erst nach 14 Monaten auf Kaution freigelassen worden. Ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung war zuvor auch vom Obersten Gerichtshof Indiens abgelehnt worden. Die Anschuldigungen hatten damals landesweit und international für Schlagzeilen gesorgt und in Indien eine breite öffentliche Debatte über kirchliche Kinder- und Sozialarbeit ausgelöst. Das indische Frauen- und Kinderministerium ließ daraufhin mehrere Einrichtungen der Kongregation überprüfen und Medienberichte erhoben teils drastische Vorwürfe gegen die Ordensgemeinschaft, die später relativiert wurden. Kirchliche Vertreter hatten die Vorwürfe schon von Beginn an zurückgewiesen und sprachen von einem politisch motivierten Vorgehen. Kirchenvertreter erleichtert Nach der Urteilsverkündung erklärte Sr. Concettina, Generalsekretärin der Missionarinnen der Nächstenliebe in Kolkata, die Entscheidung sei eine Antwort auf anhaltende Gebete gewesen. "Wir danken Gott für dieses Urteil", sagte sie laut dem Portal mattersindia.com. Der Erzbischof von Ranchi, Vincent Aind, bezeichnete das Verfahren als belastende Zeit für die Kirche Indiens. "Nach acht langen Jahren ist diese Tortur nun beendet", erklärte er mit Blick auf das Urteil. Scharfe Kritik an der indischen Justiz äußerte P. George Mutholil, früherer Regionalberater der Jesuiten für Südasien. Das Verfahren habe außer juristische auch strukturelle und institutionelle Folgen, erklärte er gegenüber mattersindia.com (Montag). Fraglich sei, "ob Ermittlungen über Jahre hinweg geführt werden können, ohne dass am Ende eine klare Verantwortung oder eine Verurteilung steht", und ob der Rechtsstaat damit ausreichend Schutz vor "faktischer Vorverurteilung durch das Verfahren selbst" biete. Mutholil betonte, dass insbesondere lang andauernde Ermittlungen eine eigene Dynamik entwickeln könnten. Über die Jahre hinweg habe sich das Vergahren "von einem Instrument der Wahrheitsfindung zu einem der Belastung" entwickelt, die auch von einem Freispruch nicht einfach aufgehoben werden könne. Die betroffenen Personen wie auch der Orden habe eine "tiefgreifende Reputations- und Vertrauensschädigung" erfahren, wobei es keine strukturierten Mechanismen der Rehabilitierung oder Wiedergutmachung gäbe. Der Rechtsstaat komme seiner Verantwortung nicht nach, "wenn die Wiederherstellung der Ehre nach einem Freispruch dem Zufall überlassen bleibt", so der Jesuit. Angaben von EWTN zufolge wurde der Freispruch der Missionarinnen der Nächstenliebe von den Kinderhandel-Vorwürfen von den Medien im Bundesstaat Jharkhand weitgehend ignoriert. Nur nationale Medien hätten in Indien darüber berichtet. Copyright 2026 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
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