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| ![]() Prix Courage für Mainstream-Schwimmer?24. September 2005 in Schweiz, keine Lesermeinung Eine Glosse von Martin Meier-Schnüringer zur Nominierung der Kirchgemeinde Röschenz für den Prix Courage der Zeitschrift "Beobachter". Altendorf (www.kath.net) Das neuste Beispiel: Für den diesjährigen Prix Courage wurde der Kirchenrat von Röschenz nominiert, weil er seinen rebellischen Pfarrer gegen den Bischof von Basel unterstützt. Was auf den ersten Blick wie Mut aussehen mag - hier der kleine Pfarrer, dort der mächtige Bischof -, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als das pure Gegenteil. In Röschenz herrscht der blanke Gesinnungsterror: Wer auch nur einen Ton gegen den Pfarrer, beziehungsweise für den Bischof zu äussern wagt, wird ausgegrenzt und, zum Beispiel als Geschäftsmann, in seiner Existenz bedroht. Der Kirchenrat ist mit seiner Unterstützung des Pfarrers also nur den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und hat nicht Mut, sondern Feigheit an den Tag gelegt, denn das Recht liegt in diesem Fall eindeutig auf der Seite des Bischofs, und mutig wäre es demnach gewesen, diesen gegen alle Anfeindungen zu unterstützen. Nur eben: Das ist nicht Mainstream, somit nicht medienwirksam und folglich auch nicht preiswürdig. Bleibt der Trost, dass im Himmelreich anders geurteilt wird, und dass dort die Prix-Courage-Jury des Beobachters nichts zu bestimmen hat. Aktuelle Information: Die Kirchgemeinde Röschenz hat den Prix Courage nicht bekommen. Die bei KATH.NET veröffentlichten Kommentare spiegeln die Meinungen der jeweiligen Autoren wieder. Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber wieder. Foto: © Kirchgemeinde Röschenz Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSchweiz
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