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14. Oktober 2008 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Ist Schuld nur ein Gefühl, Herr Freud? Der Tabubruch wird intelligent fortgesetzt: Der zweite Kongress "Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie" rüttelt gehörig an Sigmund Freud. Von Stephan Baier/Die Tagespost.


Graz (kath.net/Die Tagespost) Wann ruft der Psychiater nach dem Priester? Auch nach dem zweiten interdisziplinären Grazer Kongress zu „Religiosität in Psychiatrie und Psychotherapie“ muss die Antwort wohl lauten: Viel zu selten!

Nicht ohne (Hinter-) Grund, resümierte der berühmte Schweizer Psychiater und Paar-Therapeut Jürg Willi, weltweit sei das Thema „Psychotherapie und Spiritualität“ ein großer Renner, doch sei da immer nur die buddhistische Spiritualität gemeint.

Eine andere, aber komplementäre Frage beantwortete der Grazer katholische Krankenhausseelsorger Bernd Oberndorfer: Die häufigste Indikation für die Zuziehung des Seelsorgers zu Patienten seien Schuldgefühle. Nach seiner Erfahrung handeln zwei Drittel aller Beichtgespräche nicht von Sünden, sondern von Schuldgefühlen. Womit sich – aus der Sicht der Psychoanalyse zumindest – die Frage nach dem dritten Drittel stellt: Gibt es überhaupt objektive Sünde? Ist Schuld mehr als ein Gefühl?

Erst seit der Aufklärung wird persönliche Schuld relativiert

Die ausführlichste Antwort gab bei dem interdisziplinären Kongress am Samstag in Graz, zu dem rund 350 Wissenschaftler aus unterschiedlichen Fachbereichen kamen, der Heidelberger Psychiater Thomas Fuchs: In allen menschlichen Kulturen habe Schuld als Verstoß gegen eine göttliche und damit absolut gültige Ordnung des Guten und Gerechten gegolten.

„Erst seit der europäischen Aufklärung wurden Versuche unternommen, Schuld auf kulturelle, psychische oder auch biologische Gegebenheiten zurückzuführen und damit auch zu relativieren.“ Die Psychoanalyse reduzierte Schuld auf Schuldgefühle, „die sie ihrerseits auf die Verdrängung frühkindlicher Triebkonflikte zurückführte“.

Dazu komme heute die Relativierung der Schuld durch die Neurobiologie: Wenn der Mensch nicht frei entscheidet, sondern physikalische Hirnprozesse seine Entscheidungen erzeugen, gibt es keine Schuld. Sie wird „zu einer rein subjektiven Empfindung, die sich womöglich auch in bestimmten Hirnarealen lokalisieren lässt“.

Fuchs, dessen Forschungsschwerpunkt die phänomenologische Anthropologie und Psychopathologie ist, versuchte selbst eine Antwort auf die Frage, ob Schuldgefühle nur eine neurotische Störung sind. Mit Martin Buber definierte er Schuld im Gegensatz zu Schuldgefühlen als eine objektive ethische Gegebenheit, „deren Ort nicht die Seele, sondern das Sein ist“.


Die Verletzung betreffe letztlich die Seinsordnung: „Der Mensch wird schuldig, indem er zu dem ihm anvertrauten Stück Welt nicht in angemessener Weise antwortet; indem er dem anderen nicht wirklich begegnet, sondern sich seiner Verantwortung entzieht.“

Laut Buber suchen die Psychotherapeuten die Schuld am falschen Ort: Nicht die Schuld steckt in der Person, sondern die Person in der sie umgebenden Schuld. Fuchs konstatierte, dass es pathologische und übertriebene Schuldgefühle gebe, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen, doch spiegle das Gewissen, „sofern es nicht neurotisch oder psychotisch verzerrt ist, grundsätzlich eine sozialethische Realität“.

Daher auch die überindividuelle Wirkung der Schuld: als Störung von Beziehungen, die ganze Generationen in Schuldzusammenhänge verstricken kann. Auch die neurobiologische Relativierung der Schuld, der zufolge jeder Täter so unzurechnungsfähig sei „wie ein Wirbelsturm“, ließ Fuchs nicht gelten: Die Verantwortung für die eigene Tat, und damit auch das „Recht auf eine angemessene Strafe“ gehöre zur Würde und Freiheit des Täters.

Einen anderen Ansatz vertrat der Grazer Psychiater und Neurologe Michael Lehofer: Das Böse sei ein dissoziatives Phänomen, es sei nur möglich, wenn sich die Psyche spaltet. Durch Zuschreibungen anderer, zunächst der Eltern, finde sich die kindliche Persönlichkeit, doch entstünden dabei auch „Sollbruchstellen“. Wenn das individuell Eigene zur Gefährdung der eigenen Existenz führt, entstehe Selbsthass. Insofern seien Emotionen – beispielsweise Schuldgefühle – nur Informationen „von mir an mich selbst und für die Gestaltung meiner Außenbeziehungen“.

Unausgesprochen verlagerte Lehofer die objektive Schuld von der individuellen auf die kollektive Ebene: auf den Klerikalismus etwa, von dem er meinte, dass Buddha (den hinduistischen) und Jesus (den jüdischen) ihn überwunden hätten, der sich aber im Christentum wie im Buddhismus wieder „eingeschlichen“ habe. Die – gemeint war wohl: schuldhafte – Tendenz „Wir wissen es besser, als du es empfindest“ gebe es aber nicht nur in der Religion, sondern auch in Psychotherapiebewegungen, in Unternehmen, Parteien und Diktaturen.

Wer programmiert unsere Festplatte namens Gewissen?

Der Psychologe Michael Linden, Leiter der Forschungsgruppe für Psychosomatische Rehabilitation an der Berliner Charité, vertrat die These, dass die „weltanschaulichen Setzungen“ beziehungsweise „Grundannahmen“, die jeden Menschen bestimmen, zwischen dem vierten und dem 18. Lebensjahr gelernt werden. Sie seien „anstreckend“ und „transgenerational“. Die Gewissensbildung erfolge also „gesellschaftlich, nicht individuell“.

Demgegenüber hinterfragte der Direktor der Forschungsgesellschaft Joanneum Research, der katholische Diakon Bernhard Pelzl, die Autonomie des Individuums und den Trend zur „Selbst-Erlösung“. Um die Einschränkungen der Freiheit und des freien Willens zu erkennen, brauche man nicht „den Kurzschluss einer schlechten Gehirnforschung“.

Und dennoch zeige sich der freie Wille, weil Menschen gegen alle Opportunitäten und wider externe Zustimmungen ihre Entscheidungs- und Beurteilungsgrundlagen ändern. Die Freiheit des Menschen sei nur erklärbar aus seinem Anteil an einer transzendenten Freiheit. Deshalb sei sie trotz allem die bestimmende Potenz im Leben des Menschen.

Eben dies zeigte der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff am Beispiel der Märtyrer, die für die eigene Gewissensentscheidung einen hohen Preis zahlen. Schockenhoff kritisierte zugleich, dass die Berufung auf das eigene Gewissen heute eher eine moralische Exkulpation für den aufwandloseren, bequemeren Weg darstelle.

Sie werde als eine Suspendierung gegenüber der Objektivität zugunsten einer individuellen Entscheidung missbraucht, „die Ansprüche der Moral den eigenen Lebensumständen anzupassen“. Durch diesen „Funktionswandel“ verkomme das Gewissen zur subjektiven Willkür.

Der Grazer Psychiater Walter Pieringer, der die Tagungsleitung des nicht unangefochtenen Kongresses innehatte und souverän meisterte, zeigte in seinem Referat Grenzüberschreitungen auf: Psychotherapiekonzepte, die sich als Religion und Psychiater, die sich als Priester gebärden; Menschen, die mit realer Schuld und Erlösung suchend zum Psychiater gehen, wie umgekehrt Menschen, die mit bloßen Schuldgefühlen in die Kirchen strömen.

„Psychotherapie als Religionsersatz“ existiere, werde von Universitäten gefördert, sei unwissenschaftlich und stehe im Widerspruch zum christlichen Glauben. Psychotherapie könne zu Schuldverleugnung führen, aber auch zur Gewissensbildung. Die Existenz von Schuld zu relativieren, nehme die Chance zu Versöhnung und zur Erneuerung von innen.

Im Gespräch mit der Tagespost unterschied Pieringer zwischen der Schuld, der auch ein Schuldgefühl entsprechen muss, und der Schuld im Sinne des gekränkten Menschen. Dazwischen lägen aber viele Facetten der Differenzierung.

Vor aller Schuld ist der Raum der Vergebung geöffnet

Dass die Problematik damit nicht an ihr Ziel gekommen ist, sondern nur der freudianische Schutt beiseite geräumt ist, um sich der Schuldfrage in letzter Konsequenz zu stellen, zeigte sich im Vortrag der Dresdener Philosophin Hanna-Barbara Gerl-Falkovitz: Gibt es eine „ontologische Schuld“, das Dasein als Schuld (Heidegger), die Schuld als tödliche Mitgift? Gibt es eine Schuld, die unverzeihlich ist, nicht tilgbar? Mit Jacques Derrida fragte Gerl-Falkovitz, was denn gewonnen sei, wenn die Enkel der Henker sich bei den Enkeln der Opfer – die Unbeteiligten bei den Unbeteiligten – entschuldigen.

Die Verzeihung des Unverzeihlichen bleibe gebunden an das Verschwinden des Bösen im Nichts, an das Rücksenden des Bösen in seine Nichtswürdigkeit. Dies setze die Anrufung einer Instanz der Zeitfreiheit voraus, einer Instanz, die über den Zeitenlauf bestimmt. Nicht dass wir (horizontal) verzeihen, sondern dass es die reine Verzeihung gibt – als vertikale Instanz – bot die Referentin als (Er-)Lösung an.

Schuld gebe es letztlich nur, wo es auch Vergebung gibt. Sie werde so lange nicht thematisiert, solange Vergebung nicht in Reichweite scheint. Doch sei vor aller Schuld der Raum der Vergebung schon geöffnet. Der verzeihende Blick Gottes sei immer schon anwesend.

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Foto: (c) Wikipedia


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