![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Augsburger Bischof entzieht Moraltheologen Arntz die Lehrerlaubnis8. Mai 2012 in Deutschland, 22 Lesermeinungen Der Augsburger Moraltheologe Klaus Arntz (48) hat die kirchliche Lehrerlaubnis verloren, nachdem er zuvor um Entlassung aus dem priesterlichen Dienst gebeten hatte. Augsburg (kath.net/KNA) Der Augsburger Moraltheologe Klaus Arntz (48) hat die kirchliche Lehrerlaubnis verloren, nachdem er zuvor um Entlassung aus dem priesterlichen Dienst gebeten hatte. Damit ist der Lehrstuhl für katholische Moraltheologie an der Universität Augsburg vakant. Das bestätigten das Bistum Augsburg sowie die Universität am Dienstag auf Anfrage. Das bayerische Wissenschaftsministerium ist an einer zügigen Neubesetzung des Lehrstuhls interessiert. Bis zum Beginn des Wintersemesters solle ein neuer Lehrstuhl-Inhaber gefunden werden, sagte ein Ministeriumssprecher der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Auch der Verbleib von Arntz an einer Universität muss von der Landesregierung geregelt werden. Zwar darf Arntz keine katholische Theologie mehr lehren, das Ministerium muss aber für Arntz eine gleichwertige Professoren-Stelle bereitstellen. Arntz war Priester des Bistums Münster. Anfang April hatte Arntz dem Münsteraner Bischof Felix Genn seinen Wunsch mitgeteilt, heiraten zu wollen, und um Suspendierung vom priesterlichen Dienst gebeten. Dem folgte Genn. Daraufhin entzog ihm der Augsburger Bischof Konrad Zdarsa die kirchliche Lehrerlaubnis. In Rom kann Arntz ein Laisierungsverfahren anstrengen, um aus dem Klerikerstand entlassen zu werden und eine kirchliche Trauung vollziehen zu können.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuTheologie
| ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||
![]() | ||||||
© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz |