Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Nach Aschaffenburg-Attentat: Kanzlerkandidat Merz übernimmt Trump-Grenz-Forderungen!
  2. ZdK-Laienfunktionäre verbreiten Verschwörungstheorien zur Bundestagswahl
  3. Aufregung um Entwürfe für neue Bildstöcke für den Rosenkranzweg zur Wallfahrtskirche Maria Eck
  4. Joe Biden offiziell in Freimaurerloge aufgenommmen - Automatisch exkommunziert?
  5. Kurienkardinal Koch: Zielvorstellungen der Ökumene klären
  6. Wollen deutsche Kirchen auch nach den Morden von Aschaffenburg NICHTS ändern???
  7. Chaos pur - Stellungnahme von Bischofskonferenz und EKD war fast keinem Bischof bekannt!
  8. Hotels in Rom trotz oder wegen des Heiligen Jahrs unausgelastet
  9. Bischof Voderholzer: „Bin verärgert über das Vorgehen des Katholischen Büros“
  10. Papst: Kommunikation der Kirche soll alle einbeziehen
  11. Argentiniens Präsident Milei kritisiert auf dem WEF die ‚mörderische Abtreibungsagenda‘
  12. Rechtsextremismusbericht: Abgeordnete Kugler mit heftiger Kritik
  13. FAZ: Deutschen Kirchen sind zu Steigbügelhaltern der AfD geworden
  14. Voderholzer: „Wir werden als Kirche das sagen was wir immer gesagt im Hinblick auf den Lebensschutz“
  15. Vatikan bestätigt Verfügungen gegen Kardinal Cipriani

Bischofskonferenz legt überarbeitete Missbrauchsrichtlinien vor

17. September 2013 in Deutschland, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Kleriker, die Schutzbefohlene missbraucht haben, nicht mehr in den Seelsorgedienst zurückkehren dürfen, wenn «dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder ein Ärgernis hervorruft»


Bonn (kath.net/KNA) Die Deutsche Bischofskonferenz hat ihre Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch überarbeitet und teilweise verschärft. Nach der am Montag in Bonn veröffentlichten Neufassung sollen Kleriker, die Schutzbefohlene missbraucht haben, nicht mehr in den Seelsorgedienst zurückkehren dürfen, wenn «dieser Dienst eine Gefahr für Minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene darstellt oder ein Ärgernis hervorruft». Ein ausnahmsloses Beschäftigungsverbot für sexual-straffällig gewordene Priester nach dem Beispiel der US-Kirche lehnt die Bischofskonferenz damit ab. Die bisher gültigen Richtlinien waren 2010 für eine Laufzeit von drei Jahren verabschiedet worden. Die jetzt veröffentlichte Fassung soll nach fünf Jahren überprüft werden.

Aus Kreisen der Bischofskonferenz verlautete, mit der neuen Regelung werde vermutlich der größte Teil der betroffenen Geistlichen keine Funktion in der Seelsorge mehr ausüben können. Man sei aber dem Ratschlag von Experten gefolgt, die auf eine differenzierte Vorgehensweise gedrängt hätten. So sei etwa denkbar, dass ein früher schuldig gewordener Priester als Hausgeistlicher in einem Kloster tätig werde.


Erweitert wurden auch die Mitteilungspflichten kirchlicher Mitarbeiter, falls sie Hinweise auf sexuellen Missbrauch erhalten. So muss laut Richtlinien einerseits das Beichtgeheimnis bewahrt bleiben. Sollte aber im Rahmen von seelsorglichen Gesprächen bekanntwerden, dass Gefahr für Leib und Leben drohe oder dass weitere mutmaßliche Opfer betroffen sein könnten, besteht künftig die Pflicht zur Weiterleitung der Informationen an die beauftragten Ansprechpersonen.

Neu geregelt ist auch, dass die vom jeweiligen Bischof beauftragten Ansprechpersonen für Missbrauchsopfer keine Mitarbeiter des jeweiligen Bistums im aktiven Dienst sein sollen. Das mutmaßliche Opfer soll zudem künftig zu einer eigenen Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden «ermutigt» werden. Bislang hieß es, das Opfer solle über die Möglichkeit einer Anzeige «informiert» werden. Bei den Hilfen für die Opfer ist in der Neufassung festgelegt, dass Betroffene neben seelsorglichen und therapeutischen Hilfen auch finanzielle «Leistungen in Anerkennung des Leids» beantragen können.

Überarbeitet wurde auch die 2010 erlassene Rahmenordnung zur Prävention. Sie richtet sich an alle, die in Diözesen, kirchlichen Institutionen und Verbänden in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Neu ist hier unter anderem, dass Einrichtungen, in denen es Vorfälle gegeben hat, zur Nachsorge und zu begleitetenden Betreuungsmaßnahmen verpflichtet werden. Die von katholischen Institutionen zu entwickelnden Schutzkonzepte müssen beispielsweise festlegen, dass die Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit und auch in weiterführenden Mitarbeitergesprächen thematisiert wird und dass sie in der Aus- und Fortbildung Pflichtthema ist. Außerdem müssen ein Verhaltenskodex entwickelt und Beschwerdewege beschrieben werden.

Grundsätzlich machen die Leitlinien und die Rahmenordnung der Bischofskonferenz deutlich, dass sich die Maßnahmen nicht nur auf sexualisierte Gewalt an Minderjährigen beziehen, sondern auch auf Vergehen gegen «erwachsene Schutzbefohlene», also etwa Menschen in Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Psychiatrie oder der Pflege.

Link zur Deutschen Bischofskonferenz - Downloadmöglichkeit für die neue Rahmenordnung

(C) 2013 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Deutsche Bischofskon

  1. Kritik am Bericht der Deutschen Bischofskonferenz an die Weltsynode
  2. Augsburger Bischof Bertram Meier in Kiew zum mehrtägigen Besuch in der Ukraine
  3. "Auf dem Berg Golgota ist es nicht unsere Aufgabe, einen Stuhlkreis zu machen“
  4. Ablehnung der AfD? - „Eine wenig überzeugende Einstimmigkeit der Deutschen Bischofskonferenz“
  5. Gericht verbietet Falschbehauptung! - Müssen deutsche Bischöfe AfD-Papier zurückziehen?
  6. ‚Polithetze gegen die einzige Opposition’ – AfD kritisiert Grundsatzpaper der deutschen Bischöfe
  7. Wenn Jesus gar kein Thema mehr ist
  8. Suizidbeihilfe? – „Diese Sichtweise widerspricht der Position der katholischen Kirche“
  9. „Letztlich geht es um die neue Evangelisierung“
  10. Deutsche Bischofskonferenz kritisiert Entwicklung in der Hagia Sophia-Frage







Top-15

meist-gelesen

  1. Joe Biden offiziell in Freimaurerloge aufgenommmen - Automatisch exkommunziert?
  2. ZdK-Laienfunktionäre verbreiten Verschwörungstheorien zur Bundestagswahl
  3. Chaos pur - Stellungnahme von Bischofskonferenz und EKD war fast keinem Bischof bekannt!
  4. Aufregung um Entwürfe für neue Bildstöcke für den Rosenkranzweg zur Wallfahrtskirche Maria Eck
  5. Bischof Voderholzer: „Bin verärgert über das Vorgehen des Katholischen Büros“
  6. Wollen deutsche Kirchen auch nach den Morden von Aschaffenburg NICHTS ändern???
  7. Schönborn-Alterssitz: Kloster der Kleinen Schwestern vom Lamm
  8. Rechtsextremismusbericht: Abgeordnete Kugler mit heftiger Kritik
  9. Hotels in Rom trotz oder wegen des Heiligen Jahrs unausgelastet
  10. Argentiniens Präsident Milei kritisiert auf dem WEF die ‚mörderische Abtreibungsagenda‘
  11. Sie war sehr aktiv, vielseitig talentiert und bescheiden: Helena Kmieć
  12. Nach Aschaffenburg-Attentat: Kanzlerkandidat Merz übernimmt Trump-Grenz-Forderungen!
  13. Vatikan bestätigt Verfügungen gegen Kardinal Cipriani
  14. Kardinal Müller: Viele im Vatikan unterstützen Trump
  15. In eigener Sache: Newsletter auf X, Telegram & WhatsApp

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz