Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Wenn die Falschbehauptung einer evangelischen Sängerin zum Eklat bei einer Musiksendung führt
  2. „Unwahrscheinlich aber eindeutig: Gemeinsamkeiten zwischen der Piusbruderschaft und Priesterinnen“
  3. Vatikan sieht Kirche vor Traditionsbruch
  4. AfD-Gemeinderat muss Katholische Landjugendbewegung verlassen
  5. Britischer Erzbischof Longley erlaubt zwei Messfeiern im vortridentinischen Sarum-Usus
  6. „Die trügerische Taktik der stillen Revolution“
  7. Papst vor jüdischer Delegation: Die Kirche duldet keinen Antisemitismus, sie bekämpft ihn
  8. USA: Zahl der Teenager-Mädchen, die sich als lesbisch oder bisexuell bezeichnen, sinkt stark
  9. Good news - Vatikan: Papst Leo ist krebsfrei und braucht keine weitere Therapie!
  10. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe
  11. Papst Leo sagt die Assisi-Reise ab!
  12. Hartl: Wenn das in Frankreich „Schülerproteste sind, warum weht so oft die Palästinenserfahne?“
  13. „Wenn du ihn verstehst, ist es nicht Gott“
  14. Eine katholische Fake-Priesterin möchte das Töten kleiner Kinder
  15. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“

Limburger Staatsanwaltschaft bekräftigt ihre Rechtsauffassung

29. Juli 2015 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


War es richtig von der Staatsanwaltschaft in Limburg, kein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einzuleiten? Die Behörde wehrt sich jetzt gegen die Kritik aus den letzten Tagen.


Limburg (kath.net/KNA) Die Limburger Staatsanwaltschaft hält ihre Entscheidung weiterhin für richtig, kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einzuleiten. Auch wenn es in den letzten Tagen von verschiedenen Seiten Kritik an der nun ein Jahr zurückliegenden Entscheidung gegeben habe, habe sich an der damaligen Rechtsauffassung nichts geändert, betonte ein Sprecher der Behörde am Dienstag auf Anfrage.

Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit über mehrere Strafanzeigen zu entscheiden, in denen der Vorwurf der Untreue erhoben worden war im Zusammenhang mit dem umstrittenen rund 31 Millionen teuren Bau des bischöflichen Wohn- und Dienstsitzes auf dem Limburger Domberg.

Die Behörde hatte das Verfahren eingestellt und in der Begründung ausgeführt, dass zwar etliche Verstöße gegen innerkirchliches Recht festgestellt worden seien, dass diese jedoch nicht zu einer möglichen Strafbarkeit führten. Bei innerkirchlichen Entscheidungen und Verhaltensweisen komme eine Strafbarkeit nur dann in Betracht, wenn außerkirchliche Belange strafrechtlich relevant berührt würden. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn Handlungen gegen die körperliche Integrität, das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder auch Diebstahlsdelikte vorlägen.


Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft jetzt hervorhob, waren an der Einstellungsverfügung der ermittelnde Staatsanwalt, der Abteilungs- und der Behördenleiter sowie die Generalstaatsanwaltschaft beteiligt. Ausdrücklich verwies die Behörde auf das Grundgesetz, wonach jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze selbstständig ordne und verwalte. Zu diesem Autonomiebereich gehörten die innere Organisation, das kirchliche Finanzwesen und die Vermögensverwaltung sowie eine eigene, den staatlichen Rechtsschutz verdrängende Gerichtsbarkeit.

Somit handele es sich bei der internen Vermögensverwaltung des Limburger Bischöflichen Stuhls, der bei den Baumaßnahmen auf dem Domberg die Bauherrschaft innegehabt und den Löwenanteil der Kosten getragen habe, um eine innerkirchliche Angelegenheit, die sich der Beurteilung der Strafjustiz entziehe.

In den letzten Tagen hatte unter anderem der Münsteraner Kirchenrechter Thomas Schüller den Verzicht der Limburger Staatsanwaltschaft auf ein strafrechtliches Verfahren gegen Tebartz-van Elst kritisiert. Die Kirchen seien eben «kein Staat im Staat», hatte Schüller betont.

Zugleich hatte das Bistum Limburg bestätigt, dass es Schadenersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof fordert. Innerkirchlich zuständig ist das Gericht der Römischen Rota, das zweithöchste Gericht der katholischen Kirche. Noch allerdings ist nicht entschieden, ob ein kirchliches Verfahren eingeleitet wird.

Hessenschau: Limburger Bischofshaus öffnete Journalisten die Pforten - kurzer Rundgang


Das Bistum Limburg stellt das Bischofshaus in einem ausführlichem Video vor


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Limburger Dom (c) Bistum Limburg


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Tebartz-van Elst

  1. „Nach Missbrauchs-Skandal wirkt Badewannen-Diskussion lächerlich“
  2. Früherer Limburger Bischof Tebartz bei Exerzitien des Papstes
  3. Tebartz-van Elst wirbt für «Mut zur Identität» in der Kirche
  4. Tebartz-van Elst nimmt an Fastenexerzitien des Papstes teil
  5. Tebartz-van Elst äußert sich erstmals wieder: Barmherzigkeit ist alles
  6. Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz leisten
  7. Zeitung: Papst gegen Schadenersatz durch Tebartz- van Elst
  8. «Bild»: Bistum Limburg will Schadensersatz von Tebartz-van Elst
  9. Bischof Tebartz-van Elst in geändertem Outfit
  10. Tebartz-van Elst neu im Mitarbeiterverzeichnis - und mit Bart







Top-15

meist-gelesen

  1. Die Liebe als Mitte des Glaubens: Das Gebot, das den ganzen Menschen umfasst
  2. „Unwahrscheinlich aber eindeutig: Gemeinsamkeiten zwischen der Piusbruderschaft und Priesterinnen“
  3. Belgien: Anteil der Euthanasiefälle in den letzten fünf Jahren verdoppelt
  4. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe
  5. USA: Zahl der Teenager-Mädchen, die sich als lesbisch oder bisexuell bezeichnen, sinkt stark
  6. Patrozinium im Mailänder Dom, während draußen Explosionen und Sirenen zu hören sind
  7. War der katholische Soldat Gus March-Phillipps (+1942) ein Vorbild für die Filmfigur James Bond?
  8. „Lourdes ganz nah: Komm und begegne der heiligen Bernadette“
  9. Papst beruft Wiener Uni-Professor Tück in die Internationale Theologenkommission
  10. Papst sprach auch mit Selenskyj über Lage in Frontstadt Oleschky
  11. Apostolisch und nix anderes
  12. Die Bibel schweigt nicht zur Abtreibung. Es gibt die Zehn Gebote: Du sollst nicht töten!'
  13. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“
  14. "Ministrant Putins": Tück übt scharfe Kritik an Moskauer Patriarch
  15. „Mehr Katholiken in Afrika als in Europa“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz