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Limburger Staatsanwaltschaft bekräftigt ihre Rechtsauffassung

29. Juli 2015 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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War es richtig von der Staatsanwaltschaft in Limburg, kein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einzuleiten? Die Behörde wehrt sich jetzt gegen die Kritik aus den letzten Tagen.


Limburg (kath.net/KNA) Die Limburger Staatsanwaltschaft hält ihre Entscheidung weiterhin für richtig, kein förmliches Ermittlungsverfahren gegen den früheren Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einzuleiten. Auch wenn es in den letzten Tagen von verschiedenen Seiten Kritik an der nun ein Jahr zurückliegenden Entscheidung gegeben habe, habe sich an der damaligen Rechtsauffassung nichts geändert, betonte ein Sprecher der Behörde am Dienstag auf Anfrage.

Die Staatsanwaltschaft hatte seinerzeit über mehrere Strafanzeigen zu entscheiden, in denen der Vorwurf der Untreue erhoben worden war im Zusammenhang mit dem umstrittenen rund 31 Millionen teuren Bau des bischöflichen Wohn- und Dienstsitzes auf dem Limburger Domberg.

Die Behörde hatte das Verfahren eingestellt und in der Begründung ausgeführt, dass zwar etliche Verstöße gegen innerkirchliches Recht festgestellt worden seien, dass diese jedoch nicht zu einer möglichen Strafbarkeit führten. Bei innerkirchlichen Entscheidungen und Verhaltensweisen komme eine Strafbarkeit nur dann in Betracht, wenn außerkirchliche Belange strafrechtlich relevant berührt würden. Das sei zum Beispiel dann der Fall, wenn Handlungen gegen die körperliche Integrität, das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung oder auch Diebstahlsdelikte vorlägen.


Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft jetzt hervorhob, waren an der Einstellungsverfügung der ermittelnde Staatsanwalt, der Abteilungs- und der Behördenleiter sowie die Generalstaatsanwaltschaft beteiligt. Ausdrücklich verwies die Behörde auf das Grundgesetz, wonach jede Religionsgesellschaft ihre Angelegenheiten innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze selbstständig ordne und verwalte. Zu diesem Autonomiebereich gehörten die innere Organisation, das kirchliche Finanzwesen und die Vermögensverwaltung sowie eine eigene, den staatlichen Rechtsschutz verdrängende Gerichtsbarkeit.

Somit handele es sich bei der internen Vermögensverwaltung des Limburger Bischöflichen Stuhls, der bei den Baumaßnahmen auf dem Domberg die Bauherrschaft innegehabt und den Löwenanteil der Kosten getragen habe, um eine innerkirchliche Angelegenheit, die sich der Beurteilung der Strafjustiz entziehe.

In den letzten Tagen hatte unter anderem der Münsteraner Kirchenrechter Thomas Schüller den Verzicht der Limburger Staatsanwaltschaft auf ein strafrechtliches Verfahren gegen Tebartz-van Elst kritisiert. Die Kirchen seien eben «kein Staat im Staat», hatte Schüller betont.

Zugleich hatte das Bistum Limburg bestätigt, dass es Schadenersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof fordert. Innerkirchlich zuständig ist das Gericht der Römischen Rota, das zweithöchste Gericht der katholischen Kirche. Noch allerdings ist nicht entschieden, ob ein kirchliches Verfahren eingeleitet wird.

Hessenschau: Limburger Bischofshaus öffnete Journalisten die Pforten - kurzer Rundgang


Das Bistum Limburg stellt das Bischofshaus in einem ausführlichem Video vor


(C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Foto Limburger Dom (c) Bistum Limburg


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Lesermeinungen

  1. August 2015 
 

"Sparen und Erneuern"

Ich wusste als Aussenstehender nicht, das im Bistum Limburg ein umfassendes Sparprogramm angesagt war und immer noch ist.

"Strikte Budgetkontrolle", dieser Begriff fiel mehrmals in mehreren Pressebeiträgen.

Ausserdem wurde behauptet, dass in einzelnen Kirchen kein Geld mehr für die Heizung zur Verfügung stand.

Dank diesem weisen Entscheid kann die Staatsanwalt viel Geld durch eine unnötige Untersuchung sparen.


0
 
 edithusluxus 29. Juli 2015 
 

Limburg

Wäre es nicht gerecht, wenn alle beteiligten Nachzahlen müssten. Bischof T.v.E. trägt nicht allein Schuld, alle, alle tragen dazu bei und sollten zahlen.
Warum siehst du den Splitter im Auge des Anderen und den Balken in deinem Auge???? Und der Bau ist
noch lange kein Protzbau. Die Presse und viele "Römer" pressen den gepressten Tebarts aus. Wie jammerschade. Wie kann ein Bischof allein schuldig sein? Niemals!!!!! Und vergib uns unsere Schuld.


7
 
  29. Juli 2015 
 

Na, da wird Daniel Deckers bestimmt jetzt wieder ganz blau vor Wut

Hatte er doch erst kürzlich noch der Limburger Staatsanwaltschaft unterstellt, nicht ordentlich zu arbeiten.

Aber für Deckers bleibt er natürlich ein "Täter", vielleicht schon deshalb, weil er den Wetzlarer Priester Peter Kollas
im August 2008 vom Amt des Bezirksdekans abberief, weil dieser zusammen mit einem evangelischen Pfarrer ein gleichgeschlechtliches Paar im Wetzlarer Dom gesegnet hatte oder er 2010 verbot, mit dem Schwangerenberatungsverein Donum Vitae weiter zusammenzuarbeiten.

Hier sollte nicht vergessen werden, dass sich Bischof Kamphaus Rom hartnäckig widersetzte.

In Limburg herrscht zumindest in Teilen der Geist des "Priesterrates" "Hofheimer Kreis", der durch sehr eigenwillige "Wir sind Kirche" Thesen immer mal wieder medial von sich Reden machte.

Dass die Staatsanwaltschaft sich nicht zum Handlanger progressiver Kirchenkreise macht, ist eigentlich selbstverständlich.


20
 
 Theodor69 29. Juli 2015 
 

Bin zwar kein Jurist,

aber ich wüsste nicht, was die Staatsanwaltschaft in dieser Causa interessieren soll. Dennoch kann es nicht als Beleg dafür verwendet werden, dass der Bischof unschuldig sei.
Anders war die Sache mit der eidesstattlichen Versicherung. Das war natürlich strafrechtlich relevant und daher auch auch die Justiz gehandelt.


5
 
 AlbinoL 29. Juli 2015 

Thomas Schüller

versuchte von Anfang an alles mögliche gegen den Bischof.
Vielleicht wäre ein Hintergrundbericht hier auf kath.net über diese scheinbar sehr unchristlich handelnde Person angebracht.


24
 
 M.Schn-Fl 29. Juli 2015 
 

@resistance

Wann haben denn die Römer welches vernichtende Urteil über den Bischof gefällt? Können Sie das mal belegen? Etwa indem sie ihn an die römische Kurie berufen haben? Und welchen Kronzeugen bitte meinen Sie?


26
 
  29. Juli 2015 
 

Tja, erinnert ein wenig

an die Verhandlung vor Pontius Pilatus.


11
 
  29. Juli 2015 
 

PEINLICH!!!

Im Klartext: Die weltliche Gerichtsbarkeit sagt: "Für eure innerkirchlichen Grabenkämpfe sind wir nicht zuständig".


22
 
 Waldi 29. Juli 2015 
 

Das ist natürlich eine herbe...

Enttäuschung für die hasserfüllten Feinde von Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst. Auch wenn für die Staatsanwaltschaft "kein Grund für eine mögliche Strafbarkeit vorliegt", werden seine Gegner nicht minder kräftig nachtreten. Der Urheber dieser Hetzkampagne, Johannes zu Eltz, hat sich völlig aus dem Staub gemacht! Es scheint so, dass ihn heute im Nachhinein das eigene Gewissen mehr plagt als der größte Widersacher seiner priesterlichen Laufbahn, nämlich Tebartz-van Elst.


24
 
 Herbert Klupp 29. Juli 2015 
 

Unter Bischof Tebarz

wurde ein Ensemble von 10 Gebäuden hervorragend restauriert. In Fachkreisen anerkannt. Die 31 Millionen Euro stehen gut da, der Wert ist da. Die Planungen dafür gab es schon vor Bischof Tebarz. Der Renovierungsbedarf war enorm (Bischof Kamphaus hat nichts gemacht). Millionenverluste gehen vor allem auf das Konto raffgieriger Berater und Firmen, welche "die Kirche" immer noch (und immer wieder) als Milchkuh ("die sind doch reich, die Kirche") mißbrauchen. Deren überhöhten Forderungen hat man zuwenig entgegengesetzt. Bis heute ist das zuwenig aufgeklärt. Ansonsten ist Bischof Tebarz nichts vorzuwerfen. Antirömische kirchliche Limburger Kreise haben (aus bösen Motiven heraus) den Bischof in mediales Feuer gestellt. Die Journalisten haben dankbar diesen wenig wehrhaften Mann in die Pfanne gehauen. "Protzbischf" heißt er bis heute bei jeder Erwähnung in der "BILD". Und die anderen Medien ziehen (immer noch) mit. Eine einzige Verleumdungsorgie.


34
 
 Herbert Klupp 29. Juli 2015 
 

Was für ein angebliches Urteil der "Römer" ???


13
 
 Marc Aurel 29. Juli 2015 
 

Alles andere wäre auch sehr bedenklich

Ich denke, wir können darauf vertrauen, dass sich die Staatsanwaltschaft im Strafrecht sehr gut auskennt und am besten beurteilen kann, ob ein Anfangsverdacht und Anklage erhoben wird besteht. Und selbst dann ist es ja noch ein weiter Weg bis zu einer Beurteilung. Da gibt es nichts zu kritisieren.


10
 
  29. Juli 2015 
 

Die Römer haben ein vernichtendes Urteil über den früheren Bischof Limburgs gefällt.
Viele sind konsterniert. Nun hat die Spiegel-Presse mit ihrer Hetze einen Kronzeugen, wie sie ihn sich nicht besser wünschen könnte!
War das gewünscht?


0
 

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