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Kunst des Sterbens, nicht des Tötens

9. November 2015 in Kommentar, 19 Lesermeinungen
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Bundestag entscheidet: Erlaubt ist aktive Assistenz der Selbsttötung durch nahestehende Personen, die den „letzten Willen“ des Sterbenden erfüllen wollen, sollen oder können. Jetzt „dürfen“ sie. kath.net-Kommentar von Prof. em. Wolfgang Ockenfels OP


Berlin-Bonn (kath.net/pl) Nur die organisierte, geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid ist künftig strafrechtlich verboten. Das hat der Deutsche Bundestag am Freitag, dem 6. November, mit breiter Mehrheit entschieden. Nicht rechtlich verboten, sondern zulässig und erlaubt ist hingegen die aktive Assistenz der Selbsttötung durch nahestehende Personen, die den „letzten Willen“ des Sterbenden erfüllen wollen, sollen oder können. Jetzt „dürfen“ sie.

Aber aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln? Eignen sich die ebenso tötungsbereiten wie dilettantischen nahestehenden Personen überhaupt für die Tötungspraxis? Sind sie dazu überhaupt hinreichend ausgebildet? Welche Tötungsmittel sind als zielführend zu empfehlen? Sind die entsprechenden Gifte in Apotheken frei erhältlich? Kann ein Missbrauch – etwa zu Erbschaftszwecken – ausgeschlossen werden?

Natürlich nicht. So dass der Ruf nach zweckrationaler Professionalisierung des Tötungsvorhabens alsbald auch das Bundesverfassungsgericht erreichen wird. Das wird – nach dem bewährten Modell der Abtreibung: „rechtswidrig, aber straffrei“ – vermutlich im Sinne einer „Beratungslösung“ entscheiden. Dass es nämlich irgendwelchen Kontroll- und Beratungsgremien übertragen wird, entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen auszustellen. Wie gehabt. Trotz der Interventionen von Johannes Paul II., die es den katholischen Beratungsstellen untersagten, Lizenzen zur Tötung ungeborener Kinder zu erteilen. Aber was kümmert die offizielle deutsche katholische Kirche, die ganz auf Barmherzigkeit eingestellt ist, die klassische Gerechtigkeitslehre dieser Kirche? Und die naturrechtlichen Normen des Abendlandes? Nur sehr wenig, wie es scheint.

Anders ist es nicht zu verstehen, dass auch die Deutsche Bischofskonferenz, politikkonform repräsentiert durch Seine Eminenz Reinhard Marx, in ökumenischer Eintracht mit „der“ evangelischen Kirche und dem „Zentralkomitee“ der deutschen Katholiken, die Bundestagsentscheidung als „eine Entscheidung für das Leben und für ein Sterben in Würde“ bezeichnet hat. Das war wohl eine etwas vorschnelle Bewertung, die mit einer realistischen Wahrnehmung und sozialethischen Bewertung nicht viel zu tun hat.

Legalisiert wurde die Freigabe des assistierten Suizids durch eine parlamentarische Mehrheit. Legitimiert wurde sie durch Begriffe wie Selbstbestimmung, Autonomie und Solidarität. Und abgesegnet wurde sie durch „die Kirchen“, die sich aber wohl kaum über die wahrscheinlichen Folgen im Klaren waren. Sie haben sich lediglich gegen die „geschäftsmäßige“ Beihilfe zur Selbsttötung ausgesprochen. Die moraltheologischen Einwände gegen die Selbsttötung als solche und die Beihilfe dazu sind wohl völlig in Vergessenheit geraten.

Jeder Mensch, auch der ungeborene, alte oder schwerkranke Mensch, hat ein Recht auf Leben und Unversehrtheit, das nicht willkürlich verletzt werden darf. Dieses Recht hat Vorrang vor dem Selbstbestimmungsrecht, das keineswegs die eigene Tötung impliziert, sondern höchstens das Recht auf ein „menschenwürdiges“ Sterben. Inzwischen ist der Begriff der Menschenwürde so verkommen, dass er zur Rechtfertigung der Tötung benutzt wird.


Wie der Beginn des Lebens, so ist auch das Lebensende heute zunehmend der subjektiven Verfügbarkeit ausgesetzt. Die Zehn Gebote enthielten noch die Verheißung: „Auf dass es Dir wohlergehe und Du lange lebst auf Erden.“ Und das fünfte der Zehn Gebote verbietet den Mord, die ungerechte Tötung, wozu auch die Selbsttötung zählt. Aber wozu ein langes Leben, wenn es keinen transzendenten Sinn mehr hat? Es willkürlich zu beenden, wenn es nicht mehr als „lebenswert“ gilt, ist die Kehrseite jener fixen Idee, die das ewige Leben schon im Diesseits finden will. Aktive Selbsttötung und Sterbe-„Hilfe“ sind zu einer bedrohlichen Option geworden, auch für manche Ärzte, die den Hippokratischen Eid (400 v.Chr.) nicht mehr ernst nehmen. Demnächst wird man wohl - unausgesprochen, weil zynisch - geneigt sein, die „autonome Euthanasie“ auch als Beitrag zur Sanierung des überforderten Renten- und Gesundheitssystems zu akzeptieren.

Im Übrigen erscheint der Tod nicht mehr als irgendwie natürlich oder gottgewollt, sondern als ein biologischer Defekt, mithin als Versagen der Wissenschaft und der medizinischen Praxis. Zugleich ist auch unser Gesundheitssystem paradox: Einerseits strebt es die Lebensverlängerung mit allen verfügbaren Mitteln und um fast jeden Preis an. Da dieser letztlich nicht bezahlt werden kann, droht andererseits die aktive Euthanasie, die natürlich nicht mit Kostengründen, sondern mit dem unzumutbaren Leiden gerechtfertigt wird. In einer Gesellschaft jedoch, die immer älter, dabei aber nicht gesünder wird, lässt der Gesundheitsmarkt zwar gewaltige Zuwachsraten erwarten, aber ebenso nimmt die Bereitschaft der Jüngeren ab, für die wachsenden Kosten aufzukommen.

Dagegen hat sich die christliche Caritas immer für das Leben der Schwächsten einzusetzen. Dazu gehören heute vor allem die ungeborenen Kinder und die pflegebedürftigen Alten. Es zeigt sich, dass es von der Abtreibung zur aktiven Sterbehilfe nur ein kleiner Schritt ist. Einstweilen geht es beim Thema „Euthanasie“ erst um die organisierte Beihilfe zur freiwilligen Selbsttötung und um die optimale Tötungsmethode. Vorgeschoben wird dabei das Motiv des Mitleids mit den Leidenden, die man nicht länger mehr so leiden sehen kann. Die einschlägigen Medien verbreiten die schockierenden Bilder und Berichte so lange, bis auch eine breite Öffentlichkeit das Leiden dieser Armen nicht mehr ertragen kann und für rasche Abhilfe sorgt. Hinter vorgehaltener Hand spricht man schon wieder von einem „lebensunwerten Leben“, als hätte man nichts aus der Nazi-Zeit gelernt. Heute zeigt sich, dass eine überzogene Lebenslust eine neue Lebensfeindschaft erzeugen kann. Dann spielt die Frage nach der ethischen und rechtlichen Zulässigkeit der Selbsttötung keine Rolle mehr: Wann wird sie zum Selbstmord und die Beihilfe dazu zum Verbrechen?

Wer zum Selbstmord bereit ist oder entsprechende Beihilfe gewährt, für den ist auch das Leben der anderen nur so viel wert, wie diese es in freier Entscheidung gerade einschätzen, es hat nichts Heiliges und Unantastbares mehr. Es zeichnet nun gerade die Hilfsbedürftigsten der menschlichen Gesellschaft aus, dass sie noch nicht, nie oder nicht mehr über ein Bewusstsein verfügen, das ihnen die freie Selbstbestimmung und die entsprechende Willenskundgebung gestattet. Wer und was entscheidet da über Sein oder Nichtsein? Das göttliche Gesetz, das vor allem den Schwachen dient, oder die Bewusstseinsmacht, die sich in den Medien durchsetzt und das Recht nach dem Kosten-Nutzen-Kalkül beurteilt?

Jetzt schon zeichnet sich in Sachen Euthanasie eine Strategie der Akzeptanz ab, die neidisch auf die niederländischen „Errungenschaften“ blickt. Die Diskussion ist ganz nach dem alten Muster der Abtreibungsdebatte gestrickt ist. Es beginnt mit dem schönfärberischen Wortgebrauch vom „humanen Sterben“, von „Selbstbestimmung“, „Erlösung“ und „Gnadentod“, auch von „Menschenwürde“ ist die Rede. Dann folgen die öffentlichen Bekenntnisse („ich habe abgetrieben“ - oder „ich habe meiner Mutter eine Spritze gegeben“), schamlose Selbstbezichtigungen also, die immer gut für eine Schlagzeile sind. Schließlich werden dann auch die Gerichte dieses Treiben akzeptieren, weil es angeblich aus reiner Barmherzigkeit geschieht und natürlich „auf Verlangen“, wenngleich das Verlangen, lästige Pflegefälle loszuwerden, sich gewöhnlich auf die Patienten überträgt, die in ihrer verzweifelten Einsamkeit keinen anderen Ausweg mehr sehen.

Wenn es in Deutschland keine gefährliche Erinnerung an die Euthanasie bei den Nazis gäbe, hätten wir schon längst Verhältnisse wie in Holland, Kanada oder Australien. Aber es war nur eine Frage der Zeit, dass die aktive private Euthanasie hierzulande legalisiert, legitimiert und straffrei gestellt wurde. Darauf kann man Gift nehmen: Nach der völligen Normalisierung der Abtreibung gibt es eine Euthanasiediskussion - mit der Forderung nach einer Pille für Oma und Opa. Die Giftlösung wurde bereits patentiert. Sie hat sich bei der Einschläferung von Tieren schon bestens bewährt und hat nun im Zuge des modernen Fortschritts weitere Bewährungsproben zu bestehen.

Die behördliche Genehmigung von Tötungsmitteln als „Medikament“ wird nicht lange auf sich warten lassen, wenn es nur gelingt, den mit Mitleid kaschierten Eigennutz der Aktivbürger zu stimulieren - unter einem Schatten, den die Überalterung der Gesellschaft vorauswirft. Der Opportunismus von Politikern und Bürokraten stellt sich dann von alleine ein. Auch hier, wird es heißen, dürfe nicht bestraft, sondern müsse beraten werden. Nur die Kirche wird vielleicht noch zögern, die notwendigen Scheine auszustellen.

Das memento mori der Christen enthält die gefährliche und meist verdrängte Gewissheit: Der Tod holt uns alle ein, früher oder später. Über das Thema „Lebensende“, also über Sterben und Tod nachzudenken und zu reden, gilt vielen als unangenehm. Als peinlich nicht selten auch denen, die „beruflich“ damit zu tun haben. Das hängt damit zusammen, dass auch die an ein ewiges Leben Glaubenden diese „letzten Dinge“ noch nicht sub specie aeternitatis, also in großer Gelassenheit betrachten, sondern aus der Perspektive lebendiger Menschen, die sehr an ihrem Leben hängen und jeden Gedanken an den eigenen Tod, der sie aus der gewohnten Lebensbahn wirft, gerne verdrängen.

Der Tod ist zunächst für die meisten ein ungeheurer Resignationsfaktor, und das Sterben eine Katastrophe. Für die christliche Sinngebung kommt es darauf an, wie Sterben und Tod angenommen und für das ewige Leben freigesetzt werden können. Die Vertreibung aus dem Paradies, das keinen Tod kannte, kam durch die „Sünde Adams“ zustande, durch die Versuchung zur Ursünde, zu einem „Gotteskomplex“: „eritis sicut Deus“, nämlich selber zu sein wie Gott, also sich zum Herrn aufzuschwingen über Leben und Tod. Von dieser Versuchung werden wir gegenwärtig besonders stark heimgesucht. Und hierin erweisen wir uns als besonders erlösungsbedürftig.

Für die Sinnerfüllung unseres Lebens notwendig wäre eine „ars moriendi“, nämlich eine Einübung in die Kunst des Sterbens, nicht des Tötens. Das Christentum hält einige gute Ratschläge und Gnadenmittel für die noch Lebenden parat, angesichts des sicheren Todes mit dem Leben besser zurecht zu kommen. Denn die sichere Erkenntnis, dass wir irgendwann alle tot sind, enthält die Verheißung eines sinnvollen Lebens, das nicht mit dem Tode endet, sondern noch einer ungeahnten Steigerung fähig ist.

Der Dominikanerpater Wolfgang Ockenfels (Foto) ist Professor em. für Christliche Sozialwissenschaft an der Theologischen Fakultät Trier.

Prof. Ockenfels 2012 beim Kongress FREUDE am GLAUBEN in Aschaffenburg


Foto Prof. Ockenfels: © www.theo.uni-trier.de


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Lesermeinungen

 Lemans 10. November 2015 
 

Hinweis: DBK-Text

Hier der Hinweis auf den Text der der katholischen Bischöfe vor der Abstimmung: http://www.dbk-shop.de/media/files_public/lntyoelmjlkk/DBK_Sterben-in-Wuerde-2014.pdf
Ich meine, da steht ganz eindeutig:
"Aus ethischer Sicht ist die
Beihilfe zur Selbsttötung – sowohl durch Organi­sationen als auch durch Ärzte und andere nahe
stehende Personen – abzulehnen..."


3
 
 Lemans 10. November 2015 
 

Hinweis auf den DBK-Text

Hier der Verweis auf die Stellungnahme der katholischen Bischöfe vor der Abstimmung: http://www.dbk-shop.de/media/files_public/lntyoelmjlkk/DBK_Sterben-in-Wuerde-2014.pdf
Ich lese da ganz eindeutig:

"Aus ethischer Sicht ist die
Beihilfe zur Selbsttötung – sowohl durch Organi­
sationen als auch durch Ärzte und andere nahe
stehende Personen – abzulehnen."


3
 
 Lemans 10. November 2015 
 

Strafrecht oder nicht ? Konsequent bleiben !

@Micha1984
Verstehe Ihr Anliegen ! Aber wie wollen Sie Herrn Kusch und all den gewerbsmäßigen Sterbehilfeorganisationen begreiflich machen, dass er nicht zum Tod helfen darf, Angehörige aber schon. Das ist inkonsequent, und da ist zu verstehen, dass Kusch & Co eine Klage anstreben.
Diese Problematik hatte ja auch schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags gesehen und nur den Dörflinger/Sensburg/Hüppe-Entwurf als verfassungskonform eingestuft.


4
 
 leibniz 10. November 2015 
 

Lieber Micha, Sterbende werden sich aber gedrängt fühlen, aus dem Leben zu scheiden. Warum glauben Sie Leuten nicht, die mit Sterbenden arbeiten? Lesen Sie Bücher von Kübler -Ross und Cecily Saunders! Sterbende wollen gut behandelt werden und nicht Selbstmord begehen. Schuld und Sünde? Gibt es nicht mehr in unserer Gesellschaft. Haben wir den gar nichts aus der Freigabe der Abtreibung gelernt. Die meisten Frauen wollen nicht abtreiben; sie werden jedoch von ihrer Umgebung im Stich gelassen. Würde es unseren Politikern mehrheitlich um Würde gehen, dann unternähmen sie etwas gegen die katastrophalen Zustände in der Pflege. Gehen Sie einen Tag in ein Pflegeheim und schauen Sie sich an wie unsere Alten behandelt werden. Ich arbeite in einem Heim, in dem die Qualität der Pflege weit über dem Durchschnitt liegt.Trotzdem würde ich meine Mutter nur im äußersten Notfall dort hin schicken.


5
 
 Micha1984 9. November 2015 

Strafrecht ist ein scharfes Schwert!

Ich bin froh, dass Beihilfe zu einem Suizid nicht unter Strafe gestellt worden ist. Verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin auch für Lebensschutz und für die Achtung der Würde jedes Menschen als Geschöpf Gottes.
Aber Beihilfe zum Suizid war bislang nicht strafbar und es ist auch gut so. Die Entscheidung eines Angehörigen einem Verwandten bei seinem Suizid zu helfen ist eine schwierige Entscheidung, die mit Schuld und Sünde behaftet ist. Muss sie aber gleich unter Strafe gestellt sein. Der Mensch begeht schließlich trotzdem noch Selbstmord, er wird nicht gemordet, in den Tod getrieben oder sonst irgendwas. Solche Handlungen wären ja sofort wieder strafbar.


2
 
 Waldi 9. November 2015 
 

Ich bin mit @leibniz...

völlig einer Meinung: " Pater Ockenfels ist - wie immer - brillant"! Auch in Bezug auf folgenden Satz:
"Und bitte auch den Gesetzestext genau lesen. Er suggeriert, nur die geschäftsmäßige Beihilfe sei verwerflich, diejenige durch Nahestehende nicht".
Bösartig zugespitzt könnte man sagen: Das gewerbliche Töten von Außen ist verboten, (welch ein gnadenhafter Schutzschild), aber innerhalb des Familienclans ist es bei schlagkräftiger Begründung erlaubt, die sich bei erfinderischen Geistern zweifellos finden lässt. Ich habe an anderer Stelle kürzlich mit Erleichterung darauf hingewiesen, dass bei mir keine Erbmasse zu erwarten ist, für die es sich lohnen würde, mich meuchlings um die Ecke zu bringen!

N.B. Sorry. Nur den Namen von Prof. Ockenfels habe ich falsch geschrieben, weil bei der Überschrift fälschlich "Ockenfeld" steht.


3
 
 Waldi 9. November 2015 
 

Dass sogar Politiker von Parteien...

mit dem "C" vorne dran, genau so wie die ev. Kirche, das "ZdK", die gottlosen Roten, Gelben, Grünen und Linken das Töten als Menschenrecht pervertieren, ist nicht verwunderlich. Hat doch das "C" jede Bedeutung verloren. Aber dass die DBK mit dem Brandzeichen von Kardinal Marx auch noch den Segen dafür spendet, das ist ein dicker Hund. Wie lange wird es noch dauern, bis diese DBK nicht nur das Töten von Menschen vor dem natürlichen Tod absegnet, sondern auch das Töten von Kindern vor der Geburt. Wer soll entscheiden, welcher Mensch höher oder niedriger bewertet werden soll, der alte noch lebende auf der Abschussliste, oder das noch nicht geborene Kind?
Diese von Prof. Ockenfeld gestellte Frage muss doch jeden beunruhigen, auch solche, die noch nicht an der Schwelle des Todes stehen!
Zitat: "Welche Tötungsmittel sind als zielführend zu empfehlen? Sind die entsprechenden Gifte in Apotheken frei erhältlich? Kann ein Missbrauch – etwa zu Erbschaftszwecken – ausgeschlossen werden"?


4
 
 kathleser 9. November 2015 
 

An alle, die das Gesetz beschlossen haben

Ihr seid noch keine " Alten und Kranken", aber das wird schneller der Fall sein, als ihr denken könnt.


7
 
 Autonomos 9. November 2015 
 

Ökumene: am Tiefpunkt moralischer und theologischer Argumentation

„Jeder Mensch, auch der ungeborene, alte oder schwerkranke Mensch, hat ein Recht auf Leben und Unversehrtheit.“ Diesem Recht entspricht dann wohl die Pflicht aller anderen Subjekte, das Lebensrecht zu achten. Ohne Ausnahme! Und nun faseln ausgerechnet Vertreter der christlichen Kirchen in ökumenischer Verblendung von „Selbstbestimmung, Autonomie und Solidarität“, wenn ein Mensch unter Assistenz seiner Lieben vor seiner Zeit um die Ecke gebracht wird. - Das christliche Liebesgebot gilt ohne Wenn und Aber. Es enthält keinerlei Befugnis, einen Menschen aus Liebe zu töten oder ihm bei der Selbsttötung zu „assistieren“. Das Gegenteil ist richtig. Nach dem neuen Gesetz haben jetzt die, die als Erben ggf. die größten Vorteile aus dem Abscheiden eines Menschen ziehen, einen Freifahrtschein, den Erbfall möglichst schnell herbeizuführen. - Eine Schande, wie weit sich inzwischen auch schon hochrangige Kirchenleute dem politischen Zeitgeist bequem machen, statt ihn an den Pranger zu stellen.


8
 
 elmar69 9. November 2015 
 

@leibnitz

Die Politik mochte die Regelung nicht, die erste Sorge war es, dass das nun verbotene doch noch finanziert wird. Das ist leider ein gänzlich anderes Signal als das Urteil des BVG.

Das "rechtswidrig aber straffrei" ist inzwischen durch die Neuregelungen im StGB in Deutschland nicht mehr geltendes Recht.


0
 
 elmar69 9. November 2015 
 

@julifix

das Konstrukt "rechtswidrig aber straffrei" ist im Kern bei Schwangerschaftsabbrüchen eigentlich garnicht so schlecht, wenn es denn konsequent umgesetzt würde:

- öffentliche Krankenkassen und staatliche Stellen dürfen keine rechtswidrigen Handlungen finanzieren.

- Wenn durch den Eingriff Komplikationen eintreten, ist der Arzt dafür voll haftend, ein Schadenersatz aus unerlaubter Handlung ist sogar von der Restschuld-Befreiung einer Privatinsolvenz ausgeschlossen.

- Die Lohnfortzahlung für den Arbeits-Ausfall muss natürlich auch von den rechtswidrig handelnden getragen werden.

Insgesamt ist das schon eine recht deutliche Ablehnung.

Die Idee keine strafrechtlichen Konsequenzen folgen zu lassen begründet sich daher, dass bei einer Abtreibung immer eine verzweifelte Frau beteiligt ist, die ein Leben lang mit der von ihr getroffenen Entscheidung klarkommen muss.


4
 
 elmar69 9. November 2015 
 

Ein kleiner Schritt

Die Neuregelung ist zwar nur ein kleiner Schritt, dürfte aber der Gefahr, dass der "Selbstmordwille" gefördert wird etwas entgegenwirken.

Nach der Neuregelung darf es nicht so sein, dass ein Schwerkranker mit den Broschüren von Selbstmord-Helfern konfrontiert wird. Diese Verschlimmerung der Lage wurde abgewendet.

Durch das Gesetz wird nichts erlaubt, was vorher verboten war, es wird aber einiges Verboten, was vorher erlaubt war: Das organisierte Anbieten des Todes.


4
 
 julifix 9. November 2015 

Ich kann..

rechtswidrig, aber straffrei nicht mehr hören!
Ich klage jetzt auf straffreien Diebstahl...oder so... ;-)
Was soll den diese Absurdität


10
 
 follower 9. November 2015 

Wenn ich

die Entwicklung in den politischen Entscheidungsgremien beobachte, bekomme ich ein beklemmendes Gefühl. Es stellt sich deshalb ein, weil ich ein christlich geprägtes Gewissen habe. Die Ausführungen von Herrn Prof. Ockenfels geben mir Recht; es stellt sich ein Gefühl der Erleichterung ein. Ich denke, dass das göttliche 5. Gebot einem jeden ins Herz geschrieben steht, dass es aber wieder der selbe Verführer ist, der sich süßer Früchte bedient, die in Form von Verbalien anbieten, mittels derer man ganz leicht den Willen Gottes relativieren kann. Die politisch Verantwortlichen stellen fest, dass diese Frucht wohl süß ist und gut schmeckt, also her damit. Tand, Tand, ist das Gebilde von Menschenhand. Aber Menschen, die die Stimme des Herrn gehört haben, können da nicht zustimmen. Erschreckend, wie weit sich der Episkopat (mit Ausnahmen) schon aus seiner Verkündigungsverantwortung davongestohlen hat. Adam lässt sich wieder von Eva bezirzen und greift zu.


4
 
 Dottrina 9. November 2015 
 

Danke, Herr Prof. Ockenfels!

Eine sehr gute Analyse, die ich ebenso sehe. Da fragt man sich doch unwillkürlich, wenn alles, was nur nach Nazi-Vergangenheit riecht, zu Recht verurteilt wird, aber nun ähnliche Nazi-Praktiken (Euthanasie) angewandt werden sollen, wenn auch etwas mehr durch die Hintertür? Was sind das doch für gottlose, verlogene Menschen, die diesem Treiben keinen Einhalt gebieten?


9
 
 Lemans 9. November 2015 
 

Vielen Dank !

Vielen Dank an Prof. Ockenfels!
Wir geben uns viel zu schnell mit "schwammigen" Entscheidungen der Mehrheit der Politiker (nur 37 Abgeordnete haben für den konsequenten Entwurf des Kolping-Bundesvorsitzenden Thomas Dörflinger MdB gestimmt) und dieser leider lauen Stellungnahme von DBK, ZdK und EKD ab und gehen zur Tagesordnung über. "Du sollst nicht töten" gilt eben nicht nur für gewerbsmäßige Tötungsvereine, sondern auch für Ärzte und Nahestehende. Schade ! Im DBK-Flyer "Sterben in Würde" steht etwas, was ganz klar in die Richtung Dörflinger-Entwurf geht: “Aus ethischer Sicht ist die Beihilfe zur Selbsttötung -
sowohl durch Organisationen als auch durch Ärzte und andere nahstehende Personen – abzulehnen.” Wie kommt es nun zu der positiven Würdigung des Bundestagsbeschlusses ?


9
 
 kreuz 9. November 2015 

danke P. Ockenfels

"Inzwischen ist der Begriff der Menschenwürde so verkommen, dass er zur Rechtfertigung der Tötung benutzt wird."

der böse Witz, daß Menschen ab 67 (Rente) auch bei rot über die Straße gehen dürfen oder auf der Autobahn spazieren, ist nicht mehr weit von der barmherzigen deutschen Wirklichkeit entfernt.
zuende gedacht bedeutet diese Art Barmherzigkeit, daß die Menschen, wenn sie nicht mehr im Konsumgetriebe teilnehmen können (sei es aus Krankheit oder Alter), das Gefühl bekommen, unendlich lästig und teuer zu sein. und wer kann bei diesem Gefühl schon wissen, ob die Entscheidung zur Selbsttötung "aus freien Stücken" ist??
und jetzt würde ich vorschlagen, erst zu raten, wer den folgenden Satz geseagt hat, bevor er im link gelesen wird:
"...sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, daß nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann."

www.gedenkort-t4.eu/de/vergangenheit/aktion-t4


5
 
 Wagenburgler 9. November 2015 
 

Beihilfe zur Selbsttötung wurde eingeschränkt

Schon wieder eine Stellungnahme, die behauptet, der Deutsche Bundestag habe am 6.11. die Beihilfe zum Selbstmord erlaubt. Diese Beihilfe ist in Deutschland seit vielen Jahrzehnten straffrei. Die Straffreiheit wurde jetzt durch das Verbot der "geschäftsfmäßigen" Beihilge eingeschränkt, der Lebensschutz also - in wenig - verbessert. Das erklärt immerhin ein wenig die positive Stellungnahme der Bischöfe, die gleichwohl, da hat Pater Ockenfels recht, eine grundsätzliche Verurteilung des Selbstmordes vermissen lässt.


5
 
 raph 9. November 2015 
 

Herr erbarme Dich!

Möge Gott Erbarmen haben mit all jenen, die sich jetzt berechtigt, gedrängt, genötigt... fühlen selbst Hand an zu legen und Leben auszulöschen. Ebenso mit all jenen, an denen nun Hand angelegt wird


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