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| ![]() Schwedens Ministerpräsident: Pastoren müssen Homo-Paare trauen30. Juni 2017 in Chronik, 15 Lesermeinungen Die evangelisch-lutherische Schwedische Kirche hat die Homo-Ehe bereits im Jahr 2009 eingeführt. Bis jetzt gibt es eine Gewissensklausel, die es Priestern erlaubt, keine Trauungen Homosexueller durchführen zu müssen. Stockholm (kath.net/LSN/jg) Der sozialdemokratische Politiker verglich Pastoren, die keine Homo-Ehen schließen wollten, mit Hebammen, die ihre Mitwirkung an Abtreibungen ablehnten. Ein schwedisches Gericht hat vor kurzem die Entlassung einer Hebamme für zulässig erklärt, die sich aus Gewissensgründen geweigert hatte, bei Abtreibungen mit zu wirken. kath.net hat hier berichtet: Medizin: Ethiker warnen vor Einschränkungen der Gewissensfreiheit Schweden hat die so genannte Homo-Ehe im Jahr 2009 eingeführt. Im selben Jahr hat die Schwedische Kirche Ehen für gleichgeschlechtliche Paare ermöglicht. Etwa die Hälfte der Bischöfe lehnte diese Entscheidung, die von der demokratisch gewählten Kirchensynode getroffen wurde, allerdings ab. Bis jetzt gibt es eine Gewissensklausel, die es Pastoren erlaubt, keine Trauungen gleichgeschlechtlicher Paare durchführen zu müssen. Die evangelisch-lutherische Schwedische Kirche war bis zum Jahr 2000 die Staatskirche des Landes. Heute gehören ihr etwa 62 Prozent der Schweden an. Die wesentlichen Entscheidungen werden von der Synode getroffen, deren Mitglieder von den Angehörigen der Kirche demokratisch gewählt werden. Allerdings machen nur etwa 10 Prozent der Wahlberechtigten von ihrem Recht Gebrauch. Die Mehrheit der Kandidaten wird von den politischen Parteien Schwedens aufgestellt. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuSchweden
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