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| ![]() Christliche Eltern klagen Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechtevor 35 Stunden in Familie, 1 Lesermeinung Die Behörden haben zwei der sieben Kinder der Familie bei Pflegeeltern untergebracht, obwohl sich Missbrauchsvorwürfe als haltlos erwiesen haben. Sie werfen den Eltern ‚religiösen Extremismus‘ vor. Straßburg (kath.net/jg) Die schwedische Jugendschutzbehörde entzog dem christlichen Ehepaar im Jahr 2022 die Obsorge für die beiden ältesten Töchter, nachdem die ältere der beiden in der Schule eine Beschwerde eingereicht hatte. Sie warf ihren Eltern vor, sie dürfe kein Mobiltelefon verwenden und kein Make-up tragen. Das Mädchen hat die Beschwerde mittlerweile wieder zurückgezogen. Die schwedische Behörde werfen den Eltern aber „religiösen Extremismus“ vor und begründen damit den Entzug des Sorgerechts. Die aus Rumänien stammenden Eltern, die mit ihren Kindern seit fast einem Jahrzehnt in Schweden leben, werfen den schwedischen Behörden vor, das Wohlergehen der Kinder außer Acht zu lassen, die in ihre Familie zurückkehren wollen. Die Vorwürfe wurden fallen gelassen und die Behörden konnten im Rahmen ihrer Untersuchungen keinen Missbrauch durch die Eltern feststellen. Die Behörden geben den regelmäßigen Besuch von Gottesdiensten drei Mal in der Woche, Einschränkungen bei der Verwendung von Mobiltelefonen und Make-up sowie bei Kleidung als Beweise für den Vorwurf des „religiösen Extremismus“ an. Die beiden Mädchen leiden nach Angaben ihrer Eltern sehr unter der Situation. Sie sind in wechselnden Pflegefamilien getrennt voneinander untergebracht. Die Eltern haben ihr Anliegen in Schweden vor Gericht in allen Instanzen vorgebracht, sind aber jeweils abgewiesen worden.
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