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| ![]() Amoris laetitia wäre unter Franziskus Vorgängern abgelehnt worden19. Dezember 2017 in Weltkirche, 16 Lesermeinungen New Yorker Kirchenrechtler: Hätte Franziskus das Schreiben noch als Erzbischof von Buenos Aires veröffentlicht, hätte die Glaubenskongregation festgestellt, es stehe nicht im Einklang mit dem Kirchenrecht und der katholischen Lehre. New York City (kath.net/LSN/jg) Es kann in der katholischen Lehre keinen Bruch geben. Das gilt ganz unabhängig davon, ob sie bekräftigt oder scheinbar geleugnet wird, sagte Murray wörtlich. Er erläuterte dies am Beispiel des nachsynodalen Schreibens Amoris laetitia. Wenn Amoris laetitia von Jorge Kardinal Bergoglio, dem Erzbischof von Buenos Aires, unter dem Pontifikat von Johannes Paul II. oder Benedikt XVI. veröffentlicht und nach Rom geschickt worden wäre, hätte die Glaubenskongregation festgestellt, der Inhalt stehe nicht im Einklang mit dem Kirchenrecht und der Lehre der beiden Vorgänger von Papst Franziskus. Davon sei er überzeugt, betonte Murray. Die Kirche sei jetzt in einer Situation, in welcher der Papst etwas als sein authentisches Lehramt bezeichnet hat, das als nicht in Übereinstimmung mit der katholischen Lehre stehend beurteilt worden wäre, hätte er es als Erzbischof von Buenos Aires veröffentlicht, sagte Murray. Allerdings sei auch der Papst nicht in der Lage, einfach die Lehre zu ändern, nur weil er Papst sei. Im Seminar hat man uns gesagt, dass der Papst nicht morgen aufwachen und feststellen kann, dass es eine vierte Person in der Dreifaltigkeit gibt, erinnert er sich. Gleiches gelte für die Morallehre. Es sei auch für den Papst unmöglich, zu sagen, es gibt eine Kategorie Ehebruch, die nicht länger als Ehebruch gilt. Die Lehre der Kirche habe das Ziel, den Menschen den Weg in den Himmel zu zeigen, nicht ihnen ein gutes Gefühl zu vermitteln. Wer sich wirklich gut fühlen wolle, solle im Stand der Gnade bleiben und die Lehre der Kirche beachten. Das ist die Botschaft, die derzeit in den Hintergrund rückt, sagte Murray. Nach seiner Ansicht habe Papst Franziskus seiner persönlichen Ansicht mehr Akzeptanz verschaffen wollen. Der Papst sei der Ansicht, die bisherige Praxis sei zu streng, es bedürfe einer Analyse des Einzelfalles. Dafür gebe es jedoch im Evangelium keine Grundlage, ist Murray überzeugt. Wenn ein Mann seine Frau verlässt und eine andere heiratet, begeht er Ehebruch das betrifft alle Fälle, sagte er wörtlich. Lehre und Praxis der Sakramentenspendung seien nicht zu trennen. Daher werfe die Kontroverse um Amoris laetitia tiefgreifende Probleme auf. Ich denke, die Dubia-Kardinäle haben Recht. Entweder wir finden moralische Klarheit in der Lehre der Kirche, oder wir geraten ins Chaos, warnte er. Die unterschiedlichen Reaktionen der Bischöfe verschiedener Länder hätten gezeigt, dass die Ordnung der katholischen Kirche nicht mehr klar erkennbar sei. Wie Edward Peters vertritt auch Gerald Murray die Ansicht, dass Kanon 915 des Kirchenrechts die Spendung der Eucharistie an zivilrechtlich wiederverheiratete Katholiken untersage, deren sakramentale Ehe bestehe und die nicht enthaltsam leben würden. Der Kanon sei nach wie vor in Kraft und verbindlich für alle Spender der Eucharistie, betonte er. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAmoris laetitia
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