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| ![]() Katholische Universität kündigt Unterzeichnern der correctio filialis20. Jänner 2018 in Weltkirche, 13 Lesermeinungen Zwei Unterzeichner der an Papst Franziskus gerichteten kindlichen Zurechtweisung sind von der Liste der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Katholischen Universität Mailande gestrichen worden, berichtet Marco Tosatti. Mailand (kath.net/LSN/jg) Im November 2017 hätten die beiden ein Warnung von der Katholischen Universität Mailand erhalten, weil sie die Zurechtweisung mit Hinweis auf ihre Tätigkeit an der Universität unterzeichnet hätten. Dies sei nur in akademischen Zusammenhängen erlaubt, habe die Universität betont. Dies sei nur ein Vorwand, habe ihm einer der beiden mitgeteilt. Der betroffene Wissenschaftler frage sich nun, ob die Universität alle Rechtsanwälte in Mailand zurechtweisen werde, die auf ihren Kanzleischildern ihre Verbindung zur Katholischen Universität Mailand angeben, schreibt Tosatti. Anfang Dezember habe er festgestellt, dass er von der Liste der wissenschaftlichen Mitarbeiter der Universität gestrichen worden sei. Das bedeute, dass er zumindest in den kommenden Monaten keinen Forschungsauftrag von der Universität erhalten werde. Weder er noch sein Kollege hätten eine persönliche Mitteilung über diese Maßnahme erhalten, berichtet Tosatti. Die Betroffenen wollen anonym bleiben. Die kindliche Zurechtweisung (Correctio filialis de haeresibus propagatis) wurde Papst Franziskus am 11. August 2017 übergeben und am 24. August veröffentlicht. Deren Unterzeichner fordern Papst Franziskus auf, sich von häretischen Standpunkten zu Ehe, Moral und zur Sakramentenlehre zu distanzieren, die sie in der nachsynodalen Exhortation Amoris laetitia enthalten sehen. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuAmoris laetitia
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