Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Papa Francesco – ein Papst, der die Menschen liebte
  3. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  4. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  5. US-Präsident Donald Trump reist zum Papst-Begräbnis
  6. Kritik an Richter: streng gegen Regierungskritiker, milde gegen sexuell übergriffige Asylwerber
  7. Bischof Voderholzer zum Tod von Papst Franziskus: Ein Zeuge für die „Freude am Evangelium“
  8. US-Regierung lässt negative Folgen von ‚Geschlechtsänderungen‘ erforschen
  9. Papst Franziskus wird am Samstag beigesetzt
  10. Papst Franziskus nach Überführung im Petersdom aufgebahrt
  11. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  12. Papst Franziskus starb an einem Schlaganfall und Herzversagen
  13. Bischof Hanke ruft zu neuer Perspektive auf die Auferstehung auf
  14. Vatikan veröffentlicht Testament von Papst Franziskus
  15. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister

‚Amoris laetitia’ ändert Lehre und Sakramentenordnung nicht

8. Dezember 2017 in Aktuelles, 20 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Laut Kirchenrecht seien wiederverheiratete Geschiedene von der Kommunion ausgeschlossen. Der entsprechende Kanon sei nach wie vor in Kraft. ‚Amoris laetitia’ sei im Sinn der Tradition zu interpretieren, schreibt Kirchenjurist Edward Peters.


Vatikan (kath.net/CNA/jg)
Die vor wenigen Tagen erfolgte Veröffentlichung der Orientierungshilfe der Bischöfe der Pastoralregion Buenos Aires zu „Amoris laetitia“ und eines Briefes von Papst Franziskus, in dem dieser die Richtlinien gutheißt, in den Acta Apostolicae Sedis (AAS) ändern nichts an der Lehre der Kirche und ihrer Sakramentenordnung. Das schreibt der Kirchenrechtler Edward Peters in einem Eintrag in seinem Blog vom 4. Dezember (siehe Link am Ende des Artikels).

Auch das Reskript des vatikanischen Staatssekretärs Pietro Kardinal Parolin, in dem dieser auf Wunsch des Papstes erklärt, die beiden veröffentlichten Dokumente gehörten zum „authentischen Magisterium“ von Franziskus, sei keine ausreichende Grundlage für eine Änderung des bisher Geltenden, betont Peters, der zu den Beratern des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur gehört.

Die wesentliche Grundlage für die Nichtzulassung zivilrechtlich geschiedener wiederverheirateter Katholiken finde sich im Canon 915 des Kirchenrechts, schreibt Peters. Dieser untersagt die Kommunion für alle, „die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren“.

Nur wenn Canon 915 durch eine Entscheidung des Papstes aufgehoben oder geändert oder durch eine päpstlich autorisierte „authentische Interpretation“ im Sinne des Canon 16 neutralisiert wird, ist die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene, die nicht enthaltsam leben, zulässig. „Weder der Brief des Papstes an die Argentinier noch das Dokument der argentinischen Bischöfe, nicht einmal Amoris laetitia erwähnen Canon 915“, fährt er wörtlich fort. Keines dieser Dokumente hebe Canon 915 auf oder interpretiere ihn neu. Er werde zwar auch nicht bestätigt, doch ändere das nichts an seiner Gültigkeit, schreibt Peters.


In einem weiteren Abschnitt seines Beitrages befasst sich der Kirchenrechtler mit dem korrekten Verständnis des Begriffs „authentisches Magisterium“. Das Magisterium der Kirche beziehe sich auf die Autorität der Kirche, Fragen des Glauben und der Moral verbindlich zu beantworten, aber nicht auf ihre Autorität, eine bestimmte Ordnung in Fragen des Glaubens und der Moral durchzusetzen, unterscheidet er.

Kirchliche Dokumente können sowohl lehramtliche als auch disziplinäre Teile enthalten. Nur diejenigen Dokumente beziehungsweise Teile von Dokumenten, die lehramtliche Inhalte haben, zählen zum Magisterium der Kirche. Normative Abschnitte gehören nicht dazu, sondern zur kirchlichen Ordnung.

Amoris laetitia, die Orientierungshilfe der argentinischen Bischöfe und der Brief von Papst Franziskus enthalten lehramtliche Aussagen. Deren Gehalt reiche von „offensichtlich wahr“ über „wahr, aber eigenwillig oder unvollständig formuliert“ bis zu jenen, die man orthodox verstehen könne, die aber aufgrund ihrer Formulierung zu heterodoxen Interpretationen herangezogen würden und deshalb klargestellt werden sollten, schreibt Peters.

Die Dokumente enthalten auch einige Passagen zu Fragen der kirchlichen Ordnung. Nach seiner Ansicht würden keine dieser Aussagen, auch nicht die mehrdeutig formulierten, Canon 915 des CIC aufheben oder verändern. Dieser sei nach wie vor gültig und in Kraft und verbindlich für alle Kommunionspender, betont der Kirchenjurist.

Interpretation im Licht der Tradition

Amoris laetitia sei daher im Sinne der bisherigen Lehre und Sakramentenordnung der Kirche zu verstehen, schreibt Carl Bunderson in einem Kommentar für die Catholic News Agency (siehe Link am Ende des Artikels). Nachdem er den Beitrag von Edward Peters ausführlich referiert, ergänzt er diesen mit einem Hinweis auf eine Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte aus dem Jahr 2000.

Diese gibt Grenzen für die Interpretation des Canon 915, auch durch andere kirchliche Gesetze, vor. „Jegliche Interpretation des can. 915, die seinem wesentlichen Inhalt widerspricht, wie er ununterbrochen vom Lehramt und der Disziplin der Kirche durch die Jahrhunderte erklärt wurde, ist eindeutig abwegig“, heißt es wörtlich. Und weiter: „Das Verbot, das im zitierten Kanon ausgesprochen wird, leitet sich, seiner Natur entsprechend, aus dem göttlichen Gesetz ab und überschreitet den Bereich der positiven kirchlichen Gesetze: Letztere können keine gesetzlichen Änderungen herbeiführen, die der Lehre der Kirche widersprechen würden.“

Gerhard Ludwig Kardinal Müller habe als Präfekt der Glaubenskongregation stets die Ansicht vertreten, Amoris laetitia sei im Sinne der geltenden Lehre auszulegen und verkünde nichts Neues. Wenn Papst Franziskus eine tief in der historischen Überlieferung der Kirche verwurzelte und gleichzeitig bedeutende Bestimmung hätte ändern wollen, hätte er dies eindeutig erklärt und Gründe dafür genannt. Kein Satz in Amoris laetitia weise auf diese Absicht hin. Der Papst stelle auch die Argumente seiner Vorgänger nirgendwo in Frage, die nicht auf die subjektive Schuld sondern auf den sichtbaren, objektiven Lebenswandel Bezug nehmen, der im Gegensatz zu den Worten des Evangeliums stehe, zitiert Bunderson den ehemaligen Präfekten der Glaubenskongregation.

Das „depositum fidei“, das Glaubensgut, sei nicht verändert worden, ebenso wenig das Kirchenrecht. Trotz großer Unsicherheit und medialer Aufmerksamkeit bleibe die Wahrheit unverändert und unveränderbar. Wenn manche das Schreiben des Papstes als mehrdeutig wahrnehmen würden, so bleibe die Wahrheit doch eindeutig. „Amoris laetitia“ müsse so interpretiert werden, dass kein Widerspruch zur Wahrheit entstehe, betont Bunderson abschließend.


Link zum Blog von Edward Peters (englisch):
canonlawblog.wordpress.com


Link zum Artikel von Carl Bunderson (englisch):
catholicnewsagency.com


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Amoris laetitia

  1. Papst bekräftigt Lehre von "Amoris laetitia" zu Geschiedenen
  2. Polen: 140.000 Unterschriften für Verteidigung der Ehe
  3. Kardinal Cupichs Amoris-laetitia-Seminare mit umstrittenen Referenten
  4. Seifert: Außergerichtliche Einigung mit Erzbistum Granada
  5. Katholische Universität kündigt Unterzeichnern der correctio filialis
  6. ‚Franziskus soll 8. Kapitel von ‚Amoris laetitia’ zurückziehen’
  7. ‚Amoris laetitia’ wäre unter Franziskus’ Vorgängern abgelehnt worden
  8. Offizielles Lehramt? Kommunion für Wiederverheiratete in Einzelfällen
  9. Theologe: ‚Barmherzigkeit heißt, Zweitehe ist nicht immer Ehebruch’
  10. Kardinal Pujats: ‚Amoris laetitia’ bedarf einer Klärung







Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Papst Franziskus
  2. Franziskus war ein „Papst wie du und ich“
  3. Vatikan veröffentlicht Testament von Papst Franziskus
  4. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  5. „In Blut getränkt“
  6. Urbi et Orbi Ostern 2025 - Das Lamm Gottes hat gesiegt! Er lebt, der Herr, meine Hoffnung
  7. Papst trifft US-Vizepräsident Vance im Vatikan
  8. Vandalismus in deutschen Kirchen: Beobachtungsstelle OIDAC alarmiert
  9. "Klaren Glauben nach dem Credo der Kirche zu haben, wird oft als Fundamentalismus abgestempelt"
  10. Kritik an Richter: streng gegen Regierungskritiker, milde gegen sexuell übergriffige Asylwerber
  11. Kardinäle aus weit entfernten Regionen kritisieren: Das Präkonklave beginnt „zu früh“
  12. Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister
  13. Jerusalem: Die geheimnisvolle "Liturgie des Heiligen Feuers"
  14. Joseph Ratzinger/Benedikt XVI. bleibt für uns ein starker Segen!
  15. US-Vizepräsident Vance bei Karfreitagsliturgie im Petersdom

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz