SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:
Top-15meist-diskutiert- Berlin ist seit Sonntag um eine 'evangelische' Kirche reicher
- „Den 25.11.2024 notieren als den Todestag des Altarraums – nach langem, qualvollem Leiden. RIP“
- Erhärtet sich der Eindruck, dass AfD nicht für Lebensschutz und Vater-Mutter-Kinder-Familie steht?
- Gedanken zu einer „Reform“ der Aufbahrung und Beisetzung der Päpste
- Was für ein Tohuwabohu um das Lebensrecht für kleine Kinder in Deutschland!
- Papst: Weltsynode-Schreiben ist Teil des ordentlichen Lehramts
- Katzenjammer bei Sr. Edith-Maria, weil das "Minimalziel" Diakoninnenweihe nicht erreicht wurde
- JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
- Die Sieben Sünden gegen den Heiligen Geist: Synodale Unterscheidungen
- Neue polyreligiöse Mehrzweckhalle eröffnet
- Klima und Migration statt Evangelium
- Donald Trump, der 'Katholiken'-Präsident!
- Johannes Hartl: „Schande“
- Die Überwindung der Bedrängnisse. Die Wechselfälle der Geschichte mit den Augen Gottes betrachten
- Vier ehemalige Premierminister gegen das geplante Euthanasiegesetz in Großbritannien
|
Amoris laetitia ändert Lehre und Sakramentenordnung nicht8. Dezember 2017 in Aktuelles, 20 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Laut Kirchenrecht seien wiederverheiratete Geschiedene von der Kommunion ausgeschlossen. Der entsprechende Kanon sei nach wie vor in Kraft. Amoris laetitia sei im Sinn der Tradition zu interpretieren, schreibt Kirchenjurist Edward Peters.
Vatikan (kath.net/CNA/jg) Die vor wenigen Tagen erfolgte Veröffentlichung der Orientierungshilfe der Bischöfe der Pastoralregion Buenos Aires zu Amoris laetitia und eines Briefes von Papst Franziskus, in dem dieser die Richtlinien gutheißt, in den Acta Apostolicae Sedis (AAS) ändern nichts an der Lehre der Kirche und ihrer Sakramentenordnung. Das schreibt der Kirchenrechtler Edward Peters in einem Eintrag in seinem Blog vom 4. Dezember (siehe Link am Ende des Artikels). Auch das Reskript des vatikanischen Staatssekretärs Pietro Kardinal Parolin, in dem dieser auf Wunsch des Papstes erklärt, die beiden veröffentlichten Dokumente gehörten zum authentischen Magisterium von Franziskus, sei keine ausreichende Grundlage für eine Änderung des bisher Geltenden, betont Peters, der zu den Beratern des Obersten Gerichtshofes der Apostolischen Signatur gehört. Die wesentliche Grundlage für die Nichtzulassung zivilrechtlich geschiedener wiederverheirateter Katholiken finde sich im Canon 915 des Kirchenrechts, schreibt Peters. Dieser untersagt die Kommunion für alle, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren. Nur wenn Canon 915 durch eine Entscheidung des Papstes aufgehoben oder geändert oder durch eine päpstlich autorisierte authentische Interpretation im Sinne des Canon 16 neutralisiert wird, ist die Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene, die nicht enthaltsam leben, zulässig. Weder der Brief des Papstes an die Argentinier noch das Dokument der argentinischen Bischöfe, nicht einmal Amoris laetitia erwähnen Canon 915, fährt er wörtlich fort. Keines dieser Dokumente hebe Canon 915 auf oder interpretiere ihn neu. Er werde zwar auch nicht bestätigt, doch ändere das nichts an seiner Gültigkeit, schreibt Peters.
In einem weiteren Abschnitt seines Beitrages befasst sich der Kirchenrechtler mit dem korrekten Verständnis des Begriffs authentisches Magisterium. Das Magisterium der Kirche beziehe sich auf die Autorität der Kirche, Fragen des Glauben und der Moral verbindlich zu beantworten, aber nicht auf ihre Autorität, eine bestimmte Ordnung in Fragen des Glaubens und der Moral durchzusetzen, unterscheidet er. Kirchliche Dokumente können sowohl lehramtliche als auch disziplinäre Teile enthalten. Nur diejenigen Dokumente beziehungsweise Teile von Dokumenten, die lehramtliche Inhalte haben, zählen zum Magisterium der Kirche. Normative Abschnitte gehören nicht dazu, sondern zur kirchlichen Ordnung. Amoris laetitia, die Orientierungshilfe der argentinischen Bischöfe und der Brief von Papst Franziskus enthalten lehramtliche Aussagen. Deren Gehalt reiche von offensichtlich wahr über wahr, aber eigenwillig oder unvollständig formuliert bis zu jenen, die man orthodox verstehen könne, die aber aufgrund ihrer Formulierung zu heterodoxen Interpretationen herangezogen würden und deshalb klargestellt werden sollten, schreibt Peters. Die Dokumente enthalten auch einige Passagen zu Fragen der kirchlichen Ordnung. Nach seiner Ansicht würden keine dieser Aussagen, auch nicht die mehrdeutig formulierten, Canon 915 des CIC aufheben oder verändern. Dieser sei nach wie vor gültig und in Kraft und verbindlich für alle Kommunionspender, betont der Kirchenjurist. Interpretation im Licht der Tradition Amoris laetitia sei daher im Sinne der bisherigen Lehre und Sakramentenordnung der Kirche zu verstehen, schreibt Carl Bunderson in einem Kommentar für die Catholic News Agency (siehe Link am Ende des Artikels). Nachdem er den Beitrag von Edward Peters ausführlich referiert, ergänzt er diesen mit einem Hinweis auf eine Erklärung des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte aus dem Jahr 2000. Diese gibt Grenzen für die Interpretation des Canon 915, auch durch andere kirchliche Gesetze, vor. Jegliche Interpretation des can. 915, die seinem wesentlichen Inhalt widerspricht, wie er ununterbrochen vom Lehramt und der Disziplin der Kirche durch die Jahrhunderte erklärt wurde, ist eindeutig abwegig, heißt es wörtlich. Und weiter: Das Verbot, das im zitierten Kanon ausgesprochen wird, leitet sich, seiner Natur entsprechend, aus dem göttlichen Gesetz ab und überschreitet den Bereich der positiven kirchlichen Gesetze: Letztere können keine gesetzlichen Änderungen herbeiführen, die der Lehre der Kirche widersprechen würden. Gerhard Ludwig Kardinal Müller habe als Präfekt der Glaubenskongregation stets die Ansicht vertreten, Amoris laetitia sei im Sinne der geltenden Lehre auszulegen und verkünde nichts Neues. Wenn Papst Franziskus eine tief in der historischen Überlieferung der Kirche verwurzelte und gleichzeitig bedeutende Bestimmung hätte ändern wollen, hätte er dies eindeutig erklärt und Gründe dafür genannt. Kein Satz in Amoris laetitia weise auf diese Absicht hin. Der Papst stelle auch die Argumente seiner Vorgänger nirgendwo in Frage, die nicht auf die subjektive Schuld sondern auf den sichtbaren, objektiven Lebenswandel Bezug nehmen, der im Gegensatz zu den Worten des Evangeliums stehe, zitiert Bunderson den ehemaligen Präfekten der Glaubenskongregation. Das depositum fidei, das Glaubensgut, sei nicht verändert worden, ebenso wenig das Kirchenrecht. Trotz großer Unsicherheit und medialer Aufmerksamkeit bleibe die Wahrheit unverändert und unveränderbar. Wenn manche das Schreiben des Papstes als mehrdeutig wahrnehmen würden, so bleibe die Wahrheit doch eindeutig. Amoris laetitia müsse so interpretiert werden, dass kein Widerspruch zur Wahrheit entstehe, betont Bunderson abschließend. Link zum Blog von Edward Peters (englisch): canonlawblog.wordpress.com
Link zum Artikel von Carl Bunderson (englisch): catholicnewsagency.com
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!
Lesermeinungen | Fatima 1713 9. Dezember 2017 | | | AL ändert ... Lehre und Sakramentenordnung nicht. Natürlich nicht. Das kann niemand (s. Weihbischof Laun). Das lässt der Heilige Geist nicht zu! Das Problem ist nicht, dass sich die Lehre ändert, sondern dass sich viele in der Praxis - ermutigt von vielen Bischöfen und wie es aussieht auch vom obersten Hirten der Kirche - nicht an Lehre und Sakramentenordnung der Kirche halten. | 9
| | | Fatima 1713 9. Dezember 2017 | | | @ Rozario Die Anzahl der Kinder sagt nichts über die "Qualität" einer Ehe aus. Also warum sollte man sie nicht annullieren, wenn es schwerwiegende Gründe dafür gibt?
Und ja natürlich darf ein Mann, der vorher sechsmal standesamtlich verheiratet war, kirchlich heiraten, aber eben nur einmal. Wir wissen ja nicht, welche Wandlung er inzwischen durchgemacht hat. | 1
| | | st.michael 9. Dezember 2017 | | | Schlimmes Zeichen Eine weitere verheerende Folge dieses Schreibens ist, etwas was Papst Benedikt noch vehement bekaempft hat.
Der Relativismus, denn egal was gesagt wird, das 6. Gebot ist von der Durchsetzungskraft her enorm geschwaecht.
Jeder kann sich vorstellen wie man nun aufgrund AL den Wertekanon der 10 Gebote biegen kann, zb. da 5. Gebot -Abtreibung- Euthanasie, um 2 Stichworte zu nennen.
Was verwirrt, ist die trotzige, brutale Durchstzung dieser Irrlehre durch zb. Kardinal Kasper (Aufnahme von AL in das Lehramt) oder die ruecksichtslose "Barmherzigkeit" des Papstes den Kritikern gegenueber.
Ich denke sie wissen alle, was sie da gemacht haben und daher ist so ein Verhalten auch nicht entschuldbar.
Man muss es so krass formulieren, Rom ist massiv dabei, den Glauben an ihren Stifter zu verlieren.
Erbarme Dich unser o Herr! | 6
| | | 9. Dezember 2017 | | | @Stefan Fleischer 2 2012 hat der magdeburger Bischof Gerhard Feige in einem Interview gesagt:
"Feige: Es gehört zu unserer Praxis, niemanden in aller Öffentlichkeit zurückzuweisen. Dazu hat der einzelne Priester auch nicht das Recht." | 2
| | | 9. Dezember 2017 | | | @Stefan Fleischer Ganz so einfach ist das aber doch nicht.
Lesen Sie doch bitte einmal die sehr ausführliche kirchenrechtliche Beurteilung dieses Themas von Prof. Hallermann unter:
http://www.sendbote.com/content/kann-man-mir-die-kommunion-verweigern
Meines Wissens nach gibt es auch eine Regel, nach der öffentlich niemandem die Kommunion verweifert werden darf, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. | 0
| | | 9. Dezember 2017 | | | Annulierung Ein weiterer Aspekt ist ja die mögliche Annulierung der Ehe. In den USA soll es weit verbreitet sein, wenn möglich eine gescheiterte Ehe annulieren zu lassen. Bei uns in Deutschland ist das die ganz seltene Ausnahme.
Ich glaube, das hängt auch damit zusammen, dass in Deutschland die Menschen in solchen Fragen nicht so kasuistisch denken. Anstatt den fadenscheinigen Grund zu suchen, warum die Ehe (in einem mir bekannten Fall: mit 4 Kindern!) doch keine Ehe war, spricht man lieber von einer gescheiterten Ehe und ist ehrlich, anstatt sich von einer Kirchen-Behörde irgendwie bestätigen zu lassen, dass das alles doch keine Ehe war, eventuell weil ein Partner katholisch war und die Ehe nur standesamtlich war ...
Eine Pfarrsekretärin erzählte mir von einem Fall, wo ein Mann schon 6 mal verheiratet war, aber - wie sich herausstellte - nie sakramental. Also durfte er ganz normal in der Kirche heiraten. Das soll mal einer verstehen ... | 5
| | | Stefan Fleischer 9. Dezember 2017 | | | Denken wir nicht in diesem Problemkreis viel zu wenig an die Priester und Kommunionhelfer, welche theoretisch die Kommunion verweigern müssten, wenn sie einen solchen Tatbestand kennen. (Beim Priester kommt noch das Problem des Beichtgeheimnisses dazu.)
Solange unsere Kirche nicht wieder in aller Öffentlichkeit und unmissverständlich verkündet, was Sache ist, und von den Bischöfen wohl nur in den wenigstens Fällen Rückendeckung zu erwarten ist, verstehe ich jeden, der die Kommunion nicht verweigert. Der einzige, immer noch schwer genug zu gehende Weg bleibt die Zurechtweisung unter vier Augen, und nötigenfalls die Meldung an „die Kirche“, den Bischof, welcher dann zu entscheiden hat.
Wichtig wäre allerdings, dass unsere Verkündigung wieder primär Verkündigung der ganzen Wahrheit und der sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Leben des Einzelnen, und das ewige Heil des Menschen wieder zur ersten Sorge aller Seelsorger, ja von uns allen wird. | 8
| | | Hadrianus Antonius 8. Dezember 2017 | | | Unwürdiges Schauspiel P. Franziskus hat im jeden Fall den "casino" (Wirbel in den Medien) bekommen, den er doch eigentlich vermeiden wollte (Gespräch mit Nunzio Galantino).
Das "Authenische" betrifft hier natürlich die Individualperson v. P. Franziskus (vorher Kard. EB Jorge Bergoglio).
Das Fr | 4
| | | lesa 8. Dezember 2017 | | | Nur die Wahrheit hilft Ein hilfreicher Artikel mit Klärungen.
@rozario: Ihre Argumentation mit dem Vorschlag, es "von der anderen Seite zu sehen" ist durchaus verständlich, völlig plausibel. Aber, obwohl die pastorale Situation so ist, wie Sie sie beschreiben und das Gute, das Menschen in "irregulären Situationen" auch tun oft viel und von Gott gewiss nicht vergessen ist: Eine Lösung, bei der das Wort des Herrn immer weniger eindeutig und noch mehr die "subjektive Gewissensentscheidung" ohne Maßnahme an der geoffenbarten Wahrheit fördert, kann keine Medizin sein, für niemanden. Nur die (bisweilen schmerzhafte) Wahrheit hilft. Dazu ist sie da. | 6
| | | Rolando 8. Dezember 2017 | | | Es geht um das Sündenbewusstsein Wer Sündenbewusstsein hat, geht zur Hl. Beichte, falls er/sie in irregulationer Situation lebt, findet sich immer ein Weg, geistige Kommunion, oder, mit priesterlicher Begleitung, wenn eine Bekehrung nach einer irregulären Lebensweise kam, wenn eine Annulierung nach ehrlichen Angaben die Nichtigkeit der vorhergehenden Ehe erfolgen könnte, doch die Beweisführung nicht mehr möglich ist, dann die Kommunion. Es ist NICHT so, daß Wvgeschiedene nun allgemein zur Hl. Kommunion können! Wer kein Sündenbewusstsein hat, geht nicht zur Beichte, geht aber zur Kommunion, egal mit welcher Lebensweise, sie wissen nicht was sie tun. Zur Todsünde gehört volles Bewusstsein des falschen Handelns, das fehlt aber oft, viele wissen nicht,was in der Hl. Wandlung und in der Hl. Kommunion geschieht. | 6
| | | Stephaninus 8. Dezember 2017 | | | Dieses Hin und Her kann doch ausserhalb der Expertenkreise keiner mehr richtig verstehen. | 6
| | | ecclesiam 8. Dezember 2017 | | | @Rozario Die Lehre der Kirche gründet auf der Heiligen Schrift und der Tradition (Lehramt).
Die Situation und die Lösung, welche Sie hier beschreiben, begründet sich in der Wirklichkeit (wie es heute halt so funktioniert).
Ich bin dankbar, dass die Kirche schon 2000 Jahr alt ist und dass sie sich nicht am Zeitgeist ausgerichtet hat, sondern in Auseinandersetzungen versucht hat, die Wahrheit auf Basis der Bibel und dem Heiligen Geist zu suchen.
Bei Ihrer Lösung würden somit die Menschen aufgrund ihrer Handlungen ("Wirklichkeit") die Wahrheit bestimmen. Heute so und morgen anders. Die Versuchung ist gross, so zu denken und zu handeln. Man eckt nie an und ist immer political correct. | 11
| | | 1Pace 8. Dezember 2017 | | | Augustinus (+ 430) hat die durch di Eucharistie bewirkte Wandlung des Kommunizierenden so ausgedrückt. Er hörte eine Stimme von oben, die ihm sagte: „Ich bin die Speise der Starken. Wachse, und du wirst von mir essen. Du wirst mich nicht in dich verwandeln wie die Nahrung des Leibes, sondern du wirst in mich umgewandelt werden.“ | 3
| | | 8. Dezember 2017 | | | Von der anderen Seite gesehen Schauen wir uns die Sache mal von der anderen Seite aus an: Die Realität ist doch, dass landauf, landab wiederverheiratete Geschiedene ohne weiteres zur Kommunion gehen und sie niemand daran hindert, obwohl in vielen Fällen sehr wahrscheinlich ist, dass es überhaupt keine Gespräch mit dem Pfarrer gab. Ich erinnere mich an eklantante Beispiele, wo die neue Beziehung erst gerade offenkundig geworden ist, und schon am nächsten Sonntag gehen beide vor der Gemeinde zur Kommunion, als sei alles normal.
Da ist doch die Idee des Papstes, vor einer eventuellen Kommunion eine längere Gesprächsphase mit dem Pfarrer vorzuschreiben, eine Verbesserung in die richtige Richtung. Das Verbot, zur Kommunion zu gehen, wird doch von den allerwenigesten WvG überhaupt noch beachtet. Ich kenne eine einzige Frau, die sich daran hält. Und diese Frau geht mehrmals die Woche in die Messe, ist schon über 80 Jahre alt, hat schon mehrere Enkel aus der irregulären Ehe, um die sie sich treusorgend kümmert. | 8
| | | 1Pace 8. Dezember 2017 | | | DANKE für die saubere Unterscheidung zwischen kirchendiszplinarischen Maßnahmen und Lehre! | 9
| | | Laus Deo 8. Dezember 2017 | | | WB Athanasius Teil II Diese Priester, die nun von ihren Vorgesetzten gezwungen werden, den öffentlichen und unbußfertigen Ehebrechern oder anderen bekannten und öffentlichen Sündern die heilige Kommunion zu geben, sollten ihnen mit einer heiligen Überzeugung antworten: „Unser Verhalten ist das Verhalten der gesamten katholischen Welt durch zweitausend Jahre“. „Die ganze Welt urteilt richtig“,“Securus judicat orbis terrarum“! Der selige John Henry Newman sagte in der Apologia pro sua vita: „Das überlegte Urteil, in dem die ganze Kirche über einen langen Zeitraum ruht und ihm zustimmt, ist eine unfehlbare Vorschrift und ein endgültiges Urteil gegen eine zeitliche Neuheit“. In diesem unseren historischen Kontext sollten die Priester und Gläubigen ihren kirchlichen Oberen und Bischöfen sagen, sie sollten dem Papst liebevoll und respektvoll sagen, was der Heilige Paulus einst gesagt hat: “ Denn wir können unsere Kraft nicht gegen die Wahrheit einsetzen, nur für die Wahrheit. | 19
| | | Laus Deo 8. Dezember 2017 | | | Weihbischof Athanasius hat klare Worte gefunden... Wenn Priester und Laien der unveränderlichen und beständigen Lehre und Praxis der ganzen Kirche treu bleiben, sind sie in Gemeinschaft mit allen Päpsten, den rechtgläubigen Bischöfen und den Heiligen von zweitausend Jahren. | 21
| | | ecclesiam 8. Dezember 2017 | | | Ein Schande Der Papst steht in der Zwickmühle, dass er das Verhalten der Kirche in Sachen Kommunion der WvG ändern möchte, dies jedoch nicht darf, da er sich sonst offiziell nicht mehr in der Kirchenlehre bewegt. Das ist halt ein Spagat, der nicht aufgeht und er ist sich dem genau bewusst. Aber durch seine Autorität als Papst möchte er es in der Praxis ("Prozesse anstossen") trotzdem durchdrücken (wie heisst das neue Buch schon wieder?).
Kard. Brandmüller hat zu diesem Vorgehen bzw. dem ganzen Theater um Amoris Laetitia die richtigen Worte gefunden: „Quod non. Das Ganze ist eine unehrliche Geschichte, das ist Manipulation der Quellen.“
Da wird also manipuliert in unehrlicher Vorgehensweise, und so etwas im Vatikan. Eine Schande für die ganze Kirche. Wem soll man da noch vertrauen? | 18
| | | karued92 8. Dezember 2017 | | | Die überlieferte Lehre der Kirche ist unveränderbar "ändern nichts an der Lehre der Kirche und ihrer Sakramentenordnung."
Also die überlieferte Lehre der Kirche kann niemand ändern, weder der Papst noch irgendein Bischof. Natürlich kann jemand "de facto" behaupten, dass er die Lehre ändern will, aber er kann es einfach nicht, selbst wenn er einen Kanon im CIC verändert oder das Credo im Wortlaut, bleibt die Lehre -zwar nicht unverändert, sondern geschwächt (in der Wahrnehmung der Gläubigen)-weiter bestehen!
Und gerade Papst Franziskus hat immer wieder betont, dass er die Lehre nicht ändern will, sondern nur für die Praxis einen "neuen Weg" aufzeigen will. Deshalb gehe ich auch davon aus, dass er Canon 915 nicht antasten wird, zumindest nicht abschaffen sondern höchstens ergänzen wird.
Problematisch wird die Frage, wie Bischöfe und Konferenzen nun mit ihren "orthodoxen" Richtlinien umgehen werden. Wenn sie im Sinne des Papstes handeln wollen müssen sie die Richtlinien von Buenos Aires umsetzten, ansonsten trennen sie sich vom Papst. | 3
| | | Elija-Paul 8. Dezember 2017 | | | Gretchenfrage! Es ist ja beruhigend, daß objektiv weiter der Paragraph 915 gilt und kirchenrechtlich diesselbe Situation bestehen bleibt, wie vor der Einfügen der päpstlichen Richtlinien in den AAS. So kann sich jeder Katholik, der die Irrwege nicht gehen möchte darauf berufen! Da ist gut so!
Doch sollte man klar benennen, daß der Papst eine andere Richtung eingeschlagen hat und diese offensichtlich auch durchsetzen will. Die Möglichkeit AL im Sinne der Tradition zu interpretieren ist noch da, aber man muß jetzt noch mehr Umwege und Klimmzüge machen, wenn man den Weg des Papstes nicht eindeutig als verkehrt benennen möchte, sofern man den bisherigen Weisungen der Kirche treu bleiben will! Es kommt zur Scheidung der Geister und AL wird mit seiner Fußnote zur Gretchenfrage! Schade, daß der frühere Glaubenspräfekt dies nicht wirklich verstanden hat und die dubia unterstützte. Die correctio der Kardinäle steht an. Ich denke, man sollte nicht mehr zuwarten! | 23
| |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. |
Mehr zuAmoris laetitia- Papst bekräftigt Lehre von "Amoris laetitia" zu Geschiedenen
- Polen: 140.000 Unterschriften für Verteidigung der Ehe
- Kardinal Cupichs Amoris-laetitia-Seminare mit umstrittenen Referenten
- Seifert: Außergerichtliche Einigung mit Erzbistum Granada
- Katholische Universität kündigt Unterzeichnern der correctio filialis
- Franziskus soll 8. Kapitel von Amoris laetitia zurückziehen
- Amoris laetitia wäre unter Franziskus Vorgängern abgelehnt worden
- Offizielles Lehramt? Kommunion für Wiederverheiratete in Einzelfällen
- Theologe: Barmherzigkeit heißt, Zweitehe ist nicht immer Ehebruch
- Kardinal Pujats: Amoris laetitia bedarf einer Klärung
|
Top-15meist-gelesen- Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025 - JETZT ANMELDEN und PLATZ SICHERN!
- Berlin ist seit Sonntag um eine 'evangelische' Kirche reicher
- „Den 25.11.2024 notieren als den Todestag des Altarraums – nach langem, qualvollem Leiden. RIP“
- Die Sieben Sünden gegen den Heiligen Geist: Synodale Unterscheidungen
- JESUS statt 'synodales Gerede' - Ein Geheimrezept (nicht) nur für Bischöfe!
- Gedanken zu einer „Reform“ der Aufbahrung und Beisetzung der Päpste
- Erhärtet sich der Eindruck, dass AfD nicht für Lebensschutz und Vater-Mutter-Kinder-Familie steht?
- Donald Trump, der 'Katholiken'-Präsident!
- Der ermordete Gott und die leeren Kirchen, oder: Zeichen des verdunstenden Glaubens. Die Hoffnung
- Johannes Hartl: „Schande“
- Katzenjammer bei Sr. Edith-Maria, weil das "Minimalziel" Diakoninnenweihe nicht erreicht wurde
- Happy Thanksgiving - Die "immer wachsame Vorsehung" des allmächtigen Gottes
- Christlicher Prediger warnt vor neuem Taylor Swift-Album
- "Striets Freiheit und Gottes Herz"
- Papst: Weltsynode-Schreiben ist Teil des ordentlichen Lehramts
|