Oberster Gerichtshof - Urteil für Gewissensfreiheit in Großbritannien12. Oktober 2018 in Weltkirche, 2 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat in einem Urteil einem christlichen Bäcker Recht gegeben, der sich geweigert hat, eine Torte für eine Homo-Ehe zu backen
London (kath.net) Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs hat am Mittwoch in einem Urteil einem christlichen Bäcker Recht gegeben, der sich geweigert hat, eine Torte für eine Homo-Ehe zu backen. Der Fall beschäftige seit 2014 die englischen Gerichte. In dem Urteil der letzten Instanz stellt das Gericht fest, dass der Christ das Homo-Paar nicht diskriminiert habe. Amy McArthur, die gemeinsam mit ihren Ehemann Daniel betreibt, hat zuerst den Auftrag angenommen, später aber dem Homo-Paar erklärt, dass sie die Torte und eine entsprechenden Gay-Slogan nicht herstellen könne, weil sie Christin sei. Sie entschuldigte sich bei dem Paar auch dafür. Die Bäckerei ist für ihre christliche Einstellung bekannt und wurde sogar nach einem Spruch aus Genesis 49 benannt: "Ascher, fett ist sein Brot. Königskost liefert er."
Foto: Symbolbild
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Lesermeinungen | Giovanni Bosco 12. Oktober 2018 | | | Erfreulich Mich freut, dass die Homo-Lobby in letzter Instanz doch nicht recht bekommt!
Hoffentlich ist das ein Präzedenzfall.
Danke, dem Bäcker-Ehepaar, die das durchgefochten haben. | 6
| | | quovadis 12. Oktober 2018 | | | Gott sei Dank, dass auch Christen aus ihrer Überzeugung heraus handeln dürfen, ohne auf alle Wünsche so mancher eingehen zu müssen, die glauben, alles, was ihnen passt, einfordern zu können. Das ist ein Sieg der Gewissensfreiheit. Ich denke, es haben viele dafür gebetet. Gloria in excelsis Deo. | 6
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