Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vom Elend der Fürbitten
  2. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  3. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  4. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  5. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  6. Der entschärfte Gott
  7. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  8. EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund
  9. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  10. Bischof Elbs ermutigt zur Beichte: "Herz ordnen und sich auf Ostern vorbereiten"
  11. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  12. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  13. Katholische US-Historikerin Bronwen McShea schreibt über „die Frauen, die der Vatikan vergaß“
  14. Kardinal Woelki und Bischof Oster ermutigen Münchner Lebensschützer mit kraftvollen Grußworten
  15. "Ein Vorbild für Väter und Ehemänner" - US-Präsident veröffentlicht Würdigung des Heiligen Josef

Pells Anwalt entschuldigt sich für ‚Blümchen-Sex’-Sager

1. März 2019 in Weltkirche, 33 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Er habe die Leiden der Opfer nicht verharmlosen, sondern vor Gericht für eine milde Strafe plädieren wollen, falls Kardinal Pell verurteilt werde, weil es keine erschwerenden Umstände gebe - Die Formulierung sei kein Schuldeingeständnis, betonte er.


Melbourne (kath.net/jg)
Robert Richter, der Verteidiger von Kardinal George Pell bei dessen Prozess wegen sexuellen Missbrauchs, hat für seine „schreckliche Wortwahl“ um Entschuldigung gebeten. Richter hatte bei einer Verhandlung die Tat, für die Pell schuldig gesprochen wurde, als „Blümchen-Sex“ bezeichnet, der ohne Einwilligung oder Mitwirkung der Minderjährigen geschehen sei. Das berichtet der Catholic Herald.

Die Aussage Richters war von vielen als Affront gegen Missbrauchsopfer kritisiert und als Eingeständnis dafür gewertet worden, dass Pell doch schuldig sei. Der Kardinal hat die Vorwürfe stets bestritten und gegen den Schuldspruch Berufung eingelegt.


In seiner Stellungnahme erläuterte Richter, er habe darauf hinweisen wollen, dass es bei den Taten, für die Pell schuldig gesprochen worden ist, keine erschwerenden Umstände gebe, weshalb er für eine milde Strafe plädiere, falls der Schuldspruch aufrecht bleibt.

Seine Aussage sei nicht für die Medien oder für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen, sagte der Verteidiger. Unter Anwälten und Richtern sei die Formulierung durchaus gebräuchlich. Leider hätten die Medien darüber berichtet, weil Meldungen wie diese deren Verkaufszahlen steigern würden. Er verstehe, dass seine Formulierung für Außenstehende missverständlich sei, welche die Prozessordnung nicht kennen würden. Er habe nach dem Schuldspruch für ein mildes Strafmaß plädiert, obwohl sein Mandant nach wie vor seine Unschuld beteuere. Die Verbrechen, für die Pell schuldig gesprochen worden sei, würden eine Gefängnisstrafe verdienen, allerdings nicht in dem übertriebenen Ausmaß, das viele jetzt verlangen würden. In der gegenwärtigen Phase des Prozesses muss er den Schuldspruch als gegeben hinnehmen.

Er habe nie die Absicht gehabt, das Leiden und den Schmerz der Opfer sexuellen Missbrauchs zu verharmlosen oder zu bagatellisieren. Im Nachhinein betrachtet verstehe er, warum seine Formulierung von vielen als Beleidigung verstanden worden war, räumte er ein.

Video - Befragung von Kardinal Pell durch die Polizei in Rom - Oktober 2016




Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Justiz

  1. Ich bin Staatsanwältin – und ich bete
  2. US-Wähler sollen bei Wahlentscheidung Bestellung der Bundesrichter bedenken
  3. Lebensschutzorganisation klagt US-Justizministerium
  4. US-Justiz verfolgt Angriff auf Abtreibungsklinik, kein Erfolg bei Lebensschutzzentren
  5. Tiroler FPÖ zeigt Grünenpolitiker nach 'Jesus-Sager' an
  6. Kanada: Vater darf 14jähriger Geschlechtsumwandlung nicht verbieten
  7. Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist
  8. Mehrere Medien in Australien kritisieren Pell-Urteil
  9. Angeklagter in kreuz-net.at-Prozess polizeilich nicht auffindbar
  10. Betreiber von 'kreuz-net.at' muss vor Gericht






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDE-DEADLINE - 25. MÄRZ!!!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. Krautwaschl zu Grünwidl: Bin nicht gezwungen worden!
  4. Vom Elend der Fürbitten
  5. Heimisch sein im Vatikan - Papst Leo XIV. wohnt wieder in der klassischen Papstwohnung
  6. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  7. Der deutsch-synodale Irrweg in Zahlen: Nur 25 Priesterweihen in ganz Deutschland im Jahr 2025!
  8. Einladung zur Novene zum Hl. Josef
  9. Vatikanische Theophantasien zur Frauenfrage
  10. Botschaft von Papst Leo zum 10. Jahrestag des nachsynodalen Apostolischen Schreibens Amoris Laetitia
  11. Pater Dietrich von Stockhausen überreicht Papst Leo XIV. Hesemanns aktuelle Studie über Heroldsbach
  12. Der entschärfte Gott
  13. Peinlich - Deutsche Protestanten glauben mehrheitlich nicht an den dreieinigen Gott
  14. "Die Zahl der Seminaristen ist im Bistum Chur leider sehr klein geworden"
  15. Achtung, Christfluencer!

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz