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US-Justiz verfolgt Angriff auf Abtreibungsklinik, kein Erfolg bei Lebensschutzzentren

30. September 2022 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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Seit Mai gab es Dutzende Anschläge auf Lebensschutzzentren. Bis jetzt wurde in diesem Zusammenhang nicht eine Verhaftung vorgenommen.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Das US-Justizministerium hat bekannt gegeben, dass sich ein Mann schuldig bekannt hat, eine Klinik von Planned Parenthood verwüstet zu haben. Es sei aber überraschend, dass es bis jetzt noch nicht einmal eine Verhaftung wegen der vielen Angriffe auf Lebensschutzzentren gegeben hat, schreibt Trevor Schakohl in einem Artikel für den Daily Caller.

Devin F. Kruse bekannte sich hinsichtlich zweier Vergehen gegen ein Gesetz schuldig, welches den freien Zugang zu Kliniken sicherstellt. Er hat zugegeben, dass er Eigentum einer Klinik von Planned Parenthood in Grants Pass (US-Bundesstaat Oregon) zerstört und Fenster eingeschlagen hat. Er gab an, er habe aus Ärger über die Tötung Ungeborener in der Klinik gehandelt.


Die Bürger hätten das Recht, friedlich zu demonstrieren. Mit der Anwendung von Gewalt gegen die Klinik von Planned Parenthood habe Kruse aber eine rote Linie überschritten, sagte der FBI Beamte, der die Ermittlungen leitete.

Das Justizministerium sei aber bis jetzt nicht in der Lage gewesen, auch nur eine Verhaftung im Zusammenhang mit den Dutzenden Anschlägen auf Lebensschutzzentren durchzuführen. Die Angriffe hatten im Mai 2022 begonnen, als ein Entwurf des Urteils „Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization“ den Medien zugespielt und veröffentlicht wurde, schreibt Schakohl.

Die Organisation Jane’s Revenge hat die Verantwortung für 15 dieser Angriffe übernommen. Im Juni gab die Bundespolizeibehörde FBI dem Sender Fox News bekannt, dass die Ermittlungen im Laufen seien.

 


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Lesermeinungen

 Chris2 30. September 2022 
 

Sehr schön. Dann hat man ja ein Geständnis.

Warum werden dann die Führer der Terrororganisation "Janes revenge" nicht verhaftet?


0
 
 Ulrich Motte 30. September 2022 
 

Sehr bedauerlich!

Inwieweit gilt das auch für lebensrechtlich vorbildliche Gegenden, bei denen die dortige regionale und lokale Justiz (die auf diesen Ebenen gewählt oder bestellt wird) für die Verfolgung der Straftäter (mit-)verantwortlich ist?


1
 

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