Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  2. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  3. Das Leben des Menschen ist schutzwürdig oder doch nicht?
  4. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  5. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  6. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen
  7. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  8. Erzbistum Hamburg verliert 2023 Millionen Euro durch Mitgliederschwund
  9. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  10. Meloni: Leihmutterschaft ist ,unmenschliche Praxis‘
  11. Vatikan: Religionsfreiheit durch Urteil gegen Kardinal bedroht
  12. Klarer als die Deutsche Bischofskonferenz!
  13. Deutsche Jugend: GRÜNE PFUI, AFD HUI?
  14. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  15. Der Gute Hirt: er opfert sich für uns und schenkt seinen Geist

Ackermann: Entschädigung für Missbrauchsopfer aus Kirchensteuergeldern

12. November 2019 in Deutschland, 30 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


DBK-Missbrauchsbeauftragter: Bei verstorbenen Tätern sollte die Solidargemeinschaft der Kirchenmitglieder in die Pflicht genommen werden, auch wenn dies vielen Gläubigen widerstrebe.


Trier (kath.net) Wenn ein Missbrauchstäter noch lebe, sei es unstrittig, dass er auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden müsse. Das vertrat der Trierer Bischof Stephan Ackermann bei einem Treffen der katholischen Journalistenschule ifp, wie verschiedene Medien berichteten. Ackermann ist der Missbrauchsbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz. Doch bei verstorbenen Tätern sollte die Solidargemeinschaft der Kirchenmitglieder in die Pflicht genommen werden, auch wenn dies vielen Gläubigen widerstrebe.

Ackermann erinnerte auch daran, dass die Kirche für den Entschädigungsfonds für Heimkinder und für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Psychiatrie Beiträge zahle, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“.


Auf jeden Fall werde die Kirche in der Frage nach der Entschädigungshöhe „wieder Prügel“ erhalten und es werde sich wohl kaum ein beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis finden lassen. Das Ziel müsste sein: opfergerecht und möglichst gerecht.

In einem umstrittenen Vergleich, den er inzwischen wieder zurückgezogen hat, vertrat Ackermann, dass ja auch die Steuerzahler für die gescheiterte PKW-Maut aufkommen müssten, wörtlich: „Wir zahlen auch für Andi Scheuers Autobahnen“. Für den Vergleich, der „zu salopp und unpassend“ gewesen sei, hat sich Ackermann inzwischen entschuldigt, berichtete der SWR.

Im Bistum Trier stammen die Entschädigungszahlungen bisher aus den Mitteln des Bischöflichen Stuhls, dies soll auch weiterhin so bleiben, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ weiter. Bisher seien bei über hundert bewilligten Anträgen über 500 000 Euro ausgezahlt worden.

Nach Angaben von „Vatican News“ haben Opfer nach der Regelung der DBK bisher Pauschalzahlungen von etwa 5.000 Euro erhalten, im Einzelfall auch höher. Dafür wurden bisher etwa 9,7 Millionen Euro bewilligt.

Die DBK hat eine Neuregelung der Entschädigungszahlungen beschossen. Schätzungen zufolge könnten künftig erhöhte Zahlungen die Kassen der Bistümer bis zu zusammen einer Milliarde Euro belasten. In Diskussion sind zwei Modelle, das eine Modell plant Entschädigungen von rund 300.000 Euro pro Fall, das zweite schlägt ein abgestuftes Entschädigungsverfahren vor, mit Zahlungen je nach Schwere des Falls zwischen 40.000 und 400.000 Euro.

Foto Bischof Ackermann (c) Bistum Trier


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Labrador 17. November 2019 
 

Lieber Petrusbinsfeldus - im Prinzip stimme ich Ihnen zu

ABER
- das Bild stammt laut Copyright im Artikel vom Bistum Trier ( vermutlich von der Pressestelle)
- käme es von einem freien Fotografen, würde ich es ein Meuchelfoto nennen, denn entweder es bildet die unvorteilhafte Realität genau ab, oder eswird die Realität sehr unvorteilhaft gezeigt
- in jedem Fall scheint es mir kein Kompliment für die Öffentlichkeitsarbeit der Diözese, solche Fotos zur Verfügung zu stellen (ich beziehe mich immer noch auf das Copyright)


0
 
 Lilia 14. November 2019 
 

Spätestens im Fegefeuer muss jeder Heller und Pfennig von den dafür Verantwortlichen zurückgezahlt

werden. Aber daran glauben ja die meisten Amtsträger nicht mehr.


2
 
 ThomasR 13. November 2019 
 

@stephanus2

aufgrund einer hohen Nachfrage ist Psychotherapie"auf die Krankenkasse" momentan an vielen Orten nur schwer zugänglich.Viele Psychotherapeuten arbeiten nur noch "auf Privat". Kirche hat auch ausreichend Vermögen (in Milliardenhöhe) um ausgerechnet die Therapiekosten zu übernehmen. Wir reden nicht von einer "armen Kirche", die sich nicht leisten kann die Gehälter der Priester,der ständigen Diakone, Messner, Organisten und Sekräterinnen in Pfarren zu finanzieren sondern vom größten Immobilienbesitzer in Deutschland.
Alternative zur Finanzierung der Entschädigungen durch die Diözesen ist Finanzierung durch die jeweiligen Bischofstühle(hier ist in vielen Bistümern auch Milliardenvermögen aufgebaut).

Die Verantwortung für das Verhalten der Kleriker gegenüber Laien darunter auch Minderjährigen liegt v.A.in den Händen der einzelnen Handelnden aber eher mehr in den Händen der Bischöfe als der Laien.
Priester unterliegen der Aufsicht der Bischöfe und die erwies sicht oft leider als mangelhaft


2
 
 stephanus2 12. November 2019 
 

Hallo,

kein sehr wichtiger Kommentar von mir, aber ich frage mich am Rande, wieso hier oft auch die Therapiekosten der Missbrauchsopfer als in Frage kommend betrachtet werden (dafür müsse Geld da sein ).Ist es nicht so, dass hier in jedem Fall wie immer auch bei psychischen Störungen und Problemen , die aus dem Missbrauch resultieren, die gesetzlichen Krankenkassen aufkommen ?


0
 
 ThomasR 12. November 2019 
 

Millionen EURO von Kirchensteuereinnahmen fließen jährlich

in die Kassen von BDKJ von ZdK und vom Frauenbund, warum also nicht in eine angemessene Entschädigung der Opfer vom Mißbrauch z.B. in Höhe vom Jahresbruttogehalt der hochrangigen Funktionäre (von ZdK von BDKJ und vom Frauenbund)oder Ordianariatdirektoren?
Unabhängig davon sind die Gehälter Pensionen der Täter, Mitwisser und Mittäter entsprechend auf Hartz IV Niveau zu kürzen
Kirchensteuersystem ist aufgebaut u.a. auf Subsidiaritätsprinzip- die Pfarrerein dürfen selbst nicht 10 % von Kirchensteuereinnahmen von Ihrem Gebiet zu behalten.
Mißbrauch durch falsch geformte Kleriker führt zu Massenaustritten - neben dem unverdienten Leiden der Opfer, leidet auch die gesamte Kirche u.A. durch Verlust der Glaubwürdigkeit.
Über Reue aber auch eine angemessene Entschädigung der Opfer kann die Glaubwürdigkeit durch die Amtskirche wenigstens zum Teil wiedergewonnen werden. Jährich fließen auch Beträge in dreistelligen Millionenhöhe in die Rücklagen darunter z.T Indutrieanteile wie Weltbildverlag


2
 
 Petrusbinsfeldus 12. November 2019 
 

@ agora

Problematisch dürfte allerdings sein, dass viele Täter bereits verstorben sind und man alleine schon deshalb nichts mehr von ihnen, und sei es nur ein symbolischer Beitrag, verlangen kann. Allerdings wäre es einmal interessant zu wissen, wie viele Täter die Kirche oder eine kirchliche Stiftung zu ihren Erben eingesetzt haben. Da in vielen Fällen (also den Bistümern, bei denen die Priestergehälter aus allgemeinen Steuermitteln direkt vom Staat gezahlt werden) dieses Vermögen aber aus allgemeinen Steuermitteln entstanden ist, würde die Kirche dieses behalten UND noch aus Kirchensteuermitteln die Entschädigung bestreiten - kurz: Man hat doppelt profitiert.

@ CALIFAX: Bei aller Kritik die man gegen Bischof Ackermann in der Sache vorbringen kann, ist es ja wohl ein wenig billig, sich über das Aussehen anderer Menschen lustig zu machen, oder? Wenn das ein Maßstab wäre würde auch mancher hier hochgeschätzte Bischof oder Politiker ziemlich schlecht wegkommen.


2
 
 elmar69 12. November 2019 
 

@agora

Ich bin mir nicht sicher, ob es klug wäre, aus allgemeinen Kirchenmitteln nichts zu zahlen und die Opfer direkt an die Täter zu verweisen, von denen sie prinzipiell über ein Klageverfahren Schadenersatz bekommen könnten.


0
 
 agora 12. November 2019 
 

Unglaublich

Das würde den Bischöfen so passen, daß die einfachen Gläubigen für die Kleriker gradstehen sollen, die ihr Hosentürl nicht in den Griff bekommen!
Ich erinnere noch einmal an einen Beitrag von einem gewissen Reinhard Dörner auf Philosophia Perennis, der aufzeigt, wie man aus dem Kirchensteuersystem aussteigen und trotzdem gläubiger Katholik bleiben kann.


5
 
 elmar69 12. November 2019 
 

@Kirchental

Die persönlich schuldigen in Regress zu nehmen ist sicherlich eine naheliegende Idee und sollte auf jeden Fall gemacht werden.

Es stellt sich allerdings die Frage, wie viel Geld man von denen bekommt, wenn die nicht freiwillig bezahlen: Jeder einzelne Schaden muss dann nachgewiesen werden, bei Vertuschungen müsste auch nachgewiesen werden, welche zusätzlichen Schäden dadurch entstanden sind. Außerdem ist damit zu rechnen, dass ein Großteil bereits wegen Verjährung nicht gerichtlich eingetrieben werden kann.

Die Sache ist kompliziert und ganz sicher sehr zeitraubend.

Im übrigen wird man sicherlich auch nur einen kleinen Teil der Schäden mit Regress-Forderungen decken können.

Mit Blick auf die Opfer sollten die Entschädigungen bald gezahlt werden - insbesondere auch weil ein Großteil der Taten bereits sehr lange zurückliegt.

Dazu muss das Geld aus allgemeinen Kirchengeldern vorgestreckt werden. Aus welcher Kirchenkasse das nun kommt halte ich für zweitrangig.


1
 
 Kirchental 12. November 2019 

Seltener Fall

Ich stimme Gandalf in einem Kommentar zur Kirchensteuer zu! Das ist wirklich das erste mal!

Ein ungeheuerlicher Vorgang!

Priester missbrauchen Kinder, GVs und Bischöfe decken und vertuschen dies - und ich als unschuldige Gläubige soll die Entschädigung zahlen? Soll ich vielleicht auch noch für die Täter in den Knast gehen?

Zuerst müssten die Schuldigen - Täter und Vertuscher - zur Kasse gebeten werden. Bis zur Pfändungsgrenze. Das Geld gehört in einen Fonds.

Und dann sollten tatsächlich die amtierenden Verantwortlichen einen Teil ihres Gehalts spenden.

Vielleicht gäbe es auch eine Möglichkeit, dass einfache Gläubige ihre Spende an diesen Fonds mit der Kirchensteuer verrechnen können. Dann wäre es meine Entscheidung, ob ich das Geld in den BdkJ oder Missbrauchsfonds stecken möchte.


8
 
 chriseeb74 12. November 2019 
 

Nachtrag:

Dies könnte durchaus dazu führen, dass in einer Diözese der Steuerrat diesen Vorschlag befürwortet in einer anderen Diözese ablehnt...dann haben wir aber einen tollen Dissens, liebe Bischöfe.
Vielleicht ist es wirklich sinnvoller dies über freiwillige Spenden zu finanzieren...


2
 
 chriseeb74 12. November 2019 
 

Also Fakt ist erstmal folgendes:

Kein Bischof oder die DBK kann dies beschließen!
Es ist Aufgabe des jeweiligen Diözesankirchensteuerrates einen entsprechenden Beschluss herbeizuführen.
Alles andere wäre Amtsmissbrauch.
Übrigens: Jeder Kirchensteuerzahler kann Kontakt mit dem Diözesankirchensteuerrat aufnehmen. Er besteht zu einem Großteil aus gewählten Kirchenvorständen. Im Steuerrat gibt es die Mehrheitsentscheidung und kein Bischof kann sich hierüber hinwegsetzen.


5
 
 winthir 12. November 2019 

hallo, bruder chris, danke für Deine Meinung.

meine persönliche Meinung ist:

Gandalf hat hier kein "Öl in's Feuer gegossen".


Gandalf hat hier einen Artikel veröffentlicht, den wir Alle - je nach unserer Meinung - kommentieren dürfen.

winthir.


4
 
 winthir 12. November 2019 

danke Dir, Elmar69, für Deine Nachfrage.

ich war damals angestellter Unterchef, und hatte einen sehr guten Oberchef (der ist auch schon im Himmel), der mir vertraute, und ich ihm auch (auch das ist wichtig, fällt mir gerade ein - dass Du "Rückendeckung" kriegst. als Unterchef.)

damals war das (meine Firma, schon länger her) ein Allgemeiner Deutscher Auto-Mobil-Club, der Name fällt mir gerade so spontan nicht ein.

winthir :-)


2
 
 Gambrinus 12. November 2019 
 

Das ist Schwachsinn!

Der eigentliche Grund für die Missbrauchskrise ist, dass die Kirchenobrigkeit irgendwann aufgehört hat, für die Einhaltung des Kirchenrechts zu sorgen.

Die Lösung wird dementsprechend darin bestehen, dass man wieder damit beginnt, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Nicht die Allgemeinheit.


10
 
 CALIFAX 12. November 2019 

So unüberlegt und dumm wie der Vorschag...

...sieht Ackermann auch auf vielen Fotos mit dem stets halboffenen Mund aus.

Das Risiko von Trittbrettfahrern würde immens erhöht werden und unschuldige Geistliche würden immer mehr zum Abschuss freigegeben. In Zeiten von Schauprozessen (Pell) schlägt die Stimmung schnell um.


9
 
 elmar69 12. November 2019 
 

@winthir

Warst Du angestellter Chef oder Eigentümer der Firma?

Dass Fehler von Angestellten vom Geld der Firma bezahlt werden, ist weitgehend Gesetz - für vorsätzliche Taten gilt das allerdings nicht.

Der angestellte Manager zahlt sowas allerdings ehr nicht aus seinem Privatvermögen.

Und hätte die Frau ein Verbrechen begangen, hättest Du den entstandenen Schaden vermutlich auch nicht übernommen.


3
 
 Andrzej123 12. November 2019 
 

"8 TEUR und 10 TEUR Bruttogehalt"

Bezahlen die Bischöfe die Miete ihrer Wohnung von diesen 8-10 TEUR ?


1
 
 bruder chris 12. November 2019 
 

@Gandalf

müssen Sie jetzt noch Öl ins Feuer gießen?


1
 
 elmar69 12. November 2019 
 

Zahlungen an Opfer

Das wichtigste ist, dass erstmal alle erforderlichen Therapien bezahlt werden, sofern die Betroffenen psychische Schäden davongetragen haben.

Diese Leistungen sollten ohne großen bürokratischen Aufwand organisiert werden, was im Zweifelsfall auch die Vermittlung geeigneter Therapieangebote einschließt.

Die darüber hinaus gehenden Geldzahlungen sind dann als "Anerkennung des Leides" im Sinne von Schmerzensgeld zu sehen.

Die Höhe der Zahlung muss sich nicht an den Kosten von Therapien orientieren - insofern ist der Einwand "Reicht nur für..." nicht gerechtfertigt. Die Höhe sollte sich vielmehr daran orientieren, was anderen Opfern vergleichbarer Verbrechen zugesprochen wird.

Die Festlegung eines relativ geringen ehr symbolischen Betrages ermöglicht im Gegenzug die großzügigere Anerkennung auch in solchen Fällen, in denen sich das Tatgeschehen nicht nachweisen lässt.


1
 
 winthir 12. November 2019 

der winthir, die Bischöfe, die Kirchensteuer und die Veranwortung.

also, wie angekündigt.

ich war auch mal Chef, in einer Firma. da hat eine Mitarbeiterin von mir einen großen Fehler gemacht (auch große Fehler kommen vor). Als sie mir das "gebeichtet" hatte, gleich nachdem sie den Fehler bemerkt hatte, habe ich ihr als erstes (wenn ich heute darüber nachdenke, ist schon lange her, spontan) gesagt: "Ihnen werden aus diesem Fehler keine Nachteile erwachsen. Denn: ich bin hier der Chef, und deshalb habe ich die Verantwortung für Ihren Fehler."

(ist alles damals einigermaßen glimpflich abgelaufen).

Verantwortung ist nicht Schuld.

und: einem deutschen Bischof (je nach Dienstsitz zwischen 8 TEUR und 10 TEUR Bruttogehalt) täte das doch nicht weh.

was mir beim Schreiben einfällt: Irgendwie sind die "abgehoben" von der real existierenden Welt. könnte das sein?

conclusio.

Mein Geld sollen die haben -
aber meine Seele kriegen die nicht.

winthir :-)


5
 
 winthir 12. November 2019 

als deutscher Kirchensteuerzahler BIN ich sauer :-)

habe aber nichts Anderes erwartet. ich gehöre halt zum "Melkvieh".

Wunibald Müller, der frühere Leiter des recollectio-Hauses in Münsterschwarzach, hat einen, wie ich meine, genialen Vorschlag gemacht: Jeder deutsche Bischof möge ein Viertel seines Gehalts in einen zu gründenden Entschädigungsfonds einzahlen.

(Natürlich verlief dieser Vorschlag "im Sande"...). "Chance verpaßt" :-(

ich meine:

Das wäre eine Chance gewesen, Verantwortung(!) zu zeigen. Ein "sichtbares und wirksames Zeichen" (ich weiß, das ist ein Begriff aus der Sakramententheologie). Verantwortung ist etwas anderes als Schuld.

"Schaut her - wir, die Chefs, stellen uns unserer Verantwortung. Wir sind die Oberen. Deshalb ist es unser Amt(!), Verantworrtung zu übernehmen für den Scheiß, den unsere Mitarbeiter gebaut haben."

Ein konkretes Beispiel aus meinem konkreten Berufsleben, was ich damit meine, folgt in meinem nächsten Beitrag.

winthir.


10
 
 Andrzej123 12. November 2019 
 

Kann sich jetzt jeder melden

und 5000,- abgreifen?
Aussage = "credible", Wissen wer vor 40 Jahren in der Kirche tätig war = "substantiated"?
Es sollten absolut die gleichen Regelungen und zwar über Gerichte wie bei anderweitigen Kriminalitätsopfern angewandt werden !

Für Opfer echter Sexualverbrechen sind 5000.- evtl. zu wenig, für andere "Missbrauchsopfer", die durch einen "Wangengruß" "vergewaltigt" wurden, ist bereits 1 Cent zuviel.


7
 
 Gandalf 12. November 2019 

Als deutscher Kirchensteuerzahler wäre ich hier aber sehr sauer...


13
 
 BedaVenerabilis 12. November 2019 

Das könnte aber genau anders kommen, lieber @ThomasR...

...denn es wird manchen Kirchenbesucher und -steuerzahler doch sehr verärgern, wenn seine Kirchensteuergelder nun für die Missbrauchszahlungen ausgegeben werden, mit denen der einzelne Gläubige überhaupt nichts zu tun hat. Ich denke, dass diese Zahlungsüberlegungen gerade zu einer weiteren Austrittswelle führen werden.

Vielleicht ist der Vorschlag von @Bernhard Joseph gar nicht so schlecht,
dass die Bischöfe dieses Problem aus und mit ihrem Salär bezahlen sollen, immerhin haben sie die Verantwortung und ein Leben in etwas größerer Bescheidenheit würde auch manchem Kleriker nicht schaden.


9
 
 ThomasR 12. November 2019 
 

bei dem Einsatz von Ministranten und Ministrantinnen handelt

es sich um Dienstverhältnis am Altar des Herren.
Die meisten Opfer kommen auch aus dem Kreis der Ministranten und Ministrantinnen.
Daher hat die Amtskirche die angemessennen Entschädigungen zu zahlen (z.B. 20 brutto Gehälter eines Ordinariatsdirektors wäre in meinen Augen als Minimum angemessen, 5 TSD EUR ist öfter nicht ein Monatsgehalt brutto eines Ordinariatsdirektors , einer Ordinariatsdirektorin)


1
 
 Bernhard Joseph 12. November 2019 
 

Dann sollten da mal die Bischöfe und Priester voranschreiten

Wie wäre es mit einer solidarischen Abgabe in Höhe von 50% auf die Bezüge bei den Bischöfen und Priestern in D und zwar über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren?

Da käme ein recht erkleckliches Sümmchen zusammen, das das Leid der Betroffenen mildern würde. Zudem wäre es ein Zeichen, dass die Bischöfe ihre Mitschuld anerkennen, zu lange weggeschaut zu haben und das die Priester zeigen, dass sie tief beschämt sind darüber, was Priester Leid verursacht haben.

Zusätzlich kann man darüber sprechen, was die Gemeinden noch zu tragen haben, insbesondere wo eine lockere Sexualmoral als neues Mantra des Glaubens vorherrscht.


12
 
 Hadrianus Antonius 12. November 2019 
 

Flucht aus der Verantwortung

Total falsch.
Diese Abscheulichkeiten wurden unter der Commanding Authority des lokalen Bischofs begangen; und in den weitaus meisten Fällen vertuscht, kniggig entschädigt, niedergeschlagen, mit Versetzung irgendwoanders hin und mit Weggucken und Uninteressiertheit behandelt.
"Ich (wir) war(en) ahnungslos", wie ein emeritierter Erzbischof vor Kurzem hier schrieb.
Diese Entschädigungen haben deshalb ganz klipp und klar aus dem Bishöflichen Stuhl zu erfolgen, und wohl aus der Gesamtheit der Bischöflichen Stühle von Deutschland.
Bei Bedarf könnn dann alle kirchliche Gehälter und Pensionen um die Hälfte automatisch zur Entschädigung weitergespendet werden, der eigene Besitz verkauft und beim Vatikan um eine Rücküberweisung der bis dato geschickten Geldsummen gebeten werden.
(cfr. Argentinien/ die Lücke bei dem Inst. DermoPat dell'I. (IDP) in Rom kann ruhig wieder größer werden)


14
 
 Kostadinov 12. November 2019 

Für weitreichende Umorganisationen

in den Seelsorgeeinheiten hat er doch auch Geld, ebenso für die Laienspielschar in den kirchlichen Apparaten. Wenn ich noch in seinem Bistum wohnen würde, wär ich schon ausgetreten aus dem Kirchensteuerclub...


12
 
 ThomasR 12. November 2019 
 

bei Ausgaben in Millionenhöhe für Ausbau der Bürokratie

v.A. in Ordinariaten oder für kostspielige und unnötige Bausanierungen (öfter sind es Bürogebäude) ist die Höhe der Entschädigungen von 5 TSD Euro eher penilich (es ist oft weniger als 2 Monatsgehälter einer Ordinariatsdirektorin eines Ordinariatsdirekrors)
Entschädigungen in Millionenhöhe dringendst gefragt. 5 TSD Euro reicht kaum für eine zweijährige Psychotherapie für einen Opfer.
Entschädigungen an die Opfer oder Ausgaben für die Obdachlosenhifle führen eher nicht zur Mehrung der Kirchenaustritte (Ausgaben für Bürokratie und unnötige Bausanierungen dagegen in meinen Augen schon)


7
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Missbrauch

  1. New Mexico klagt Meta, Mark Zuckerberg wegen Ermöglichung der sexuellen Ausbeutung von Kindern
  2. Synode über Synodalität verwendet Bilder von Marko Rupnik
  3. Missbrauchsexperte Zollner: ‚Keine Kultur der Rechenschaftspflicht’ in der Kirche
  4. Bistum Basel: Bischof Gmür räumt Fehler bei Missbrauchsfall ein
  5. Bischof Kohlgraf: Kirchensteuer könnte für Zahlungen an Missbrauchsopfer verwendet werden
  6. Ex-Kardinal McCarrick in Wisconsin wegen sexueller Gewalt vor Gericht
  7. Fokolar-Bewegung veröffentlicht ersten Rechenschaftsbericht zu Missbrauch
  8. Führte die liberale Sexualpädagogik der 1960er Jahre zu Missbrauch?
  9. Wenn ein Belasteter am Amt kleben bleibt, hat sich eine glaubwürdige Aufarbeitung erledigt!
  10. Wehrt und vernetzt Euch!







Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Eine kleine Nachbetrachtung zu einer Konferenz in Brüssel
  4. ,Ich habe Pornographie gemacht – jetzt mache ich Rosenkränze!‘
  5. Schweiz: Bischof Bonnemain bei Beerdigung von Bischof Huonder
  6. Der Teufel sitzt im Detail
  7. Das Mediennetzwerk Pontifex, gegründet 2005 als "Generation Benedikt", beendet seine Tätigkeit
  8. "Ich verzeihe dir, du bist mein Sohn. Ich liebe dich und werde immer für dich beten"
  9. Der Mann mit Ticketnummer 2387393
  10. Frankreich: „Inzwischen bedeutet Katholizismus, seinen Glauben erklären zu können“
  11. Taylor sei mit Euch
  12. Bistum Trier entlässt AFD-Landtagsabgeordneten Schaufert aus einem Kirchengremium
  13. Großes Interesse an Taylor Swift-Gottesdienst in Heidelberg
  14. Krakau: Einleitung des Seligsprechungsprozesses der mit 25-Jahren ermordeten Helena Kmieć
  15. Höchstgericht entscheidet über Bibel-Tweet von Ex-Ministerin Räsänen

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz